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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mi Okt 01, 2025 12:28 pm
von LutzB
Das läßt sich so pauschal nicht beantworten. Es gibt aber ein Online Tool zu Abschätzung.

https://www.bdew.de/energie/interaktive ... setz-enwg/

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mi Okt 01, 2025 1:19 pm
von Philip
Hm - vielen Dank. Das Tool hilft mir auch nur begrenzt weiter, insb. im Hinblick auf Modul 3. Ich lade das Auto (und künftig 2) nur im Winter mit Netzstrom (und dann nachts), im vergangenen Jahr haben wir weniger als 900 kWh Strom überhaupt gekauft...

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mi Okt 01, 2025 1:57 pm
von QuisaZaderak
Ich habe mich auch mit Modul 1 und Modul 3 beschäftigt. Man kann Modul 3 nicht eigenständig beauftragen, es ist also entweder Modul 1 oder Modul 1+3.
Modul 1 gibt dir für die Möglichkeit des Netzbetreibers dich auf 4,2kW zu drosseln wenn das Netz überlastet ist einen festen jährlichen Bonus von ~150€ (Je nach Gebiet und Netzentgelt, für Oberpfalz bei meinem Betreiber z.b. 147€).
Modul 3 gilt nur für deine Steuerbaren Einrichtungen, das intelligente Messsystem erkennt Wallboxen etc.
Wenn du dann in der (2025) NT Zeit von 0:30 bis 5:00 Uhr lädst, bekommst du ungefähr 4 Cent Nachlass auf deinen Strompreis pro kW, wenn du in der (2025) HT Zeit 11:30 bis 13:30 Uhr lädst zahlst du einen Mehrpreis von ca 5 Cent auf deinen Strompreis pro kW. In der restlichen Zeit gilt dein normaler Strompreis.
Modul 3 gibt es erst seit April und kann jederzeit nachträglich zu Modul 1 dazugebucht werden. Allerdings setzt Modul 3 ein intelligentes Messsystem voraus. Für Modul 1 würde ein Smartmeter mit Steuereinrichtung reichen.

(Um es ganz genau zu formulieren, du zahlst Arbeitspreis + Netzentgelt und bei Modul 3 sind die Netzentgelte variabel).

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mi Okt 01, 2025 2:11 pm
von LutzB
Bei 900kWh insgesamt bezweifel ich, dass Du die Mehrkosten für das iMsys durch Einsparungen bei den Netzentgelten kompensieren kannst. :?

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mi Okt 01, 2025 2:16 pm
von Philip
Besten Dank, @QuisaZaderak, das ist eine sehr gute und hilfreiche Erklärung!
Ich habe mich jetzt für Modul 1 entschieden, weil ich gelesen habe, dass für Modul 3 die SteuVE tatsächlich (und nicht nur theoretisch) steuerbar sein muss. Bisher habe ich noch kein Dimm-Kit installiert und wüsste auch nicht, wie Westnetz das ansteuern sollte. Dafür wäre neben dem iMSys ja vermutlich noch ein Empfänger notwendig.

"Günstiger" wäre Modul 3 vermutlich, weil ich das Lader der Autos immer in netzdienliche Zeiten verschieben kann (und das für mich mit variablem Stromtarif ja ohnehin günstiger ist). Ggf. wechsle ich das künftig dann nochmals, wenn dazu mehr Klarheit herrscht. Ich wüsste gerade z.B. auch nicht, wie ich das Dimm-Kit installieren sollte (und mein Elektriker vermutlich auch nicht - der fragte mich, ob ich Modul 1 oder Modul 3 benötige).

Gruß
Philip

@LutzB: das iMSys habe ich verpflichtend erhalten, Ende 2023, durch meine PV mit 22 kWp...

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mi Okt 01, 2025 2:19 pm
von LutzB
Oh, Westnetz! :o
Da kannst Du mit dem DimmKit vermutlich wenig anfangen. Die fordern einigen Gerüchte nach spätestens zum Jahreswechsel EEBus.

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mi Okt 01, 2025 2:42 pm
von kai9555
Diese Steuerbox wird wohl bei meinem Zähler aufgesetzt.

https://lackmann.de/sites/default/files ... 1.2019.pdf

Kann jemand sag ob das openWB Dimmkng Kit damit angesteuert werden kann?

Die Informationen erschlagen mich und Elektriker als auch Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber haben keine Ahnung oder melden sich nicht :(

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mi Okt 01, 2025 7:43 pm
von Gero
Rein technisch sind da zwei Schließer und zwei Wechsler drin. Mit denen kannst du die D&C-Kit Eingänge beschalten. Also Kontakt öffnen oder schließen. Muss jetzt nur noch einer klären auf welchem Schließer/Wechsler die Dimmanforderung ankommt und wie.

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Do Okt 02, 2025 9:02 pm
von unsignedvoid
Philip hat geschrieben: Mi Okt 01, 2025 2:16 pm "Günstiger" wäre Modul 3 vermutlich, weil ich das Lader der Autos immer in netzdienliche Zeiten verschieben kann (und das für mich mit variablem Stromtarif ja ohnehin günstiger ist).
Ich verstehe es eigentlich so, dass Modul 3 zusätzlich zu Modul 1 genommen wird. Daher man erhält die Pauschale aus Modul 1 weiterhin. Nachteil bei Modul 3 ist dann aber, dass in Hochlastzeiten das Netzentgelt höher ist als das "normale" Netzentgelt.

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Fr Okt 03, 2025 12:47 am
von QuisaZaderak
Ja das verstehst du richtig. Du bekommst die Pauschale aus Modul 1 und zusätzlich variablen Anteil aus Netzentgelten. Es zählen dabei nur dir kW von steuerbaren Eimrichtungen (Wallbox, WP usw). Wenn du im Niedertarif lädst sparst du dir je nach region bis zu 8 cent. Wenn du allerdings im HT von 11:30-13:30 lädst zahlst du ein erhöhtes Netzentgelt von bis zu plus 4 cent je nach Region. In der restlichen Standardzeit den ganz normel Preis.Bei mir mit 2 Fahrzeugen und über 8000kWh in NT werden es nochmal über 500€ sein.