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KFW 440 Steuerzwang durch Netzversorger - wer muss für RSE und co zahlen?

Verfasst: Do Jan 21, 2021 9:42 pm
von hani
Hallo zusammen,

Ich habe aktuell 9,9kWp mit 70% Abreglung auf dem Dach und plane für dieses Jahr weitere 30kWp - voraussichtlich in Summe abgeregelt auf 30kW Einspeisung und der Steuerung der Einspeiseleistung auf 60,30 und 0% werde ich wohl nicht entgehen können.

Nun möchte ich aktuell 2 Wallboxen mit der KFW Förderung (1x openWB und 1x Goe) bei mir montieren, und hab das mal entsprechend nachgefragt.
Meine Stadtwerke meinten nur das dann die Summen Bemessungsleistung bei 22kW und damit über 12 kW liegt und ich damit einen RSE benötige und die Wallboxen steuern lassen muss. Und nachdem ich an dem KFW 440 Programm teilnehme muss ich eine Steuerung durch den Versorger zulassen.
"in Ihrer aktuell Beschriebenen Situation möchten Sie 2 Wallboxen jeweils mit 11kW (12 kVA) an einem Netzanschlusspunkt betreiben,
somit ist die Gesamte Leistung beider Ladestationen 22 kW (24 kVA) und fällt somit in die Regelung, der Steuerbarkeit (>12 kVA) hinein. Des Weiteren wenn Sie die Förderung der KFW in Anspruche nehmen, sind Sie auch dazu verpflichtet nach Anforderung des Netzbetreibers eine Steuerung der Ladeeinrichtungen zuzulassen. (Siehe KFW Merkblatt Seite 7 die letzten 2 Absätze.) Somit unterliegen Sie in beiden Fällen der Wirkleistungssteuerung nach VDE-AR-N 4100 Kapitel 10.6.4."

Ich habe darauf geachtet, dass die beiden wallboxen im zusammenspiel Lastmanagementfähig sind, d.h ich kann dann die Gesamtbemessungsleistung auf 11kW begrenzen und entgehe zumindest mal der Verpflichtung gemäß der NAV zur Steuerung des Verbrauchers.
Aber in den KFW Förderbedingungen steht ja auch, dass ich eine Steuerung durch den Netzversorger zulassen muss. Habt ihr damit rechtlich schon Erfahrungen gesammelt?

Wer muss denn dafür die Kosten Tragen, und falls mich der Versorger dazu zwingt müsste er mir ja theoretisch auch einen günstigeren Tarif (mit Zähler) anbieten - aber doch zu seinen Kosten, weil er mir das ja aufzwängt? ICh vermute aber, die wollen, dass ich dafür zahle. Und wie wäre das Nach einem Jahr - dürfte ich dann den RSE wieder rausschmeißen?
Klar ist eine intelligente Steuerung der Netzverbraucher wichtig. Aber theoretisch könnte ich auch aus meinem eigenen PV Strom laden wollen und mir wird dann die Wallbox abgeschaltet. Würde mich freuen, wenn ihr mir von euch berichten könntet.
Gruß und danke

Re: KFW 440 Steuerzwang durch Netzversorger - wer muss für RSE und co zahlen?

Verfasst: Fr Jan 22, 2021 9:48 am
von MR42HH
Ich sehe da zwei mögliche Auswege:
  • Lastmanagement nutzen, Elektriker ins Anmeldeformular schreiben lassen "Per Lastmanagement reduziert auf gesamt 11 kW"
  • Oder mal den Fahrstromtarif prüfen, ob der beim erwarteten Fahrstrom-Netzbezug nicht auf jeden Fall lohnt. Nicht jeder VNB möchte zu Fahrstrom-Sperrzeiten eine Abschaltung, einige möchten auch, dass man auf 50% reduziert. Unsere Stadtwerke haben eine Grundgebühr (incl. RSE) von 73€/Jahr für den Wärmepumpen- und Fahrstrom, der kostet dann 20,39 Cent... das lohnt sich also bei deutlich unter 1000 kWh WP- und Autonetzbezug.
hani hat geschrieben: Klar ist eine intelligente Steuerung der Netzverbraucher wichtig. Aber theoretisch könnte ich auch aus meinem eigenen PV Strom laden wollen und mir wird dann die Wallbox abgeschaltet. Würde mich freuen, wenn ihr mir von euch berichten könntet.
Naja, wenn das Netz zum Mittagspeak ächzt, ist deine Einspeisung ja auch hilfreich. Macht also aus Netzbetreibersicht keinen Unterschied.

Re: KFW 440 Steuerzwang durch Netzversorger - wer muss für RSE und co zahlen?

Verfasst: Mi Feb 03, 2021 8:57 am
von hani
Naja, das spannende war ja bei mir, dass meine Stadtwerke in jedem Fall auch bei Lastmanagement mit 11kW Begrenzung das wollten, da ich das ja gemäß der KFW Förderbedingungen gestatten muss.
Auf Anforderung des Netzbetreibers ist die Steuerung der Ladestation zuzulassen. Die Ladestation ist dann als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG zu behandeln.
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/ ... oautos.PDF

Mittlerweile haben die eingesehen, dass sie das nicht machen, nachdem alle großen Netzbetreiber darauf verzichten. Aber generell fände ich es interessant, wer dafür zahlen muss, wenn sie oder ein anderer Betreiber es in Zukunft erzwingen möchte.

1. Ich darf die wallbox (1x11kW oder mehr im Lastmanagement auf 11kW) nur mit einfacher Meldung bauen.
2. Mein Netzversorger möchte steuern, das muss ich ja im ersten Jahr erlauben, dementsprechend dürfen sie es einbauen, aber doch auf Ihre Kosten.
3. Nach einem Jahr muss ich die Wallbox nicht mehr zweckgemäß nutzen und kann dann die Steuerung wieder rausschmeißen :?: