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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Di Apr 29, 2025 7:17 am
von Philip
ID4U hat geschrieben: Di Apr 29, 2025 7:08 am
Ohne Kommunikation geht es natürlich nicht. Denn Du musst die SteuVE ja anmelden. Und in dem Zug Abrechnungsmodul, Anbindungsart und Steuerugsart etc. auswählen. Viele VNB haben dafür ein Formblatt. Meist muß der Installateur dies unterschreiben. Oder es gibt entsprechende Onlineportale. Da eine Anmledung von SteuVE ab dem 1.1.2024 Pflicht ist muß das auch bei Deinem Netzbetreiber möglich sein.

Und wenn gar nichts zu finden ist: Dann formlos mit Angabe der o.g. Daten anmelden und dies entsprechend dokumentieren.

BTW: Für Westnetz siehe hier: https://www.westnetz.de/de/energie-verb ... -14-a.html
Okay - also waren meine Mails (in denen alle Daten enthalten waren) hinfällig und weil sie erst so spät beantwortet wurden (oder garnicht) bekomme ich die Reduzierung der Entgelte auch erst ab künftig irgendwann, wenn der Installateur die Anmeldung vorgenommen hat...
ID4U hat geschrieben: Di Apr 29, 2025 7:08 am P.S. Die Einspeisevergütung der PV hat überhaupt nichts mit der Netzentgeltreduzierung nach §14a zu tun. Daher kannst Du das nicht gegeneinander aufrechnen. Das komplizert das Ganze nur unnötig. Und mit Messart/Messkonzept hat das ebenfalls überhaupt nichts zu tun.
Naja - Westnetz hat das m.E. verrechnet - aber nicht das Netzentgelt, sondern die Entgelte für den Messstellenbetrieb. Das hab ich verwechselt, sorry... Insofern ist die Forderung von Westnetz wohl auch korrekt gewesen...

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Di Apr 29, 2025 10:44 am
von ID4U
Ich habe bei meinem Netzbetreiber sofort im Januar 2024 die Anmeldung selbst gemacht (als Betreiber einer Wallbox über das Netzanschlussportal). Dort konnte ich bereits sämtliche relevanten Daten zu § 14 a angeben.

Etwa ein halbes Jahr später (ich hatte nachgefragt da es keinerlei Rückmeldung gab) sollte ich dann auf einmal ein Formular ausfüllen. Das habe ich mit dem DEUTLICHEN Hinweis das ich meine Anmeldung ja bereits im Januar 2024 übermittelt habe auch noch einmal gemacht.

Auf dem Formular gab es zudem ein Unterschriftsfeld für den Installateur. Dort habe ich hingeschrieben das keine Arbeiten eines eingetragenen Installateurs erforderlich waren. Wurde so akzeptiert. Seit Anfang 2025 bekomme ich nun meine reduzierten Netzentgelte. Meine rückwirkende Erstattung für 2024 habe ich kurze Zeit später dann auch erhalten (jeweils über meinen Stromlieferanten Tibber).

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mi Mai 07, 2025 3:38 pm
von AlexSE
Guten Tag Zusammen,

System:
- SolarEdge + SolarEdge Batterie
- openWB series2 standard+

Auch ich interessiere mich für §14a Modul 1 und 3 und wollte gerne wissen, ob aktuell an einer Unterstützung des Solar Edge One Controllers gearbeitet wird?
Ich habe mir diesen schon zu Test und Bastelzwecken besorgt, um zu verstehen wie hier die Kommunikation zwischen den beiden ablaufen könnte, oder was noch hinzu programmiert werden müsste.
Leider konnte ich in diesem Thread nichts dazu finden.

Vielen Dank & weiterhin allen einen schönen Tag :-)

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Fr Mai 09, 2025 10:59 am
von Gero
Eine Antwort von westnetz! Nach über 14 Monaten nun die Auskunft:
die Anmeldung von Anlagen nach §14a ist für Ihren Inst nun möglich.

Der Inst. kann in seinem Portal die Anlagen auf den jeweiligen Zähler anmelden.
Das ist natürlich das Portal von westnetz und nicht das des Inst, was die da meinen. Aber gut, dann mache ich mich mal auf die Suche nach einem Inst, der Willens ist, das da einzutippern. Oder gibt es da eine Verpflichtung, dass das der VNB selbst machen muss? Das wird dann ja vermutlich ein Fall für die Schlichtungsstelle.

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mi Mai 21, 2025 9:44 am
von flea
Moin zusammen, bitte nicht steinigen, falls das Thema in den 82 Seiten schon angesprochen wurde.

Ich habe eine OpenWB series2 Duo mit Add-On Platine und überlege diese als steuerbare Verbrauchseinrichtung anzumelden bzw. anmelden zu lassen durch meinen Installateur.

Über OpenWB ab 2.1.8, die GPIOs der Add-On Platine und eine geschirmte Steuerleitung (LiYCY) zur CLS Box sollten die Voraussetzung für EnWG §14a Modul 1 (und Modul 3) gegeben sein. Bitte korregiert mich, falls ich hier falsch liege.

