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Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?
Verfasst: Mi Feb 04, 2026 12:53 pm
von Tilli130
Hallo,
komme bei Westnetz leider auch nicht weiter .
Meldung durch Eli am 25.98.25 , mehrmals telefonisch nachgefragt aber als Antwort kommt immer wurde von der Fachabteilung noch nicht bearbeitet.
Was soll ich sagen läuft bei Westnetz .
Gruß Dirk
Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?
Verfasst: Mi Feb 04, 2026 6:49 pm
von balistarii
Hast du von deinem Eli das PDF der Meldung, die er im Installateur Portal der Westnetz gemacht hat erhalten?
Meiner hat mir das PDF über die Meldung zugeschickt!
Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?
Verfasst: Do Feb 05, 2026 6:43 am
von Tilli130
balistarii hat geschrieben: Mi Feb 04, 2026 6:49 pm
Hast du von deinem Eli das PDF der Meldung, die er im Installateur Portal der Westnetz gemacht hat erhalten?
Meiner hat mir das PDF über die Meldung zugeschickt!
Hallo,
ja das habe ich aber nütz mir ja auch nicht viel.
Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?
Verfasst: Do Feb 05, 2026 8:04 am
von ID4U
Doch, denn damit hast Du einen Beleg wann angemeldet wurde. Denn die Netzentgeltreduzierung gibt es ab diesem Zeitpunkt. Sie wird dann nachträglich erstattet.
Bei mir hat es von Anmeldung bis zur Erfassung im System (anderer Netzbetreiber) auch fast ein Jahr gedauert. Habe dann den Betrag ab Anmeldung rückwirkend erstattet bekommen. Aber auch natürlich erst nach weiterem Nachbohren.
Daher ist es schonmal sehr gut wenn man einen Beleg über die Anmeldung hat. Auch wenn es ewig dauert. Ist halt alles #Neuland

Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?
Verfasst: Do Feb 26, 2026 9:27 am
von Gero
Ein kleines Update über westnetz aus dem Neuland: Auch mit EEBUS-Ansteuerung besteht mein Eli darauf, APZ und zRFZ in meine Hauptverteilung zu platzieren. Er möchte westnetz da in ihrer Entscheidung, EEBUS oder potentialfreien Kontakt zur Ansteuerung zu nutzen, nicht vorweg greifen und nur EEBUS möglich machen. Ich halte das für eine dumme Ausrede eines ahnungslosen Elektrikers und habe auch keine Lust, nachzufragen ob er mit der Begründung nun alle neuen Hauptverteilungen mit 14a-Verbrauchern grundsätzlich auch mit Ethernet-Anschluss ausrüstet. Die Neuerung, dass APZ nun auch neben der Hausverteilung angebaut werden darf, ist auch unerwähnt geblieben, Der will also nicht.
ich habe noch einen Elektriker auf die Sache angesetzt, mal kucken wann der sich rührt. Anfrage war irgendwann letztes Jahr, aktuell ist er seiner Aussage nach noch dran.
Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?
Verfasst: Do Feb 26, 2026 11:15 am
von ChristophR
Gero hat geschrieben: Do Feb 26, 2026 9:27 am
Ein kleines Update über westnetz aus dem Neuland: Auch mit EEBUS-Ansteuerung besteht mein Eli darauf, APZ und zRFZ in meine Hauptverteilung zu platzieren. Er möchte westnetz da in ihrer Entscheidung, EEBUS oder potentialfreien Kontakt zur Ansteuerung zu nutzen, nicht vorweg greifen und nur EEBUS möglich machen. Ich halte das für eine dumme Ausrede eines ahnungslosen Elektrikers und habe auch keine Lust, nachzufragen ob er mit der Begründung nun alle neuen Hauptverteilungen mit 14a-Verbrauchern grundsätzlich auch mit Ethernet-Anschluss ausrüstet. Die Neuerung, dass APZ nun auch neben der Hausverteilung angebaut werden darf, ist auch unerwähnt geblieben, Der will also nicht.
ich habe noch einen Elektriker auf die Sache angesetzt, mal kucken wann der sich rührt. Anfrage war irgendwann letztes Jahr, aktuell ist er seiner Aussage nach noch dran.
Du suchst Dir aus, ob Du Relaiskontakte oder EEBUS haben möchtest, Westnetz bietet beides an.
Die Aufgabe des Elektrikers ist bei der Anmeldung nur, das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen.
Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?
Verfasst: Do Feb 26, 2026 11:45 am
von Gero
ChristophR hat geschrieben: Do Feb 26, 2026 11:15 am
Die Aufgabe des Elektrikers ist bei der Anmeldung nur, das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen.
