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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mo Feb 10, 2025 7:59 pm
von aiole
Wie openwb schon schrieb - das D&C-Kit samt sw2-Implementierung übererfüllt die aktuelle §14a-Dimmforderung, die openWB-user können sofort reduzierte Netzentgelte nutzen und der erweiterte sw2-Ausbau zu §14a ist im vollen Gange. Aus meiner Sicht -> LÄUFT!
Für 2.1.8 sind diverse Erweiterungen angekündigt. Daran wird das Team sicher hart arbeiten.

Wenn du nichts Substantielles mehr hast, sollten wir hier aufhören. Ev. lösche ich demnächst auch diverse Posts im Faden, die nur geringen technischen Wert haben.

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Do Feb 20, 2025 5:52 am
von xwo
Ich habe vor, meine openWB zur Steuerung anzumelden. Derzeit wird mein PV Speicher gerade zur Steuerung angemeldet.

Folgende Voraussetzungen habe ich:
Ca 35m vom Zählerschrank bis zur openWB
Ca. 3m vom Zählerstand bis zum Wechselrichter
Wechselrichter unterstützt aktuell nur Schaltung über potentialfreien Kontakt/Relais; EEBUS soll Ende 2025 kommen

Potentialfreie Kontakte sollten meines Wissens eine Leitungslänge von 2m nicht überschreiten.

Deshalb wollte ich das wie folgt realisieren. Ich kaufe das Dimm-Kit als Aufputzmontage und installiere das neben den Wechselrichter.
Ich brauche dann eine Leitung von der Steuerbox bis zum Dimm-Kit für den Signaleingang.
Das Dimm-Kit wird ans LAN angeschlossen, der Wechselrichter über einen der Relaisausgänge.

Die openWB holt sich das Signal über das angeschlossene LAN, da sie selbst darin hängt.

Beim Netzbetreiber werden Speicher Wallbox als separat steuerbare Verbraucher angemeldet, somit erhält jeder seine min 4,2kW im Fall einer Dimmung. Für den Speicher ist das auch völlig ok.

Das Dimm-Kit würde bei mir also eine Brücke für die 35m zur Wallbox darstellen und gleichzeitig einfach eine Verteilung der Steuersignale im Haus, die sich selbst überwachen kann.

Ist das soweit korrekt gedacht und so lösbar? Oder sind die 3m Kabellänge zw Steuerbox und Dimm-Kit auch zu lang?

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Do Feb 20, 2025 8:30 am
von Gero
xwo hat geschrieben: Do Feb 20, 2025 5:52 am Das Dimm-Kit würde bei mir also eine Brücke für die 35m zur Wallbox darstellen
Nein, diese Strecke geht ja über LAN. Es sei denn, du hattest mit dem Gedanken gespielt, statt des D&C-Kits die GPIOs zu benutzen. Das D&C-Kit ersetzt technisch gesehen die GPIO-Kontakte.
xwo hat geschrieben: Do Feb 20, 2025 5:52 am Oder sind die 3m Kabellänge zw Steuerbox und Dimm-Kit auch zu lang?
Ich würde es drauf ankommen lassen bzw. das mal ausprobieren. (Hast ja auch nicht viele andere Möglichkeiten, oder?) Wenn die 3m nicht funktionieren (was ich eigentlich nicht glauben mag) einfach einen halben Meter abschneiden und kucken ob's besser wird. Und ein ordentliches Kabel nehmen. Mein CAN-Bus im Keller ist auch ein Oelbach-Kabel und kein Klingeldraht.

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Do Feb 20, 2025 8:57 am
von xwo
Gero hat geschrieben: Do Feb 20, 2025 8:30 am
xwo hat geschrieben: Do Feb 20, 2025 5:52 am Das Dimm-Kit würde bei mir also eine Brücke für die 35m zur Wallbox darstellen
Nein, diese Strecke geht ja über LAN.
Ja so war das auch gemeint. Eine Signal Brücke um das Steuersignal 35m über das vorhandene LAN Kabel zur Wallbox zu bekommen.
Gero hat geschrieben: Do Feb 20, 2025 8:30 am
xwo hat geschrieben: Do Feb 20, 2025 5:52 am Oder sind die 3m Kabellänge zw Steuerbox und Dimm-Kit auch zu lang?
Ich würde es drauf ankommen lassen bzw. das mal ausprobieren. (Hast ja auch nicht viele andere Möglichkeiten, oder?)
Ich habe gerechnet von Mitte Zählerschrank 1m zur Decke, dann 30cm durch den Wanddurchbruch, 1m quer über den Wechselrichter zum Installationsort des Dimm-Kits, und noch etwas Puffer für Kanalverlegung, also vielleicht sind es 2,5m.

