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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Di Feb 06, 2024 6:45 am
von Philip
fussi24@web.de hat geschrieben: Mo Feb 05, 2024 4:26 pm Ich habe die Installationsanleitung von Westnetz für die Installatuere gefunden.

Es wird in 2024 nur die Möglichkeit geben eine Anmeldung über den Installateur durchzuführen.
(...)
Vielen Dank - das Dokument habe ich gestern auch schon angeschaut. Heißt das aber, dass meine Bemühungen, Westnetz per Mail anzuschreiben, vergeblich sind und mein Installateur die WB als SteuVE anmelden muss?

Ich habe mittlerweile 4 Mails an 4 Mailadressen bei Westnetz geschickt und nicht eine Antwort erhalten, auch keine Eingangsbestätigung...

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Gestern übrigens war ein Monteur zur "Qualitätskontrolle" hier - seine Aufgabe war tatsächlich nur zu prüfen, ob das iMSys bei mir entsprechend der Vorgaben installiert wurde. Dabei hat er die Antenne nach draußen, auf den Zählerkasten verlegt, weil sonst bei geschlossenem Kasten kein Empfang ist. Er sagte, dass Westnetz seit über 3 Jahren iMSys installiert - ist also nichts Neues, nur eben jetzt deutlich mehr.

Komisch ist eben, dass Tibber mir keine Verbrauchswerte / Zählerstände anzeigt, obwohl Tibber die ja von Westnetz erhalten müsste. Fragen dazu sind auch in meinen Mails an Westnetz. Gestern schrieb mir Tibber jetzt, dass sie "tolle Nachrichten" haben: Ab 1.3. erhalten sie die Zählerstände von Westnetz. Die paar Wochen sind mir egal, aber ich dachte eigentlich, dass das von Anfang an läuft (und habe ja auch eine Vertragsbetätigung für die stundengenaue Abrechnung erhalten). Bei Tibber ist's aber wohl auch nicht anders als bei Westnetz... :roll:

Egal: Aktuell verbrauche ich eh kaum Strom. Und selbst wenn jetzt Tibber eine Rechnung basierend auf einem errechneten Zählerstand schreiben sollte, gleicht sich das ja vermutlich mit der nächsten Rechnung aus, wenn es dann einen korrekten Zählerstand gibt...

Gruß
Philip

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Di Feb 06, 2024 7:03 am
von ID4U
Philip hat geschrieben: Di Feb 06, 2024 6:45 am Heißt das aber, dass meine Bemühungen, Westnetz per Mail anzuschreiben, vergeblich sind und mein Installateur die WB als SteuVE anmelden muss?
Wenn Du bereits eine Wallbox installiert und beim VNB angemeldet hast sollte es eigentlich ausreichen wenn Du mitteilst das Du diese Wallbox ab sofort nach §14a EnWG betreiben möchtest und diese dazu auch bereit ist (RSE-Kontakt der Wallbox sollte anschlußfertig bis in den Zählerschrank geführt sein).

Dazu Zählernummer, Art der Steuerung (Direkt oder EMS) und Abrechnungsart (Modul) mit angeben. Das sollte meiner Aufassung nach ausreichen um ab sofort Anspruch auf reduzierte Netzentgelte zu haben. Und zwar auch dann wenn der Netzbetreiber noch gar nicht zur Steuerung bereit ist. Das ist aber nicht Dein Problem. Denn Du bist es ja ;)
Wenn die neue IT-Systemlandschaft zur Verfügung steht, wird dieAbrechnung der §14a Entgeltmodule freigeschaltet und es erfolgt rückwirkend zum Einbaudatum der §14a-SteuVE die Jahresrechnung 2024.
Quelle: Westnetz-Präsentation (Link s.o.). Mit Einbaudatum ist meiner Auffassung nach die Installation der Wallbox und Anmeldung als SteuVE gemeint.

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Di Feb 06, 2024 7:59 am
von Philip
Naja, das RSE-Kabel würde ich schon hinlegen, bevor die kommen. Der Techniker gestern sagte auch, dass noch offen ist, wie die Steuerung konkret erfolgt. In jedem Fall - das steht ja auch im Dokument - habe ich Anspruch auf die Reduzierung des Nutzungsentgelts. Das setzt aber voraus, dass meine Mail irgendwann an der richtigen Stelle landet, zur Kenntnis genommen und entsprechend verarbeitet wird...

