§ 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Fragen zur Nutzung, Features, usw..
tristar
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Beitrag von tristar »

Meinte modul1 sorry . Dann erhält man einen pauschalen Betrag …
kann je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 Euro Sein


Da ich mich nicht auskenne ist dieser Betrag wiederum vom messtellenbetreiber abhängig oder vom Netzbetreiber?
ID4U
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Beitrag von ID4U »

Da es sich um Netzentgelte handelt der Netzbetreiber ;)

Bei dem findest Du in der Preisliste die Höhe der pauschalen Reduzierung der Netzentgelte gemäß Modul 1. Zur Veröffentlichung ist er ab dem 1.1.2024 verpflichtet. Der Netzbetreiber stellt Deinem Stromlieferanten dann nur noch die reduzierten Netzentgelte in Rechnung. Und dieser rechnet die reduzierten Netzentgelte Dir gegenüber über die Stromrechnung ab. Auch dazu ist er verpflichtet.

Der Stromlieferant kann die reduzierten Netzengelte aber auch z.B. in einem Pauschalangebot einbauen. Somit ist er nicht unbedingt zur direkten Weitergabe der Reduzierung verpflichtet. Er muß aber die Reduzierung in seiner Abrechnung transparent ausweisen. Damit würde also auffallen wenn er sich die Reduzierung komplett oder teilweise "einsackt".
Gero
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Beitrag von Gero »

Gero hat geschrieben: Mo Aug 26, 2024 3:11 pm Ich habe noch nichts beauftragt. Ich bin noch in der Findungsphase und warte auf Antworten.
Octopus hat geantwortet:
Zum Messstellenvertrag:
Der Messstellenvertrag läuft völlig unabhängig vom Stromliefervertrag weiter und verändert sich nicht.
Hier gibt es keine Preislichen effekte.
Zur Steuerbox:
Aktuell gibt es noch keine zertifizierten Steuerboxen. Die Zertifizierung der ersten Steuerboxen wird ende des Jahres erwartet. Trotzdem kannst du auch bereits ohne Steuerbox von den finanziellen Vorteilen von §14a profitieren, indem du deine Geräte beim Netzbetreiber anmeldest. Dementsprechend ist eine Dimmung durch uns derzeit noch nicht umsetzbar.
Zum Ladeplan:
Die Nutzung des Ladeplans ist nicht verpflichtend.
Demnach entspricht die von dir beschriebene Nutzung durchaus den Tarifbedingungen.
Meine beschriebene Nutzung war die eines PV-Anlagenbetreibers: Im Sommer nix kaufen und im Winter bevorzugt in der billigen Zeit. In der letzten Antwort zur Frage der Verpflichtung der Auto-Lade-App stand noch mißverständlich:
Sie sind verpflichtet den in der App verfügbaren Ladeplan zu nutzen. Sie können den Ladevorgang nicht unabhängig über Ihre Wallbox steuern. Es genügt das Zeitfenster 00:00 - 05:00 Uhr zu nutzen.
Ds mit der Steuerbox sollte kein Hindernis sein, in der ersten Mail hatten sie diesen Link hier mitgeschickt - https://www.ppc-ag.de/de/produkte/smart ... ioCats=220 - das ist wohl der Zähler, den sie aktuell verbauen oder verbauen wollen.

Wegen der Nutzung des billigen Stroms war meine Frage, ob die Stromtarife irgendwo veröffentlicht werden und ich damit meine Wallbox steuern könnte und die direkte Frage nach der Verpflichtung, die App zu nutzen. Als Nachsatz dann noch die direkte Frage, ob es ausreichen würde, den Strom im Zeitfenster zu kaufen. Beide Fragen sind also positiv beantwortet worden, obwohl sie sich gegenseitig ausschließen. Aber vielleicht war der Gedanke ja, dass eine nicht von octopus gelieferte / empfohlene / steuerbare Wallbox mit dem geschilderten Vorhaben inkompatibel ist. bei der openWB reicht ja einfach ein Zeitladen von 0:00-5:00 einzustellen.