Aber wie wurde das Problem bisher gelöst? Ist ja eher unwahrscheinlich, dass eine Wallbox in 2m Entfernung neben dem Zählerschrank und Rundsteuerempfänger sitzt. Oder wurden Letztere neben den Verbrauchern installiert?

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Do Feb 20, 2025 9:01 am
von openWB
Ich habe gerechnet von Mitte Zählerschrank 1m zur Decke, dann 30cm durch den Wanddurchbruch, 1m quer über den Wechselrichter zum Installationsort des Dimm-Kits, und noch etwas Puffer für Kanalverlegung, also vielleicht sind es 2,5m.
Das sollte klappen.
Aber wie wurde das Problem bisher gelöst? Ist ja eher unwahrscheinlich, dass eine Wallbox in 2m Entfernung neben dem Zählerschrank und Rundsteuerempfänger sitzt. Oder wurden Letztere neben den Verbrauchern installiert?
Die Strecke wird mittels Koppelrelais überbrückt.

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Do Feb 20, 2025 10:19 am
von xwo
openWB hat geschrieben: Do Feb 20, 2025 9:01 am
Ich habe gerechnet von Mitte Zählerschrank 1m zur Decke, dann 30cm durch den Wanddurchbruch, 1m quer über den Wechselrichter zum Installationsort des Dimm-Kits, und noch etwas Puffer für Kanalverlegung, also vielleicht sind es 2,5m.
Das sollte klappen.
Super, wie gesagt mehr als 3m werden es nicht.

Wie sind denn die Maße des Dimm-Kits? Da an der Stelle ebenfalls ein Waveshare für die Modus TCP/IP Verbindung sitzt, überlege ich beide Geräte in einen kleinen Aufputz-Kasten zu installieren mit Hutschiene. Aber wieviel Platz benötigt das Dimm-Kit zur Hutschienenmontage?

Und ist es korrekt, das sich beide Geräte, Speicher und openWB, als einzeln steuerbar anmelde oder fungiert die openWB mit dem Dimm-Kit als HEMS?

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Do Feb 20, 2025 10:23 am
von Philip
Sau gut: Westnetz lebt. Nachdem ich im Januar 2024 (!) und dann mehrfach wiederholend gebeten habe, dass meine Wallbox als Steu-VE registriert wird, habe ich heute eine Nachricht bekommen:
wir beziehen uns auf Ihre E-Mail vom 17.06.2024, in der Sie uns um die Bestätigung der Anmeldung einer Ladeeinrichtung nach gem. §14 EnWG bitten.

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass Ihr Zähler XXXXXXXXXX, der zum XX.12.2023 eingebaut wurde, für den Haushalt sowie für eine PV-Anlage verwendet wird.
Ebenso wurde hier die Messart SLP hinterlegt für den Zähler.
Dies wurde so bei der Installation des Zählers durch den Installateur beauftragt und an uns so weitergegeben.

Sollte dies nicht korrekt sein, haben Sie die Möglichkeit, einen zertifizierten Installateur zu beauftragen, um die Messart des Zählers ändern zu lassen.
Was sagt Ihr dazu? Es handelt sich um ein iMSys - und wieso muss ich die Messart ändern lassen? Mein Wissensstand bisher war, dass es genügt, die Anmeldung als SteuVE formlos mitzuteilen?

Besten Dank und Grüße,
Philip

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Do Feb 20, 2025 10:30 am
von Gero
Da würde ich sagen, dass es sich hierbei um eine Antwort handelt, die dem ausschließlichen Zweck dient, eine Antwort geschrieben zu haben. So geht das aus der Queue raus und es kommen keine lästigen Ermahnungen vom Chef. Ich hatte seinerzeit eine Antwort bekommen, die darauf abzielte, ob ich denn einen Rundsteuerempfänger eingebaut hätte. Es ist halt schon ziemlich nervig, dass man bei westnetz wohl nur Gehör findet, wenn man einen Fachanwalt beauftragt. Das lohnt ja wegen der paar Euros eingesparter Netzgebühren nun wirklich nicht. So steckt die Energiewende dann halt fest.

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Do Feb 20, 2025 12:54 pm
von zergchen
Da sich die Westnetz ja auf EEBUS, wie vielfach diskutiert, eingeschossen hat und zu einem der größten VNBs gehört, habe ich mir die technische Dokumentation von 14a der Westnetz einmal genauer angesehen.

