Aber damals war es ja konkret von openWB so geplant. Das bedeutet, auf all die von aiole angesprochenen Punkte muss es ja auch damals schon eine Antwort/Lösung gegeben haben bzw. oWB muss sich darüber im Klaren gewesen sein.
Damals war die Situation aber auch etwas anders als heute.
Damals haben wir gegenüber dem Netzbetreiber für unser Lastmanagement eingestanden.
Wäre es so gekommen hätten wir das ausschließen müssen oder uns etwas überlegen müssen. Tatsächlich gab es bereits Überlegungen mit extra Schützen den Ladepunkt kappen zu können.
Gerade mit §14a hat sich die rechtliche Lage aber grundlegend geändert.
Der Betreiber ist dazu verpflichtet Sorge zu tragen das im Fehlerfall (Software stürzt ab, Netzwerk nicht erreichbar, usw...) der gedimmte Zustand erreicht oder unterboten wird. In unserem Kosmos mit Dimm und Control Kit und unseren Ladepunkten mit Heartbeat ist das auch kein Thema.
Die Problematik haben wir ja schon bei Speichern die "nur" per ModbusTCP steuerbar sein aber keine Heartbeat Funktionalität haben.
Wenn wir nun als HEMS mit §14a werben, diese Anforderung aufgrund eines fehlenden Heartbeats aber nicht zur Verfügung stellen ist das in meinen Augen irreführende Werbung. Der Betreiber verstößt (ggf. unwissend) gegen seine Pflichten den sicheren Betrieb zu gewährleisten. Im Fehlerfall ist aber nicht sichergestellt das gedimmt wird.
Ob sich der Betreiber darüber im klaren ist oder nicht sei mal dahingestellt.
In der Folge sollte der Kunde/Betreiber dann aber (zurecht) rechtlich einen Anspruch haben.
Ich wollte damit nur sagen, dass sich die Einstellung bzw. Situation bezüglich dieser Art der Bezahlung vielleicht schon etwas gewandelt haben könnte und nun vielleicht auf breitere Akzeptanz stoßen würde. Wie gero schon schrieb: andere machen es ja auch irgendwie…
Tjoa...
Wollte nur einen Denkanstoß geben.
Danke dafür. Gerne interessiert mich dazu auch mehr Feedback.