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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Di Jan 23, 2024 12:57 pm
von ID4U
Die Wallbox (openWB) kann das ja im Prinzip schon. Da braucht also nichts umgerüstet zu werden. Also im einfachsten Fall ein Kabel für den RSE-Kontakt zwischen openWB und Zählerschrank ziehen (lassen) und dem Netzbetreiber melden das alles fertig vorbereitet ist. Die sollen dann kommen und den RSE einbauen.

Mein Netzbetreiber hat mir allerdings gesagt das ein RSE in Verbindung mit §14a EnWG gar nicht mehr zulässig sein soll. Müsste man mal nachsehen ob man das irgendwo in den Vorschriften findet. Letztendlich ist es aber auch eigentlich egal. Ist ja Sache des Netzbetreibers wie sie das lösen.

Eine "Pflicht" für einen Elektriker sehe ich nicht. Wobei man als Laie da natürlich nicht drangehen sollte ;)

Interessant ist das sie lediglich einen Preis von 50€/a für das iMSys angeben. Da kommt eigentlich noch die Steuerbox mit 30€/a dazu. Wäre natürlich schön wenn diese in den 50€/a beim iMSys schon enthalten ist. Und würde auch den höheren Preis des IMSys bei SteuVE erklären. Ich bin mir da aber noch nicht sicher.

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Di Jan 23, 2024 1:23 pm
von rleidner
Danke!
Falls es temporär ein RSE wird:
Das Kabel kann ich selbst machen.
Momentan habe ich ein CAT6 Patchkabel - einseitig mit einem selbst gecrimpten Stecker zwischen Switch und OWB.
Ich habe die Version mit der kleinen LAN-Durchführung.

Ich würde das neu machen mit Keystone und kurzem Patchkabel in der openWB, CAT7-Verlegekabel und Netzwerkdose und kurzem Patchkabel am Switch.
Für das LAN 4 Adern/100MBit und 2 der restlichen Adern für den RSE.

Ich habe ja jetzt den richtigen Kontakt beim Betreiber und werde das in den nächsten Tagen tel. weiter klären.

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Di Jan 23, 2024 1:49 pm
von Philip
Hallo Zusammen,

ich hoffe es ist ok, wenn ich mich hier mal dranhänge... Ich habe eine 22 kWp Solaranlage, im Oktober '23 installiert und genehmigt ohne Einspeisebegrenzung. Westnetz hat für die Anlage als Netzbetreiber ein intelligentes Messsystem gefordert und im Dezember verbaut - also einen intelligenten Zähler inkl. Gateway. Nachdem ich erst nicht wusste, was ich damit anstelle (50 Euro extra pro Jahr...) bin ich nun ab 1.2. Tibber-Kunde und profitiere von einem dynamischen Stromtarif ohne deren "Pulse" Zusatzzähler. Das finde ich cool, weil technisch vermutlich zuverlässiger.

Nun habe ich weiter vorne gelesen, dass mit diesem System auch reduzierte Netzentgelte möglich sein müssten, wenn die openWB steuerbar gemacht wird. Vom Zählerschrank im Keller zur openWB liegt ohnehin noch ein Klingelkabel und der Zählerschrank etc. ist ja komplett neu... Zudem kommt am 5.2. ein Westnetz-Monteur, um im Rahmen einer Qualitätssicherungsmaßnahme die Messeinrichtung zu Überprüfen.

Habt Ihr einen Tipp, was ich den ggf. fragen oder vorab machen sollte und wie ich dann auch in den Genuss reduzierter Netzentgelte komme? Oder was der Elektriker noch machen müsste?
Besten Dank und Grüße,
Philip

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Di Jan 23, 2024 1:55 pm
von openWB
Du musst das vorher beantragen und vermutlich muss der Kontakt openWB seitig bereits verkabelt werden.
Welche Variante der openWB hast du?

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Di Jan 23, 2024 2:26 pm
von Philip
Standard+ 2.0, ebenfalls Ende letzten Jahres gekauft und installiert...

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Di Jan 23, 2024 4:44 pm
von openWB
Ja, die kann das.

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Di Jan 23, 2024 4:50 pm
von ID4U
Philip hat geschrieben: Di Jan 23, 2024 1:49 pm also einen intelligenten Zähler inkl. Gateway
Sehr schön, dann wird der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber wohl direkt neben das Gateway noch eine Steuerbox montieren. Die verfügt dann über ein Relais welches mit der openWB verbunden wird. Allerdings muß da eventuell noch ein Koppelrelais zwischen (Wandlung NO zu NC). Es sei denn es wird NO akzeptiert.

Die Kosten für Einbau und Betrieb der Steuerbox wird Du zusätzlich zahlen müssen. Dafür gilt meines Wissens eine Preisobergrenze von 30€ pro Jahr.

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Di Jan 23, 2024 8:23 pm
von Philip
Hm - okay... Setzt aber ja voraus, dass ich die Steuerbox beantrage, was ich noch nicht getan habe. Ich schätze, da muss ich mich noch einlesen, was die Vor- und Nachteile sind...

Der Netzbetreiber kommt zumindest nur, um die Installation zu kontrollieren. Qualitätssicherung. Ich beobachte das aber genau.

Danke Euch!

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mi Jan 24, 2024 7:26 am
von ID4U
Du musst lediglich beim Netzbetreiber die SteuVE anmelden und das gewünschte Modul nennen. Ab dann hast Du Anspruch auf reduzierte Netzentgelte.

Die Steuerbox selbst musst Du meines Wissens nicht beantragen. Denn das ist Sache des Netzbetreibers. Auch der Einbau. Er bzw. der MSB wird dann irgendwann auf Dich zukommen und einen Termin dafür absprechen. Und auch erst ab Einbau musst Du für die Box zahlen.

Vorteile: Geringere Netzentgelte
Nachteile: "Dimmung" der SteuVE bei drohender Netzüberlastung, einmalige Kosten für die Anbindung der SteuVE an die Steuerbox, zusätzliche jährliche Kosten für die Steuerbox (max. 30€/a)

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mi Jan 24, 2024 7:36 am
von Philip
Danke ID4U, das klingt ja nach mehr Vorteil als Nachteil. Um die Wallbox als SteuVE anzumelden benötige ich vermutlich auch noch keine Änderung an der openWB - denn dazu benötige ich ja erst einmal die Steuerbox. Und wenn die installiert wird, muss ich (?) vermutlich vorher ein Kabel an der openWB anschließen (oder anschließen lassen), über das dann gesteuert wird - richtig?

Ich frage Westnetz mal danach, wenn die demnächst hier im Haus sind...