Ich warte mal ab. Vermutlich melden die sich in den nächsten Wochen per Brief. So läuft das ja in Deutschland leider...

Gruß
Philip

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Di Feb 06, 2024 8:06 am
von ID4U
Ich konnte das bei meinem Netzbetreiber via Web-Portal melden (die hatten das tatsächlich schon vorbereitet ;)). Habe auch eine automatische Bestätigung über die "Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach Vorgaben des §14a EnWG" sowie Kopie der angegebenen Daten bekommen.

Status im Portal ist aber immer noch "unbearbeitet". Ich rechne auch nicht damit das sich das allzu schnell ändert ...

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Di Feb 06, 2024 11:45 am
von rleidner
rleidner hat geschrieben: Di Jan 23, 2024 12:21 pm
rleidner hat geschrieben: Mo Jan 22, 2024 3:38 pm Ich warte jetzt 2 Wochen und werde dann nachhaken.
Bevor ich die Wallbox als SteuVE anmelde würde ich doch gerne erfahren, wie der Netzbetreiber sich das vorstellt.
Die Antwort meines Netzbetreibers kam sehr schnell:
Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Damit der § 14 a angewendet werden kann, muss die Wallbox von einem Elektriker steuerfähig umgerüstet werden.
Dies kann entweder über ein Energiemanagementsystem oder direkte Ansteuerung realisiert werden.
Die Umrüstung muss der Elektriker dementsprechend bei uns anmelden.
Da es aktuell noch nicht die nötigen Geräte für Netzbetreiber gibt, wird die Regelung über einem Rundsteuergerät vorerst realisiert und sobald die Technik vorhanden ist im Nachgang von uns kostenfrei umgebaut.
Zudem wird in diesem Zuge dann auch ein intelligentes Messsystem bei Ihnen eingebaut, sobald wir die nötigen Geräte geliefert bekommen.
Ab dem Zeitpunkt, in dem Sie ein intelligentes Messsystem bei sich installiert haben, wird eine höhere Messstellenjahresgebühr von 50 Euro anstatt 20 Euro fällig. (siehe Anhang)

Ich hoffe, ich konnte Ihnen das Thema so weit erläutern.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ich hatte jetzt zum Thema RSE noch mal genauer nachgefragt mit dem Hinweis, dass die WB schon RSE-fähig ist und wie ich diese als SteuVE anmelden kann.
Antwort des Netzbetreibers:
Die Umsetzung für die Steuerbarkeit kann nur über eine Elektrofirma erfolgen aus folgenden Gründen:

1. Das RSE ist von uns ein Gerät was weiterhin bei uns im Besitz bleibt und gemietet werden muss. Somit muss das RSE auch im Zählerschrank installiert werden.
2. Die Umstellung muss über ein Formular beantragt und angemeldet werden, welches nur von eingetragene Elektrofirmen eingereicht werden kann.
3. Damit die Umsetzung auch von uns abgenommen wird muss eine Elektrofirma für die korrekte und VDE konforme Umsetzung unterschreiben. Dafür ist das Inbetriebsetzungsprotokoll von uns zwingend notwendig.
Damit wäre RSE für mich erst mal uninteressant.
Bis zur Einführung des ImSys rechne ich max. 2 Jahre, das eingesparte Netzentgelt ca. 300EUR oder weniger.
Die Elektrofirma zur Beantragung und Montage des RSE dürfte grob geschätzt ähnlich viel kosten.
Mein eigener Aufwand ca. 30m Leitung von WB zum Zählerkasten (Leerrohre weitgehend vorhanden) noch nicht gerechnet.

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Di Feb 06, 2024 11:54 am
von ID4U
Mein Netzbetreiber hat mir gesagt das der Einbau von RSE nach neuem Modell nicht zulässig ist. Müsste man mal raussuchen ob das wirklich so ist und ob man das irgendwo in den Vorschriften findet.

Allerdings: Die Anbindung der Wallbox via RSE-Kontakt bzw. IO-LAN-Modul brauchst Du ja sowieso. Somit hättest Du eigentlich nur die Kosten des RSE. Ist aber vermutlich nicht so teuer wie iMSys + Steuerbox (80€/a).

