Ranttanplan hat geschrieben: So Nov 16, 2025 9:25 am
Man muss sich das Video anschauen, um es zu verstehen.
Bisher war es so, dass ich als Selbstständiger, der sein Auto zu Hause geladen hat, einfach 840,- € pro Jahr pauschal für das Laden absetzen konnte.
Jetzt wird ein Bürokratiemonster daraus:
https://www.youtube.com/watch?v=z3HEiMs4S3c
Die Frage ist, in wie weit kann OpenWB da geeignete Unterlagen erzeugen, um den Ladestrom für verschiedene Autos nachweisen zu können?
Gegenüber des Nachweises der echten Kosten ist die Abschaffung der Pauschale (70€ bzw. 30€ / Monat) natürlich aufwendiger.
Die war für mich aber sowieso zu niedrig, so dass ich sowieso die Strommenge nachweisen musste.
Hierfür ist die pauschale Ermittlung des Strompreises (34 cent für 2026) schon eine deutliche Entlastung.
Ich musste meine Stromverträge bzw. Rechnungen einreichen und die anteilige Grundgebühr wurde lieber nicht verrechnet, um nicht später Probleme beim Finanzamt zu bekommen.
Für dynamische Strompreise wäre es noch aufwendiger, da auch noch der monatliche Durchschnittspreis ermittelt werden muss.
Daher kam ich erst gar nicht auf die Idee, mich nach einem dynamischen Vertrag umzuschauen.
Das geht jetzt deutlich leichter, wenn mein Arbeitgeber mit der Strompreispauschale einverstanden ist.
Ich gehe mal davon aus, dass dies für Selbstständige genauso gilt, da es sich ja nicht um eine Abrechnung, sondern nur um eine Aufwandserstattung handelt.
In der openWB brauchts Du nur die Identifikation per RFID oder mit der Pro per Fahrzeug, um die Fahrzeuge zu unterscheiden, ein MID Zähler ist ja enthalten.
Wenn Du nur ein Fahrzeug lädst, vielleicht nicht mal das.
Das ganze würde ich aber auf jeden Fall mit dem Steuerberater abklären.
Hast Du eine offizielle Info von Gevater Staat hierzu?
Den Link eines Youtube Videos brauche ich meinem AG nicht schicken.