Ich wäre fast geneigt zu glauben, dass das ein gutes Angebot ist. Sieht da jemand etwas Gegenteiliges? (Also mal außen vor, dass der einbauende Elektriker schlampt und Zählernummern verwürfelt)
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ID4U
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Beitrag von ID4U »

Hast Du das mal mit anderen dynamischen Tarifen wie z.B. Tibber verglichen? Es kommt natürlich auf die Nutzung/Lastprofil an was nun günstiger wäre.

Ich selbst hätte Bedenken von meinem gMSB wegzugehen. Denn für frei gewähle MSB gelten meines Wissens die Preisobergrenzen nicht. Details zu den Kosten für iMSys und Steuerbox habe ich bei octopus auf die Schnelle nicht gefunden.
Gero
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Beitrag von Gero »

octpous bietet seinen Niedrigtarif-Strom für mich unter den Netzgebühren an. d.H. der Börsenstrompreis muss schon negativ werden, damit tibber / awattar da mithalten können. Andererseits existiert mit dem Normaltarif eine Preisobergrenze, die es bei tibber / awattar nicht gibt. Und diese liegt in dem Bereich, wo andere ihren Strom verkaufen und ist nicht etwa höher bepreist.

Mit dem MSB-Wechsel sprichst Du ein vielleicht heikles Thema an. Eigentlich sollte es ja frei wählbar sein, wer diese Aufgabe erfüllt und andererseits legen ja z.B. TK-Unternehmen einem reichlich Steine in den Weg, wenn man die Telekom/Vodafone/O2 verlassen möchte. Dass das ja auch mit Discovergy nicht immer alles Gold war, ist ja auch bekannt.

Die Kosten sind mir per Mail mit den paar Cents, die Du auch auf der homepage findest, bestätigt worden. Gut wäre es ja, wenn die Regulierung der BNetzA für alle MSB gelten würde und nicht nur für den grundzuständigen. Das mit der Steuerbox ist irgendwie ein Damokelsschwert dabei. Ich weiß ja nicht, ob die ausschließlich vom MSB angeschlossen werden darf.

Aber Danke für deine Einschätzung.
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tristar
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Beitrag von tristar »

wieder bräuchte ich eure Einschätzung bitte:

ICh habe ja die OpenWB Standard plus mit Platine.

Bayernwerk schreibt folgendes:

Für die netzorientierte Steuerung stellen Sie über Ihren Elektroinstallateur sicher, dass die Steuersignale in der Kundenanlage entweder per Direktsteuerung oder Energiemanagementsystem umgesetzt werden.


Blödgefragt, wenn die Hardware "Steuerbox" mal rausgeht. Was müsst dann mein Elektriker noch machen, oder anderes gefragt. Der Netzbetreiber oder Messtellenbetreiber ? verbaut dann die Steuerbox....
Ich schaue dann ja nur noch ob die OpenWB mit der Steuerbox kommuniziert, richtig das kann die ja auch...

danke euch ciao
ID4U
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Beitrag von ID4U »

Mit Anmeldung der SteuVE sollte Deine Anlage grundsätzlich steuerbar sein. Das wird meist durch den Elektriker bescheinigt bzw. vom Netzbetreiber so gefordert. Denn ab diesem Zeitpunkt hast Du Anspruch auf reduzierte Netzentgelte.

Steuerbar bedeutet das die entsprechende Steuerleitung zum bzw. in den Zählerschrank geführt ist und grundsätzlich funktionsfähig ist. Irgendwann baut dann der MSB (beauftragt vom Netzbetreiber) iMSys + Steuerbox ein. Und schließt die von Deinem Elektriker vorbereitete Steuerleitung an die Steuerbox an.

