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Rückmeldung vom Netzbetreiber

Verfasst: Di Sep 22, 2020 12:36 pm
von unlight
Moin,

ich habe letzte Woche meine openwb vom Elektriker installieren lassen, dieser hat mir dann auch die Meldung für den Netzbetreiber ausgefüllt. Heute habe ich von dem dann eine Mail bekommen :

Der vorhandene Netzanschluss (NYCWY 3x35/35mm², HAK 1x3x100A, Absicherung 3x63A) für die o.g. Liegenschaft ist für die zusätzliche Leistungsbereitstellung von 11 kW ausreichend dimensioniert.

Aufgrund der Erweiterung und Änderung der elektrischen Anlage ist die VDE-AR-N 4100 in der aktuellen Fassung anzuwenden. D.h. der Zählerschrank ist mit einem Überspannungsschutz, SH-Schalter und einem APZ-Feld mit Spannungsversorgung aus dem netzseitigen Anschlussraum nachzurüsten von einem bei einem Netzbetreiber eingetragen Installateur zu installieren.

Heißt ich soll den Zählerschrank aufrüsten auch wenn keine Steuerbarkeit der Wallbox gewünscht wurde? Ist das so üblich?

Habe auch eine Anfrage an den Elektriker gestellt, ich hatte gedacht das man mir sowas evtl bei der Vorbesprechung hätte mitteilen können.

Gruß
Unlight

Re: Rückmeldung vom Netzbetreiber

Verfasst: Di Sep 22, 2020 1:53 pm
von Speedlimit
Kenn ich so nur bei einer größeren Änderung.
Sprich Installation einer PV Anlage z.B.. Da dadurch ein ein neuer Zweiwegezähler installiert werden muss.
Dann greift die neue Norm.

Re: Rückmeldung vom Netzbetreiber

Verfasst: Di Sep 22, 2020 3:09 pm
von unlight
PV haben wir seit 2016, SLS ist auch drin. Aber Überspannungsschutz und APZ Feld nachrüsten habe ich bis jetzt nicht gewußt.
Naja mal sehen was der Elektriker dazu sagt ( und wahrscheinlich direkt anbietet).

THX

Re: Rückmeldung vom Netzbetreiber

Verfasst: Di Sep 22, 2020 8:03 pm
von mrinas
aber moment mal, hast Du 11kW gemeldet oder 22kW beantragt? Welchen ernsthaften Hebel hat der Netzbetreiber denn wenn man nur eine 11kW Meldung abgibt? Bin mal gespannt was der Elektriker davon hält.

Re: Rückmeldung vom Netzbetreiber

Verfasst: Mi Sep 23, 2020 4:34 am
von unlight
11kw gemeldet, scheinbar meint unser Versorger das bei dieser "großen* Erweiterung der Anlage die neue VDE angewendet werden muß. Der Elektriker sagt, dass es häufiger solches Gezicke bei uns gibt und das wir versuchen sollen das ganze noch einmal im Gespräch abzuwenden.
Mal sehen was draus wird.

Gruß
Unlight

Re: Rückmeldung vom Netzbetreiber

Verfasst: Fr Okt 16, 2020 10:02 am
von Bugi
Ich versteh sowieso nicht was das alles soll mit anmelden und freigeben undundund. Meine Frau hat in ihrer 2-Zimmerwohnung vor ein paar Jahren ein Durchlauferhitzer von xx kW gehabt, sowie alle in dem 3-Stöckigen Mehrfamilienhaus. Dann ist es auf einmal kein Problem. Typische deutsche Verhinderungstaktiken.

Re: Rückmeldung vom Netzbetreiber

Verfasst: Di Okt 20, 2020 10:40 am
von aiole
<=11kW Anmeldung
>11<=22kW genehmigungspflichtig

Ich wüsste nicht, weshalb bei <=11kW ein kompletter Zählerschrankumbau nötig sein sollte. Schließt man den Holzspalter an eine 11kW-CEE-Dose, braucht es auch keinen Zählerumbau mit Blitzschutz.

M.E. ist das völlig überzogen, was hier gefordert wird, denn es erfolgt ja keinerlei Erhöhung der Anschlussleistung des EVU-Punktes.

Re: Rückmeldung vom Netzbetreiber

Verfasst: Di Okt 20, 2020 12:02 pm
von Der-Kieler
Auch Vorschriften ändern sich mal: Seit Anfang 2020 ist der interne Blitzschutz (Überspannung) und der SLS Schalter Vorschrift, wenn irgendetwas am Zählerschrank verändert wird. D.h., das muss jeder Elektriker mit anbieten.
Ein Schranktausch bedeutet das aber nicht, wenn der Schrank nicht zu alt oder zu klein ist. Mein Schrank (Hager Stahlschrank) ist 23 Jahre alt und die wollten mir auch einen neuen andrehen. Habe mich geweigert und dann ging es plötzlich doch. ;-)

Re: Rückmeldung vom Netzbetreiber

Verfasst: Di Okt 20, 2020 12:10 pm
von zimberg44
aiole hat geschrieben: Di Okt 20, 2020 10:40 am <=11kW Anmeldung
>11<=22kW genehmigungspflichtig

Ich wüsste nicht, weshalb bei <=11kW ein kompletter Zählerschrankumbau nötig sein sollte. Schließt man den Holzspalter an eine 11kW-CEE-Dose, braucht es auch keinen Zählerumbau mit Blitzschutz.

M.E. ist das völlig überzogen, was hier gefordert wird, denn es erfolgt ja keinerlei Erhöhung der Anschlussleistung des EVU-Punktes.
Meine Erfahrung mit einem Holzspalter: Der Anlaufstrom war derart hoch, dass Sicherungen regelmässig ausgelöst wurden.

Aber der Anschluss von 11kW (3x16A) Wallboxen dürfte deshalb Anmeldepflichtig sein, weil eine Dauermaximallast über mehrere Stunden entsteht, welche andere "Haushaltverbraucher" kaum je haben, und der Stromnetzbetreiber bei hinreichend vielen Wallboxen gewisse Vorkehrungen treffen muss.

Meines Erachtens ist auch die Schieflast-Thematik ein wenig an den Haaren herbeigezogen. 32A dürfte aus statistischen Gründen kaum entscheidend anders sein als 16A; ausser der Netzbetreiber hat vor Jahren seine eigene Infrastruktur viel zu knapp dimensioniert.

Re: Rückmeldung vom Netzbetreiber

Verfasst: Di Okt 20, 2020 1:25 pm
von aiole
Sicher gibt es einen Unterschied zwischen sporadischen 11kW-Holzspalterlast und 11kW-WB, ABER auch die 11kW-WB wird seltenst mit 11kW laufen (außer beim "Speziallader" der Zoe ;)).

Der geforderte Zählerschrankumbau steht in keinem Verhältnis zum Anschluss einer WB. Wenn das Standard werden würde, könnte Andi die Förderung gleich verdoppeln.

Die Frage ist, ob der VNB das DARF. Angenommen da liegt schon eine 3p16A-Leitung, dann muss die doch nur noch für DC per Fi-B abgesichert werden.