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Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?

Verfasst: Do Mai 28, 2026 5:31 am
von Philip
ok, verstehe.

Mein Elektriker hat die openWB jetzt "manuell" eingetragen, also nicht aus der Liste der bestehenden Einträge ausgewählt, so wie ich das verstanden habe. Damit war es dann möglich, sie als steuerbar einzutragen. Mal sehen, wie lange es jetzt dauert, bis Westnetz das bestätigt.

Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?

Verfasst: Do Mai 28, 2026 5:42 am
von ChristophR
Philip hat geschrieben: Do Mai 28, 2026 5:31 am ok, verstehe.

Mein Elektriker hat die openWB jetzt "manuell" eingetragen, also nicht aus der Liste der bestehenden Einträge ausgewählt, so wie ich das verstanden habe. Damit war es dann möglich, sie als steuerbar einzutragen. Mal sehen, wie lange es jetzt dauert, bis Westnetz das bestätigt.
Nicht steuerbar ist für eine Wallbox, die seit 1.1.24 installiert wurde gar nicht zulässig, da müsste die Anmeldung komplett verweigert werden
openWB war vor dem Dimmkit schon über die internen Kontakte steuerbar, auf jeden Fall die Standard.
Um ein berühmtes Zitat zu bemühen:
"Die spinnen, die VNBs"...

Meine Anmeldung des Speichers als SteuVE hat auch bald Geburtstag, ich warte mit einem Schlichtungsfall dazu aber noch, da gerade noch einer läuft...

Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?

Verfasst: Do Mai 28, 2026 5:56 am
von Philip
@ChristophR, meine Wallbox wurde 2023 "erstmals" installiert und angemeldet - vielleicht deshalb das Durcheinander?

Was den Speicher betrifft: Ich habe ja ebenfalls einen Speicher. Habe ich jetzt Nachteile, wenn der nicht zusätzlich als SteuVE registriert ist? Der wurde ebenfalls vor 2024 in Betrieb genommen, ist aber Steuerbar, insofern die openWB ja ein EMS ist.

In der Anmeldung der Wallbox steht aber auch "EMS: Nein".

Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?

Verfasst: Do Mai 28, 2026 6:09 am
von ChristophR
Philip hat geschrieben: Do Mai 28, 2026 5:56 am @ChristophR, meine Wallbox wurde 2023 "erstmals" installiert und angemeldet - vielleicht deshalb das Durcheinander?

Was den Speicher betrifft: Ich habe ja ebenfalls einen Speicher. Habe ich jetzt Nachteile, wenn der nicht zusätzlich als SteuVE registriert ist? Der wurde ebenfalls vor 2024 in Betrieb genommen, ist aber Steuerbar, insofern die openWB ja ein EMS ist.

In der Anmeldung der Wallbox steht aber auch "EMS: Nein".
Meine Wallbox wurde auch schon früher installiert/gemeldet und erst später nochmal als SteuVE angemeldet, das ist für sich kein Problem.
Ich habe eine Kaskadenschaltung für eine Wärmepumpe, daher 2 Zähler. Da habe ich mir überlegt, dass ich den Speicher als SteuVE auf dem Haushaltszähler melde, um die Pauschale über Modul 1 zu bekommen und die Wallbox/Wärmepumpe an den 2. Zähler über Modul 2, um den günstigsten Strom nutzen zu können. Über EMS soll dann noch ein höherer netzwirksamer Bezug rauskommen. Das ist schon ein Sonderfall und überfordert die komplett...

Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?

Verfasst: Do Mai 28, 2026 6:29 am
von Gero
Der Stichtag ist der 1.1.2024. Ab diesem Datum in Betrieb genommene große Verbraucher (>4,2kW Anschlussleistung) müssen als SteuVE ausgelegt sein. Vor diesem Datum in Betrieb genommene könne es auf Wunsch des Betreibers.

Also ist auch dein Speicher als SteuVE anmeldbar, so denn seine max. Ladeleistung groß genug und die Speicherladung auch von außen steuerbar ist.

Steuerbar mit EMS bedeutet, dass das EMs steuert, welche Verbraucher sich die zugesichete / erlaubte Gesamtleistung am Netzanschlusspunkt in Dimmfalle teilen. Ohne EMS bekommt jeder seine 4,2kW. Das hat den Nachteil, dass die Wallbox im Dimmfalle nicht die Leistung des gerade nicht ladenden Speichers nutzen kann. Du solltest also auf „EMS ja“ bestehen, so kann der nicht ladende Speicher dem ladenden Auto zu mehr Ladeleistung verhelfen. Andererseits brauchst du den Speicher nicht zur SteuVE machen, wenn du wie ich schon zwei Wallboxen als SteuVE mit EMS hast. Denn die damit verfügbaren knapp 8Kw (keine 2x4,2 wegen Glelchzeitigkeitsfaktor) im Dimmfall reichen mir für einen Normalbetrieb des Hauses vollkommen aus.

Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?

Verfasst: Do Mai 28, 2026 6:58 am
von Philip
Danke für die Erklärung, Gero. Ich gehe eh nicht davon aus, dass da so schnell irgendwas gesteuert werden muss - das wird mich also eher nicht "treffen". Und selbst wenn, dann würde das Auto ja nur nachts etwas langsamer laden (wobei ja eher davon auszugehen ist, dass tagsüber gedimmt wird, wenn überhaupt). Den Speicher würde ich nur dann ebenfalls als SteuVE anmelden, wenn das z.B. die Netzentgelte nochmals reduziert. Das ist aber m.W. nicht so, oder?

Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?

Verfasst: Do Mai 28, 2026 8:20 am
von Gero
Die reduzierten Netzentgelte nach Modul 1 sind pauschal und werden vom VNB festgelegt. Mehr SteuVE ergeben nur mehr zugestandene Leistung im Dimmfall. Die variablen Netzentgelte nach Modul 3 sind zeitabhängig. Da definiert jeder VNB so seine Stundenpläne, nach denen es unterschiedlich teuer wird: Normal-, Hoch- oder Niedrigtarif.