Hier sagen sie, dass man, wenn man mehrere SteuVe dimmen will / muss, man ein "EEBUS Switch" vorzuhalten habe.

Wir haben hier eine openWB, WP, Klimaanlage, PV Speicher, also mehrere SteuVe.

Die Pläne seitens openWB sehen doch so aus: Steuerbox->DimmSignal->openWB Dimm- & Control-Kit->SteuVe.

Im Idealfall also: DimmSignal via EEBUS an openWB, weiterer Signalweg dann nach openWB Vorgabe, nicht nach VNB Vorgabe, EEBUS ist dann also wurscht und kann unter den Tisch fallen, also auch kein "Switch" nötig, denn die openWB verteilt DimmSignal ja dann an die SteuVe, richtig?

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Do Feb 20, 2025 1:38 pm
von ChristophR
Philip hat geschrieben: Do Feb 20, 2025 10:23 am Sau gut: Westnetz lebt. Nachdem ich im Januar 2024 (!) und dann mehrfach wiederholend gebeten habe, dass meine Wallbox als Steu-VE registriert wird, habe ich heute eine Nachricht bekommen:
wir beziehen uns auf Ihre E-Mail vom 17.06.2024, in der Sie uns um die Bestätigung der Anmeldung einer Ladeeinrichtung nach gem. §14 EnWG bitten.

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass Ihr Zähler XXXXXXXXXX, der zum XX.12.2023 eingebaut wurde, für den Haushalt sowie für eine PV-Anlage verwendet wird.
Ebenso wurde hier die Messart SLP hinterlegt für den Zähler.
Dies wurde so bei der Installation des Zählers durch den Installateur beauftragt und an uns so weitergegeben.

Sollte dies nicht korrekt sein, haben Sie die Möglichkeit, einen zertifizierten Installateur zu beauftragen, um die Messart des Zählers ändern zu lassen.
Was sagt Ihr dazu? Es handelt sich um ein iMSys - und wieso muss ich die Messart ändern lassen? Mein Wissensstand bisher war, dass es genügt, die Anmeldung als SteuVE formlos mitzuteilen?

Besten Dank und Grüße,
Philip
Das geht auch anders:
Ich wollte letztes Jahr meine Wallbox als SteuVE bei der E.DIS anmelden.
Sowas nehmen sie nur von ihren eingetragenen Installateuren entgegen. (Das das nicht zulässig ist, mal außen vor)
War nicht so schlimm, da mein Elektriker eh vergessen hatte meine Wallbox anzumelden, also hat er das einfach offiziell nachgeholt.
Ich habe also dort artig noch ein Zusatzformular ausgefüllt, dass ich die direkte Steuerung und das Modul 1 zur Abrechnung wähle.
Eine Bestätigung habe ich von der E.DIS nicht erhalten, nur von meinem Elektriker.
Bei meinem Lieferanten habe ich im Laufe des Jahres mehrfach nachgefragt, ob die Anmeldung bei denen gemeldet wurde, da ich ja sonst keine Gutschrift erhalte, da ist aber nichts angekommen.
Ende des Jahres wollte ich nun den Lieferanten meines Wärmepumpentarifs wechseln.
Dieser Wechsel wurde immer wieder abgelehnt, da angeblich das falsche Verbrauchsprofil auf dem Wärmepumpenzähler (Genauer der Marktlokation) vorliegt, da wäre auch Haushaltsstrom drauf.
Ich habe von meinem Lieferanten dann noch erfahren, dass auf dem Wärmepumpenzähler §14a EnWG mit Modul 1 gemeldet wurde. Modul 1 geht aber immer nur mit Haushalt, da der getrennte Zähler ja Modul 2 wäre. Außerdem wurde an der Wärmepumpe seit 2006 nichts geändert, die läuft also noch gar nicht nach neuem §14a.
Also haben die Helden von der E.DIS meine Wallbox auf die falsche Marklokation angemeldet, dadurch erhalte ich nun keinen Wärmepumpentarif mehr für meine Wärmepumpe und falle daher mit dem Zähler in die Grundversorgung!!!
Als ich die E.DIS wiederholt freundlich darauf hingewiesen habe, dass sie die korrekten Daten doch bitte an meinen Lieferanten melden sollen, damit ich eine korrekte Rechnung erhalte und der richtige Vertrag abgeschlossen werden kann, erhalte ich folgende Antwort (O-Ton):
Hallo,
das müssen Sie schon selber machen.
Wir haben mit Ihren Stromanbieter nichts zu tun
Naja, der Fall bei der Schlichtungsstelle ist nun offiziell eröffnet, mal sehen, wer die Mehrkosten trägt.