Seite 1 von 1

KfW Förederung - welche Dokumente werden zwingend benötigt

Verfasst: Do Dez 31, 2020 3:30 pm
von Ortrik
Hallo,

die KfW fördert ja jeden Ladepunkt mit 900 Euro. Also habe ich mal schnell (im November) den KfW Anfrag gestellt (und bewilligt bekommen) und erst danach eine neue Open-WB bestellt.

Der Kaufpreis der Open WB liegt ja über 900 Euro und deshalb würde das ja zur Deckung der Kosten reichen.

Hat schon jemand den Antrag durch? Also mit der KfW abgerechnet? Mit der openWB oder auch einer anderen WB ist ja dafür egal.

Es geht mir darum, ob die KfW mit der Rechnung der openWB zufrieden ist, oder ob sie noch mehr verlangt. Zum Beipiel eine Handwerkerrechnung.

Wie ist es mit der Bestätigung auf 11 KW? Kann das bei der openWB mit der Rechnung angezeigt werden?

Wie läuft es bei Euch?

LG Ortrik

Re: KfW Förederung - welche Dokumente werden zwingend benötigt

Verfasst: Do Dez 31, 2020 4:13 pm
von Jarry
Ja die handwerkerrechnung ist zwingend benötigt. Selbstmontage zählt nicht

Re: KfW Förederung - welche Dokumente werden zwingend benötigt

Verfasst: Fr Jan 01, 2021 7:42 am
von Schmidti
Oh, das wäre doof...
Ist diese Aussage gesichert?
Ich meine, dass mir damals (vor der Antragstellung) die KfW Hotline gesagt hat, das das egal ist, ob ne Handwerkerrechnung dabei ist oder nicht....

Gruß
Schmidti

Re: KfW Förederung - welche Dokumente werden zwingend benötigt

Verfasst: Fr Jan 01, 2021 9:28 am
von Jarry
Schmidti hat geschrieben: Fr Jan 01, 2021 7:42 am Oh, das wäre doof...
Ist diese Aussage gesichert?
Ich meine, dass mir damals (vor der Antragstellung) die KfW Hotline gesagt hat, das das egal ist, ob ne Handwerkerrechnung dabei ist oder nicht....

Gruß
Schmidti
Die Arbeit muss zwingend von einer Fachfirma durchgeführt werden.
Lediglich wenn man selbst Fachkraft (im Installateursverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen) kann davon angeblich abgewichen werden.
Siehe: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/ ... oautos.PDF Seite 3 dritter Absatz.

Das ergibts sich aber auch schon durch die NAV (Niederspannungsanschlussverordnung). Ein nicht im Installateursverzeichnis eingetragener darf ja gar keine Änderungen an bestehenden Anlagen vornehmen.