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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Verfasst: Mi Jul 10, 2024 7:57 pm
von ID4U
Ja, ist aber eigentlich nichts neues dabei. Wobei bezüglich Speicher noch mal klar betont wird das eine rein softwareseitige Begrenzung des netzwirksamen Leitungsbezugs auf weniger als 4,2kW nicht ausreicht damit der Speicher nicht als SteuVE gilt. Es muß also eine hardwaremäßige bzw. nicht laienbedienbare Begrenzung vorhanden sein damit ein Speicher nicht unter die neue Regelung fällt.
Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Verfasst: Mi Jul 10, 2024 8:04 pm
von hominidae
...der Witz ist ja, das der Betreiber dort den Speicher unter der neuen Regelung anmelden will und ihm das mit Hinweis auf die laienbedienbare, softwareseitige Bedienung verweigert wird.
Alsi komplett verkehrte Sicht des VNB.
Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Verfasst: Mi Jul 10, 2024 8:10 pm
von ID4U
Das kann ich dem so nicht entnehmen. Die Stellungnahme des VNB bezieht sich meiner Auffassung darauf wann ein Speicher als SteuVE gilt und wann nicht. Und nicht darauf auf welche Weise die Steuerung erfolgt.
Beispiel: EIn Speicher der hardwaremäßig mit 5kW aus dem Netz laden kann aber per Einstellung/Konfiguration auf 4kw begrenzt ist gilt trotzdem als SteuVE. Weil der Betreiber recht einfach diese Einstellung rückgängig machen kann.
Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Verfasst: Mi Jul 10, 2024 8:16 pm
von openWB
An der Stelle macht es für viele VNB einen Unterschied ob ein Endnutzer Stellung nimmt oder ein Hersteller.
Wir hatten früher leider auch öfter Fälle in denen 1.9er Nutzer mit goe Ladepunkten das als verlässliches Lastmanagement dem VNB verkaufen wollten.
Mangels Heartbeat ist es das aber nicht, wir haben uns davon auch immer distanziert, es stand auch auf der Webseite.
Sollte ein openWB Kunde hier ein Problem haben bitte sofort an unseren Support wenden!
Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Verfasst: Mi Jul 10, 2024 8:18 pm
von hominidae
ID4U hat geschrieben: ↑Mi Jul 10, 2024 8:10 pm
Das kann ich dem so nicht entnehmen. Die Stellungnahme des VNB bezieht sich meiner Auffassung darauf wann ein Speicher als SteuVE gilt und wann nicht. Und nicht darauf auf welche Weise die Steuerung erfolgt.
Beispiel: EIn Speicher der hardwaremäßig mit 5kW aus dem Netz laden kann aber per Einstellung/Konfiguration auf 4kw begrenzt ist gilt trotzdem als SteuVE. Weil der Betreiber recht einfach diese Einstellung rückgängig machen kann.
...vielleicht macht es mehr SInn, wenn Du im Victron Forum dort mitdiskutierst....der user will seinen Speicher nach neuer regelung anmelden und der VNB lässt ihn nicht.
Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Verfasst: Mi Jul 10, 2024 8:19 pm
von ID4U
Vermutlich reden User und VNB aneinader vorbei. Wäre ja nicht das erste mal
. Die Regelungen sind eigentlich recht klar.
Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Verfasst: Mi Jul 10, 2024 8:23 pm
von ID4U
openWB hat geschrieben: ↑Mi Jul 10, 2024 8:16 pm
Sollte ein openWB Kunde hier ein Problem haben bitte sofort an unseren Support wenden!
Das ist nett gemeint, aber ich denke nicht das es hier Probleme mit der Umsetzung bei der openWB geben wird. Da braucht auch openWB als Hersteller dem VNB nichts zu bestätigen. Denn für die korrekte Umsetzung des Dimm-Befehls ist allein der Anlagenbetreiber verantwortlich. Und muß dies bei berechtigen Zweifen auch nachweisen können. Genaue Regelungen wie das zu erfolgen hat gibt es meines Wissens im Moment noch nicht.
Wenn ich eine "dumme" Wallbox via Schütz und Direktansteuerung komplett abschalte benötige ich ja auch keine Herstellererkärung des Schütz-Herstellers
Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Verfasst: Mi Jul 10, 2024 8:26 pm
von openWB
Und muß dies bei berechtigen Zweifen auch nachweisen können.
Da hilft halt eine Bestätigung des Herstellers erfahrungsgemäß ungemein.
Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Verfasst: Mi Jul 10, 2024 8:34 pm
von ID4U
Der Hersteller kann nur bestätigten das sein Produkt die Regeln richtig umsetzt wenn es ordungsgemäß installiert ist und betrieben wird. Ich denke aber das ist gar nicht das Problem.
Es geht eher um die Nachweispflicht das die komplette Anlage welche auch aus anderen Komponenten anderer Hersteller bestehen kann den Dimm-Befehl an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit vollständig und richtig umgesetzt hat.
Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Verfasst: Mi Jul 10, 2024 8:58 pm
von hominidae
auf der anderen Seite ist entweder eine direkte Steuerung (quasi galvanisch gekoppelt) oder ein EMS.
Ein EMS ist immer Software und die muss regelbasiert Aktionen ausführen, wenn das externe Ereignis (Steuerbefehl - egal ob via Kontakt oder EEBus) eintritt. Wenn da eine Komponente nicht auf das EMS hört, muss es die Notbremse ziehen, im Zweifel.
ich denke auch, dass eine Herstellererklärung - hier von Victron - das Zünglein an der Waage sein kann.
Beim ESS haben sie so eine Bescheinigung zur Einhaltung der FNN-Regeln erstellt.
Die habe ich genommen um meinen EnFluRi auf "beladen aus dem Netz" umstellen zu lassen, zusammen mit der Empfehlung des FNN-Messkonzepts dafür...gab dann keine Diskussionen. ..darf jetzt halt aus dem Speicher nicht einspeisen, aber wer will das schon.