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Di Feb 06, 2024 12:00 pm
von rleidner
ID4U hat geschrieben: Di Feb 06, 2024 11:54 am Mein Netzbetreiber hat mir gesagt das der Einbau von RSE nach neuem Modell nicht zulässig ist. Müsste man mal raussuchen ob das wirklich so ist und ob man das irgendwo in den Vorschriften findet.
Danke für den Hinweis
Ich bleibe vorerst optimistisch, werde mir aber nicht zu viel Aufwand machen ;-)

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Di Feb 06, 2024 12:20 pm
von ID4U
Der Netzbetreiber darf wohl für eine Übergangszeit weiterhin "präventiv" (also Abschaltung/Dimmung per RSE) steuern:
Auch für den Netzbetreiber gibt es Übergangsregelungen. Solange der Netzbetreiber noch nicht die notwendigen Vorbereitungen für die netzorientierte Steuerung getroffen hat, kann er maximal 24 Monate unter Beachtung einiger Rahmenbedingungen vorsorglich steuern. Diese sogenannte präventive Steuerung ist eine regelmäßige Maßnahme aufgrund einer prognostizierten Überlastung.
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fac ... start.html

Ergänzend dazu: https://www.vde.com/de/fnn/aktuelles/20 ... -steuerung

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Di Feb 06, 2024 6:09 pm
von ID4U
In diesem Thread (viewtopic.php?t=8262) wurden Bedenken zur "Laienbedienbarkeit" vorgebracht. Dazu:
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die für das Mess- bzw. Steuerungskonzept erforderlichen technischen Einrichtungen eingebaut und jederzeit technisch betriebsbereit sind sowie dass der seitens des Netzbetreibers vorgegebene gewährte netzwirksame Leistungsbezug nicht überschritten wird.
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Bes ... 231127.pdf (Seite 40)
Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit den notwendigen technischen Einrichtungen einschließlich Steuerungseinrichtungen ausgestattet wird und stets steuerbar ist. Sofern es einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung aus technischen Gründen nicht möglich ist, den netzwirksamen Leistungsbezug auf den vom Netzbetreiber vorgegebenen Wert zu reduzieren, muss eine Reduzierung auf den
nächstgeringeren Wert, der technisch möglich ist, erfolgen.
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Bes ... nlage1.pdf (Punkt 4.6)
Der Anschlussnutzer ist grundsätzlich für die korrekten Vorgänge in seiner Kundenanlage verantwortlich. Neben der Dokumentation auf Messstellenbetreiberseite ist eine Dokumentation auf Betreiberseite zwar nicht notwendig, aber im Interesse des Betreibers zu empfehlen.
Quelle: https://www.vde.com/resource/blob/22927 ... g-data.pdf (Seite 5)

Letztendlich räumt die BNetzA dem Betreiber relativ große Freiheiten ein. Aber das ist eigentlich auch gut so. Denn wenn jede Klemme verplombt, jede Einstellung verdongelt, jedes Gerät zertifiziert und jegliche Kommunikation hochverschlüsselt sein würde wäre die Energiewende vobei bevor das alles fertig ist. Bestes Beispiel ist die Zertifizierung der SMGWs. Wie lange hat das nochmal gedauert?

Umgehen lässt sich eigentlich alles relativ leicht. Das bisherige RSE-Kabel der openWB braucht man nur durchzuschneiden um der Steuerung durch den Netzbetreiber zu entgehen (da NO-Auswertung). Aber bringt es das vor allem bei der neuen Regelung mit der recht großzügigen Drosselung wirklich?

Mit Einzug der iMSys kann der Netzbetreiber vermutlich relativ einfach feststellen ob die Drosselung funktioniert hat oder nicht. Und wird bei einer Häufung von Auffälligkeiten vermutlich irgendwann beim Betreiber anklopfen ;)

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Do Feb 08, 2024 6:54 pm
von aiole
Ja, die ganze §14a-Übung muss zunächst ohne den ganzen Sicherheitsklimbim laufen. Dahingehend ist die klare Verantwortlichkeit bei Betreiber:innen ohne externen Zertifizierungsorgie sinnvoll gewählt.

Viel bedenklicher finde ich den zukünftig geplanten Direktzugriff auf's LAN, der dann vom Sofa aus gehackt werden kann (in Mengen). Aber das Thema lassen wir jetzt besser außen vor, da vorerst mit IO-Kontakten gearbeitet wird.