Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Verfasst: Fr Mai 03, 2024 6:34 pm
Ich würde die Verwendung eines EMS auch bei Verschiedenen "Letztverbrauchern" ggf. doch in Betracht ziehen.
Genau dieser Fall wird dort ja quasi angerissen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Bes ... onFile&v=1
Zwar wird die nutzbare Gesamtleistung aufgrund der Anzahl der Verbrauchseinrichtungen entsprechend reduziert, aber es können ja sowieso nicht alle gleichzeitig laden, dafür ist ja das Lastmanagement bereits im Einsatz.
Damit würde sich das doch ziemlich gut in die geplante openWB Infrastruktur integrieren...
Natürlich müssen sich dann alle einig sein, dass sie Lastmanagement bei der Steuerart wählen, da dies aber unabhängig von dem Abrechnungsmodul ist, dürfte das ja durch einen "Zivilrechtlichen Vertrag" zu regeln sein.
EDIT: Auch der zeitliche Verlauf und die Frage ob eigener Zähler oder nicht, dürften nicht dagegen sprechen. Das EMS muss nur nach jeder Neuanmeldung auf die neuen Werte angepasst werden. Zähler oder nicht ist nur für das Abrechnungsmodul relevant und daher von der Steuerung unabhängig.
Genau dieser Fall wird dort ja quasi angerissen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Bes ... onFile&v=1
Dann braucht es nur eine Dimmbox über die bereits vorhandene Standalone, die von wo auch immer ihr Steuersignal erhält.2.5. Betreiber
Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung im Sinne dieser Festlegung wird der Letztverbraucher oder Anschlussnehmer im Sinne des § 14a Absatz 1 Satz 1 EnWG definiert.
Insbesondere in Fällen, in denen sich hinter einem Netzanschluss mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen befinden und deren Betreiber gegebenenfalls unterschiedliche Letztverbraucher sind, kann eine zentrale Koordinierung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen durch ein EMS sinnvoll sein.
Zwar wird die nutzbare Gesamtleistung aufgrund der Anzahl der Verbrauchseinrichtungen entsprechend reduziert, aber es können ja sowieso nicht alle gleichzeitig laden, dafür ist ja das Lastmanagement bereits im Einsatz.
Damit würde sich das doch ziemlich gut in die geplante openWB Infrastruktur integrieren...
Natürlich müssen sich dann alle einig sein, dass sie Lastmanagement bei der Steuerart wählen, da dies aber unabhängig von dem Abrechnungsmodul ist, dürfte das ja durch einen "Zivilrechtlichen Vertrag" zu regeln sein.
EDIT: Auch der zeitliche Verlauf und die Frage ob eigener Zähler oder nicht, dürften nicht dagegen sprechen. Das EMS muss nur nach jeder Neuanmeldung auf die neuen Werte angepasst werden. Zähler oder nicht ist nur für das Abrechnungsmodul relevant und daher von der Steuerung unabhängig.