Re: [Ladelog] Notwendige Informationen fürs Finanzamt
Verfasst: Do Mai 19, 2022 7:56 pm
Klar, ich kann auch monatlich den eingebauten Zähler abfotografieren und das würde auch reichen. Aber das ist schon ein gewisser Aufwand und Verschleiß der Gewinde...
Der Punkt ist nicht, ob das Finanzamt das über 5 Jahre absegnet. Denn teilweise erfolgt das automatisch und die Sacharbeiter sind angehalten eine automatisch als korrekt eingestufte Steuererklärung als solches zu betrachten. Wenn aber eine Betriebsprüfung durchgeführt wird, was i.d.R. alle 10 Jahre passieren kann und häufig in den letzten Jahren passiert, dann wird manuell geprüft. Es gibt keine klare Aussage und Rechtssprechung welche Daten erforderlich sind. Einzig die Aussage, dass eine lückenlose Zuordnung gewährleistet werden muss.
Wenn ich meinem Arbeitgeber einen Belege zur Kostenerstattung vorlege, dann stehen da eben auch Daten wie Anschrift, Betrag, etc. Natürlich kann ich mir das auch ausdenken etc. Aber ich würde auch stutzig werden, wenn ich so einen Zettel wie vom aktuellen Ladelog bekommen würde. Der ist halt komplett Anonym und Kryptisch. Was ist Ladepunkt 2? Was ist RFID Tag 123? Sobald Fragen aufkommen, hackt man nach und das will man halt vermeiden.
Und rechtlich kannst du immer die maximalkosten für einen Strom als Grundlage nehmen. Hast du z.B. einen gestaffelten Tarif, dann kannst du immer die höchsten Kosten anrechnen, denn es ist dir nicht zumutbar, dass die Firma die günstigen Konditionen nutzt und du dadurch die höheren Kosten hast und somit einen Nachteil.
Aber lasst uns doch nicht über das Finanzamt streiten. In der Zeit die wir hier zur Diskussion nutzen, hätte man das schon fast fertigstellen können
Der Punkt ist nicht, ob das Finanzamt das über 5 Jahre absegnet. Denn teilweise erfolgt das automatisch und die Sacharbeiter sind angehalten eine automatisch als korrekt eingestufte Steuererklärung als solches zu betrachten. Wenn aber eine Betriebsprüfung durchgeführt wird, was i.d.R. alle 10 Jahre passieren kann und häufig in den letzten Jahren passiert, dann wird manuell geprüft. Es gibt keine klare Aussage und Rechtssprechung welche Daten erforderlich sind. Einzig die Aussage, dass eine lückenlose Zuordnung gewährleistet werden muss.
Wenn ich meinem Arbeitgeber einen Belege zur Kostenerstattung vorlege, dann stehen da eben auch Daten wie Anschrift, Betrag, etc. Natürlich kann ich mir das auch ausdenken etc. Aber ich würde auch stutzig werden, wenn ich so einen Zettel wie vom aktuellen Ladelog bekommen würde. Der ist halt komplett Anonym und Kryptisch. Was ist Ladepunkt 2? Was ist RFID Tag 123? Sobald Fragen aufkommen, hackt man nach und das will man halt vermeiden.
Und rechtlich kannst du immer die maximalkosten für einen Strom als Grundlage nehmen. Hast du z.B. einen gestaffelten Tarif, dann kannst du immer die höchsten Kosten anrechnen, denn es ist dir nicht zumutbar, dass die Firma die günstigen Konditionen nutzt und du dadurch die höheren Kosten hast und somit einen Nachteil.
Aber lasst uns doch nicht über das Finanzamt streiten. In der Zeit die wir hier zur Diskussion nutzen, hätte man das schon fast fertigstellen können