In meinem Antrag sah der Passus bezüglich der vorbereiteten Steuerbarkeit so aus (musste vom Elektriker unterschrieben werden):
steuve.jpg
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Gero
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Beitrag von Gero »

ID4U hat geschrieben: Do Aug 29, 2024 6:27 am Denn für frei gewähle MSB gelten meines Wissens die Preisobergrenzen nicht.
Aus octopus' AGB §8 für den Meßstellenbetrieb:
Der Messstellenbetreiber nimmt mindestens alle 12 Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung
unter Berücksichtigung der jeweils gesetzlich vorgesehenen Preisobergrenzen vor.
Das ist zwar keine Bestätigung, dass die "Tarife" von der BNetzA für alle MSB gültig sind, aber wohl ein deutlicher Hinweis, dass dem so ist.
ID4U hat geschrieben: Do Aug 29, 2024 6:27 am Details zu den Kosten für iMSys und Steuerbox habe ich bei octopus auf die Schnelle nicht gefunden.
Hängen hinten an den AGB dran und decken sich nicht mit in den Mails getätigten Aussagen, wohl aber mit den Preisobergrenzen der BNetzA:
octopus.jpg
octopus.jpg (86.55 KiB) 573 mal betrachtet
Die Steuerbox kostet auf Anfrage, was vielleicht nicht verwundern sollte, denn es ist ja noch kein aktuelles "Problem".
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Beitrag von ID4U »

Gero hat geschrieben: Fr Aug 30, 2024 6:38 am Das ist zwar keine Bestätigung, dass die "Tarife" von der BNetzA für alle MSB gültig sind, aber wohl ein deutlicher Hinweis, dass dem so ist.
Das können sie auch gar nicht bestätigen weil die Preisobergrenzen nur für den gMSB und nicht für die wMSB gelten. Wenn sie trotztdem nicht mehr nehmen ist es schön, aber sie dürfen mehr nehmen. Wenn z.B. die "Überprüfung der Kostenentwicklung" dies erforderlich macht ;).
Gero hat geschrieben: Fr Aug 30, 2024 6:38 am Hängen hinten an den AGB dran und decken sich nicht mit in den Mails getätigten Aussagen, wohl aber mit den Preisobergrenzen der BNetzA:
Die oben abgebildete Liste ist aber unvollständig da sie nicht die Kosten für iMSys bei SteuVE nach §14a EnWG enthält. Speziell dafür hat die BNetzA ja eine Preisobergrenze von 50€ festgelegt (auch diese gilt nur für den gMSB). Die Liste oben ist lediglch für iMSys bei Anlagen ohne SteuVE.
Gero hat geschrieben: Fr Aug 30, 2024 6:38 am Die Steuerbox kostet auf Anfrage, was vielleicht nicht verwundern sollte, denn es ist ja noch kein aktuelles "Problem".
Akut nicht, aber auch dafür hat die BNetzA meines Wissens eine Preisobergrenze für die gMSB (30€/a) festgelegt.

Ich bin bei sowas immer etwas skeptisch. Denn niemand hat etwas zu verschenken. Die gMSB tun sich ja schon schwer überhaupt iMSys einzubauen weil gerade bei kleinen Anlagen und den geltenden Preisobergrenzen das Ganze wegen der hohen Kosten nicht besonders attraktiv ist. Daher ziehen sie erst mal die Größeren vor. Denn da dürfen sie meist mehr nehmen ;)
Gero
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Beitrag von Gero »

ID4U hat geschrieben: Fr Aug 30, 2024 6:53 am Die oben abgebildete Liste ist aber unvollständig da sie nicht die Kosten für iMSys bei SteuVE nach §14a EnWG enthält. Speziell dafür hat die BNetzA ja eine Presobergrenze von 50€ festgelegt.
Danke für den Hinweis, das wusste ich noch nicht und habe es bei der BNetzA auch nicht gefunden. Den IMSys-Preisobergrenzen entnehme ich allerdings, dass eine PV-Anlage mit 30kWp zu Messtellenkosten von 120€/a führt. Wenn eine StVE zur Reduktion auf 50€ führt, ist das ja noch ein Grund mehr, so etwas in Betrieb zu nehmen und nicht darauf zu warten, bis der Pflichteinbau des IMSys kommt und man bei den 120€ landet. (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vpo ... table.html)

Übrigens finde ich es ziemlich unverschämt, den Preis davon abhängig zu machen, wieviel und in welche Richtungen gemessen wird. Man stelle sich vor, der Metzger berechnet bei Aufschnitt Wiegekosten von 20ct und bei dem deutlich schwereren Braten dann 50ct. Oder beim Gemüsehändler: bis 2kg Kartoffeln gratis, danach zuzüglich 1€ für's wiegen.
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