Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

ID4U
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ID4U »

tiffman hat geschrieben: Mi Okt 16, 2024 6:33 pm Bringt uns da das Dimm-Kit etwas?
Das große Problem wird wohl sein das viele Bestands-PV vermutlich gar in der Lage sind die Forderung nach einer FER ohne große Umbauten umzusetzen.
Gero
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von Gero »

tiffman hat geschrieben: Mi Okt 16, 2024 6:33 pm Bringt uns da das Dimm-Kit etwas?
Eher nicht, denn der Wechseltichter muss ja „gedimmt“ werden und nicht die Wallbox. Das ist ja die andere Seite der Netzlast: Wallbox oder WP dimmen wenn nicht genug Strom da ist und die Wechselrichter, wenn es zuviel ist.
Wollen mal hoffen, dass die WR-Hersteller auch die Großverbraucher namens Wallbox und WP auf dem Schirm haben und auf Einspeisung gehen und nicht nur stumpf den WR herunterregeln.

Ob man in Zeiten von Stromüberhang die WP auch besser nach oben regeln sollte statt die Erzeugung runter? Macht ja wirtschafltlich nur Sinn, wenn‘s blillig wird. Aber die Tarife werden ja 24h vorher festgelegt…also ist die Antwort eher nein.
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Gero
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von Gero »

Oh, was mir gerade noch einfällt: „unabhängig ihrer Größe“ frifft ja auch Balkonkraftwerke. Ob das so bis ans Ende überdacht wurde?
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ID4U »

Die sind ausgenommen:
Ab dem 16. Mai 2024 müssen Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer
Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben
werden, grundsätzlich keine technischen Vorgaben nach § 9 EEG erfüllen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 EEG 2023 i.V.m. § 100 Abs. 3 EEG 2023).
Quelle: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ ... nlagen.pdf (letzte Seite)
ChristophR
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ChristophR »

ID4U hat geschrieben: Mi Okt 16, 2024 4:28 pm Da kommt also so einiges auf die (Alt-)Anlagenbetreiber zu. Mit dem sie vermutlich gar nicht gerechnet haben. Ich auch nicht. Denn bisher war die Aussage der Clearingstelle das dies nur für PV-Anlagen mit IBN ab dem 27.5.2023 gilt ...
Die Steuerung der Wechselrichter auf 60%, 30%, 0% sollte in den Wechselrichtern bereits seit mehreren Jahren über Relaiskontakte umsetzbar sein.
Bei Solaredge gehen die Release Notes des Dokuments für die RCRR-Kontakte bis 12/2012 zurück.
Daher wurde vermutlich in der neuesten Fassung der VDE FNN Empfehlung (s.o.) für die Steuerbox die Beschaltung der Relais (S1,S2,W3 für EZA und W4 für SteuVE) leicht geändert.
Sollte also gar nicht sooo schwer umzusetzen sein.

Gero hat geschrieben: Mi Okt 16, 2024 7:00 pm Wollen mal hoffen, dass die WR-Hersteller auch die Großverbraucher namens Wallbox und WP auf dem Schirm haben und auf Einspeisung gehen und nicht nur stumpf den WR herunterregeln.
Das ist eine rein prozentuale Leistungsreduzierung und keine Einspeisebegrenzung, wenn ich das richtig verstanden habe.

Fraglich, wie die Entschädigung geregelt wird, wenn die Anlagen abgeregelt werden, das ist ja vermutlich noch nicht geklärt.
Die sind schon lustig, bei §14a EnWG machen sie erst die rechtlichen Regelungen ohne dass die technische Umsetzung geklärt ist und hier machen sie erst die technische Umsetzung, bevor die rechtlichen Regelungen geklärt sind. :?:
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ID4U »

Meines Wissens betrifft die Steuerungsmöglichkeit bei älteren Wechselrichtern aber häufig die Erzeugerleistung und nicht unbedingt die Einspeiseleistung. Dies zu benutzen wäre für den Anlagenbetreiber von Nachteil da es ja auch den Eigenverbrauch betrifft.

Ja, weitere Details wie das mit der FER laufen soll und welche Rechte und Pflichten z.B. der Netzbetreiber dabei hat habe ich bisher vergeblich gesucht. Bei SteuVE ist das ja alles sehr schön geklärt, bei der FER hingegen scheinbar kaum.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von tiffman »

Gero hat geschrieben: Mi Okt 16, 2024 7:00 pm
tiffman hat geschrieben: Mi Okt 16, 2024 6:33 pm Bringt uns da das Dimm-Kit etwas?
Eher nicht, denn der Wechseltichter muss ja „gedimmt“ werden und nicht die Wallbox. Das ist ja die andere Seite der Netzlast: Wallbox oder WP dimmen wenn nicht genug Strom da ist und die Wechselrichter, wenn es zuviel ist.
Ja, aber wäre es nicht denkbar, dass dann ein zweiter Eingang für FER benutzt wird? Dann könnte man den WR per modbus-tcp oder per Ausgang steuern.
In meinem Fall ist der WR nicht allzu weit vom Zählerkasten entfernt, da kann ich auch ein Käbelchen direkt vom iMSys hinziehen (sofern der WR das Signal versteht). Kommen dann eigentlich aus dem iMSys/Steuerbox zwei Käbelchen? Oder muss eine Steuerbox für FER und eine für SteuVE installiert werden?

Und wie habt ihr vor, die ganze Sache anzugehen? Jetzt schon die technischen Voraussetzungen schaffen, damit das iMSys sofort bei Einbau den WR steuern kann? Oder erst handeln, wenn das iMSys da ist, was ja noch Jahre dauern kann. Mit letzterer Vorgehensweise wäre man wohl nicht ganz gesetzeskonform, die Frage ist, was wären die Konsequenzen?
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ID4U »

Im EEG §9 steht das man mit Beauftragung des MSB die FER herzustellen seine Pflicht erfüllt hat:
... Beauftragt der Anlagenbetreiber den Messstellenbetreiber nach § 34 Absatz 2 des Messstellenbetriebsgesetzes mit den erforderlichen Zusatzleistungen, so genügt er abweichend von Absatz 1 Satz 1 und Absatz 1a bereits mit der Auftragserteilung seinen dort genannten Verpflichtungen ...
Genauso werde ich das machen. Der baut dann die iMSys-Steurbox ein (welche man wegen den SteuVE ja eh schon hat oder bekommt) und fertig. Mehr geben die Regelungen meinem Verständnis nach im Moment nicht her. Denn im Gegensatz zu den Regelungen bei den SteuVE fehlt bei der FER ein entscheidender Satz wie "der Anlagenbetreiber hat für den Anschluss der Erzeugungsanlage an die Steuereinrichtung zu sorgen und sicherzustellen das die FER jederzeit funktionstüchtig ist" ;)
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