Re: Rückmeldung vom Netzbetreiber
Verfasst: Di Okt 20, 2020 7:12 pm
Der VNB darf erstmal alles. Du spielst in seinem Buddelkasten, also gelten seine Regeln.
Nachzulesen in den jeweiligen TAB (technische Anschlussbedingungen).
Solange am Zählerkasten nichts geändert wird, gilt eine Art Bestandsschutz. Wird aber eine wesentliche Änderung durchgeführt, hat die Installation gemäß der geltenden TAB zu sein.
Eine Ladestation ist, wie auch eine Photovoltaik, gemäß VDE eine Dauerlast. Schließt du sowas an, hast du eine wesentliche Änderung durchgeführt. Peng, dein VNB hat dich am Sack...
Jetzt kommt es leider auf die Willkür desselben an, wie streng er seine eigenen TAB auslegt, die wiederum auf der VDE basieren. Und da kocht jeder sein eigenes Süppchen...
Ein Schrank gemäß VDE hat (neben sinnvollen Neuerungen wie überspannungsschutz) zwei Kriterien zu erfüllen, die nicht oder nur schwer nachzurüsten sind: Höhe 1100mm (alt 950mm) und ein internes APZ-Feld.
Leider gibt es VNB, die kompromisslos auf die Einhaltung der TAB bestehen (liebe Grüße nach Nettetal!) und somit bei jeder Änderung einen neuen Kasten fordern. Sinnhaftigkeit bzw Verhältnismäßigkeit steht da, ebenso wie das Kundeninteresse, leider nicht erkennbar im Vordergrund.
Kurz: Wenn dein VNB einen rosa Zählerkasten haben will, wirst du einen rosa Zählerkasten installieren. Ob die Farbe (bzw. Höhe und internes APZ) irgendeinen nennenswerten Vorteil bietet, ist unwesentlich. Punkt und Basta.
Da ich aber genau dieses Problem mit der Innung besprechen möchte, wäre ich an entsprechenden Erfahrungsberichten interessiert: viersen@enerix.de
Nachzulesen in den jeweiligen TAB (technische Anschlussbedingungen).
Solange am Zählerkasten nichts geändert wird, gilt eine Art Bestandsschutz. Wird aber eine wesentliche Änderung durchgeführt, hat die Installation gemäß der geltenden TAB zu sein.
Eine Ladestation ist, wie auch eine Photovoltaik, gemäß VDE eine Dauerlast. Schließt du sowas an, hast du eine wesentliche Änderung durchgeführt. Peng, dein VNB hat dich am Sack...
Jetzt kommt es leider auf die Willkür desselben an, wie streng er seine eigenen TAB auslegt, die wiederum auf der VDE basieren. Und da kocht jeder sein eigenes Süppchen...
Ein Schrank gemäß VDE hat (neben sinnvollen Neuerungen wie überspannungsschutz) zwei Kriterien zu erfüllen, die nicht oder nur schwer nachzurüsten sind: Höhe 1100mm (alt 950mm) und ein internes APZ-Feld.
Leider gibt es VNB, die kompromisslos auf die Einhaltung der TAB bestehen (liebe Grüße nach Nettetal!) und somit bei jeder Änderung einen neuen Kasten fordern. Sinnhaftigkeit bzw Verhältnismäßigkeit steht da, ebenso wie das Kundeninteresse, leider nicht erkennbar im Vordergrund.
Kurz: Wenn dein VNB einen rosa Zählerkasten haben will, wirst du einen rosa Zählerkasten installieren. Ob die Farbe (bzw. Höhe und internes APZ) irgendeinen nennenswerten Vorteil bietet, ist unwesentlich. Punkt und Basta.
Da ich aber genau dieses Problem mit der Innung besprechen möchte, wäre ich an entsprechenden Erfahrungsberichten interessiert: viersen@enerix.de