Das sieht dieser Elektriker (übrigens einer, der von e3dc als Installationspartner zertifiziert ist) aber nicht so. So ist das halt mit Vorschriften und deren Interpretation. Wäre der Elektriker das Finanzamt, könnte man den Rechtsweg beschreiten um die richtige Auslegung der Vorschriften feststellen zu lassen. So kann man sich nur einen anderen Elektriker suchen.
Oder sollte es Wege geben, Elektriker zum Anmelden von SteuVE zu zwingen? (westnetz selbst versteckt sich hinter seinen eingetragenen Installateuren und bearbeitet keine Kundenanliegen direkt)
Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?
Verfasst: Do Feb 26, 2026 12:00 pm
von ChristophR
Gero hat geschrieben: Do Feb 26, 2026 11:45 am
ChristophR hat geschrieben: Do Feb 26, 2026 11:15 am
Die Aufgabe des Elektrikers ist bei der Anmeldung nur, das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen.
Das sieht dieser Elektriker (übrigens einer, der von e3dc als Installationspartner zertifiziert ist) aber nicht so. So ist das halt mit Vorschriften und deren Interpretation. Wäre der Elektriker das Finanzamt, könnte man den Rechtsweg beschreiten um die richtige Auslegung der Vorschriften feststellen zu lassen. So kann man sich nur einen anderen Elektriker suchen.
Oder sollte es Wege geben, Elektriker zum Anmelden von SteuVE zu zwingen? (westnetz selbst versteckt sich hinter seinen eingetragenen Installateuren und bearbeitet keine Kundenanliegen direkt)
Naja, ein neues Finanzamt könnte man sich nicht suchen...
Ich denke, dass auch dafür die Schlichtungsstelle Energie zuständig wäre, musst den Fall nur irgendwie Westnetz in die Schuhe schieben.

Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?
Verfasst: Mo Mär 02, 2026 9:48 am
von Fredde
Hier mal mein Betrag zur Diskussion:
Ich hatte mir im Sommer letzten Jahres Relais einbauen lassen in der Hoffnung das die Anmeldung bis Herbst durch ist. War aber leider nicht so. Nun werde ich auf EEBUS umstellen und hab nun mit meine Elektriker gesprochen und der hat mir nochmal bestätigt das wir jetzt eigentlich die Relais wieder ausbauen könnten.
Das Problem bei Westnetz ist aber wohl das die den Ethernetanschluss an einer bestimmten Stelle haben wollen. Ein RJ45-Anschluss mit Verbindung zu meinen Heimnetz liegt bereits im Kasten. Nun geht es nur noch darum das Ethernetkabel an die "richtige" Stelle im Anschlusskasten zu legen.
Im Übrigen ist die Anmeldung meiner zweiten Anlage seit Juni 2025 durch und ich bekomme die Netzentgelt Reduzierung. Diese Anlage wird nur über EEBUS gesteuert (SMA basiert). Also keine Relais die da benötigt werden.
Wenn man allerdings zusätzliche Anlagen betreiben will die nicht von openWB gesteuert werden könnte sollte man vielleicht sicherheitshalber ein oder zwei Relais vorsehen. Allerdings geht das auch alles über das Dimm&Control Kit. Die Frage ist nur ob der VNB das zulässt.
Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?
Verfasst: Do Mär 26, 2026 2:21 pm
von Fredde
Statusbericht Anmeldung $14a Westnetz mit EEBUS Modul 3:
2.2.2026 vom Elektriker eingetragen
ca. 3 Woche später war das schon durch und bei Tibber registriert, war schon auf der Februarrechnung
Dann Anmeldung Modul 3 am 17.3,eEin woche später die Bestätigung der Umstellung auf Modul 3 mit der Anmerkung das dies zu meinen Stromversorger gemeldet worden ist.
Nun hab ich also seit dem 17.3. Modul 3 am laufen und hab das nun auch hier in openWB als "Fest Tarifstunden" eingebaut nd schein zu gehen.
Es sieht so aus als of Westnetz zumindest einen Teil der EDV auf die Reihe bekommen zu haben.
Es gab da auch noch keine große Diskussion bezüglich Relais, Dimm&Control oder EEBUS mit Westnetz. Die wissen nämlich selber noch nicht wie das nun genau gehen soll. Ich ware mal darauf bis die bei mir die Steuerbox installieren. Dann schauen wir mal. Ich habe ja alle Option zur Verfügung.