In der Beschreibung zur Standalone mit Add-On steht etwas von max. Länge der Steuerleitung von 2m, laut FNN darf eine Steuerleitung bis zu 50m lang sein - ich bräuchte im Keller von Zählerschrank ca. 10m.
Weshalb diese Einschränkung der Länge bei OpenWB Standalone bzw. gilt diese auch für die anderen OpenWBs?

Vielen Dank,
Andreas

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mi Mai 21, 2025 9:50 am
von openWB
In der Beschreibung zur Standalone mit Add-On steht etwas von max. Länge der Steuerleitung von 2m, laut FNN darf eine Steuerleitung bis zu 50m lang sein - ich bräuchte im Keller von Zählerschrank ca. 10m.
Die 50m betreffen die Gegenseite. Aufgrund der verwendeten Spannung in der openWB nur 2m.
Heißt du müsstest innerhalb von 2m vor openWB ein Koppelrelais einsetzen. Danach hast du dann 50m.
Das Koppelrelais wird von der Netzseite her geschaltet und muss potentialfrei die Kontakte der openWB schalten.

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Fr Mai 23, 2025 8:35 pm
von ChristophR
Ich habe gerade von meinem Elektriker im Rahmen der Ummeldung auf §14a folgende Info erhalten:
Mit dem Wechsel nach §14a sind alle Betreiber verpflichtet die technischen mindest- Anforderungen einzuhalten. Diese sind unter anderem, dass ein Ausschalter über jeden Zähler vorhanden sein muss sowie unter dem Zähler ein SLS Schalter und ein Überspannungsschutz.
SLS-Schalter und Überspannungsschutz ist klar, aber von dem zusätzlichen Ausschalter / Hauptschalter über dem Zähler habe ich bisher noch nichts gehört.
Mit dem SLS-Schalter wird ja bereits die gesamte Anlage stromlos geschaltet und kann gegen versehentliches wieder Einschalten gesichert werden.

Aus den TAB der E.DIS werde ich nicht ganz schlau, bzw. finde solch eine Anforderung erstmal nicht auf Anhieb:
https://uat.e-dis-netz.de/content/dam/r ... S_Nord.pdf

Gibt es hierzu Erfahrungen / Infos von anderen?

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Sa Mai 24, 2025 7:35 am
von Gero
Ohne deinem Elektriker zu nahe treten zu wollen, behaupte ich mal, dass der VNB Schulungen für die örtlichen Elektriker anbietet um denen die jeweils gültigen TAB und sonstigen Vorachriften näher zu bringen. Vielleicht ist da ja was schiefgelaufen oder mißvertändlich kommuniziert worden?

Aus technischer Sicht würde ich einen Schalter vor und einen nach dem Zähler eher für doppelt gemoppelt halten. Es sei denn, die E.DIS möchte den nun regelmäßigen notwendig gewordenen Zählerwechsel spannungslos durchführen lassen wollen. Bei meinem Nachbarn wurde der Zähler unter Spannung gewechselt, dafür hatte der Zählertausch-Elektriker auch eine gespnderte Ausbildung, wie er mir erläuterte.

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Sa Mai 24, 2025 9:31 am
von ChristophR
Gero hat geschrieben: Sa Mai 24, 2025 7:35 am Ohne deinem Elektriker zu nahe treten zu wollen, behaupte ich mal, dass der VNB Schulungen für die örtlichen Elektriker anbietet um denen die jeweils gültigen TAB und sonstigen Vorachriften näher zu bringen. Vielleicht ist da ja was schiefgelaufen oder mißvertändlich kommuniziert worden?

Aus technischer Sicht würde ich einen Schalter vor und einen nach dem Zähler eher für doppelt gemoppelt halten. Es sei denn, die E.DIS möchte den nun regelmäßigen notwendig gewordenen Zählerwechsel spannungslos durchführen lassen wollen. Bei meinem Nachbarn wurde der Zähler unter Spannung gewechselt, dafür hatte der Zählertausch-Elektriker auch eine gespnderte Ausbildung, wie er mir erläuterte.
Naja, der Schalter soll ja hinter dem Zähler sitzen.
Wäre also genau umgekehrt, man könnte dann den Zähler unter Spannung tauschen, obwohl das Haus dahinter abgeschaltet ist. :lol:

Da es sich um einen eingetragenen Installateur handelt, werden die sich schon mit den TAB beschäftigt haben, vermute eher, dass das eine Idee der E.DIS ist, um die Betreiber zu ärgern.

Daher hier die Frage, ob jemand von so einer Vorschrift schon gehört hat.

Dass ich mich bei einer Veränderung der Anlage den aktuellen TAB unterwerfen muss, ist mir soweit klar.

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Sa Mai 24, 2025 10:35 am
von Gero
Hmm, da habe ich wohl „über“ und „unter“ dem Zähler fehlinterpretiert. Wenn sowohl der geforderter Ausschalter als auch der SLS hinter dem Zähler sitzen, ist der Sinn und Zweck dieser Vorschrift ja nochmal erklärungsbedürftiger.

Ich bin gerade dabei bei westnetz auf Modul1 zu wechseln. Die haben da jetzt ihr Installatuersportal soweit fertig, dass das geht. Nächste Woche hake ich mal bei dem Installateur nach und frage ihn dabei mal nach dem Schalter, der den SLS abschaltet. :)