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Frage zu selektiver Absicherung und zu FI

Verfasst: Do Apr 15, 2021 7:57 pm
von pokere
Frage zur Installation
Nach durchlesen hier im Forum, blieben ein paar Fragen noch offen
1. Mein Hausverteiler hat nach dem Zähler eine Hautsicherung mit 3X35A
so ist meine Zuleitung zum Hausanschluss max 10mm² und mit max 14KW belastbar sein.
Meine Solaranlage bringt max 10KW.
Dann könnte ich doch die openWB mit 10mm² anfahren und mit 62A absichern
In die Zuleitung Hausanschluss einen openWB EVU Kits für Lastmanagement
Und so einstellen, das max 12KW über den Energieversorger kommt und durch die PV der Rest (10KW)
Ist das zulässig und geht das? Ich weis nicht wie das ist mit dem absichern(selektivität) wenn von 2 Seiten der Strom kommt.

2. Die openWB hat ein FI Typ B
Ich meine gelesen zu haben das davor im Hausanschlusskasten ein FI Typ A noch gesetzt werden muss vor der Zuleitung.
Technisch meine ich, macht ein TypB einen davor sitzenden Typ A blind
Was muss jetzt laut Vorschrift gemacht werden bei der Installation?

folgendes gelesen....."Da beim Laden von E-Autos aber in gewissen Fällen auch glatte Gleichstrom-Fehlerströme entstehen können, ist es wichtig, dass ein FI auch diese Art von Fehlerströmen erkennt und rechtzeitig auslöst. Hier kommt der allstromsensitive FI Typ B ins Spiel. Ein FI Typ B kann neben Wechselstrom-Fehlerströme und pulsierenden Gleichstrom-Fehlerströme auch glatte Gleichstrom-Fehlerströme erkennen. Ein FI Typ B löst sowohl bei Wechsel-, also auch bei Gleichfehlerströmen größer als 30 mA aus. Dem FI Typ B darf allerdings kein FI Typ A vorgeschaltet sein, da der FI Typ A durch glatte Gleichstrom-Fehlerströme seine schützende Abschalt-Funktion verlieren könnte (siehe Erblindung des Fehlerstromschutzschalter).

Re: Frage zu selektiver Absicherung und zu FI

Verfasst: Do Apr 15, 2021 8:19 pm
von Becker
ich habe auch 10mm² bis in die openWB gelegt, drinnen ist sie mit 6mm² verdrahtet.
Es gehört ein LS 32 B rein siehe: https://openwb.de/main/?page_id=396
sonst nix.

Mit Lastmanagement kannst du die 22kW nutzen.
Dein HA ist mit 24kW belastbar.

Du stellst ein:
231.jpg
So kann sie max. 11kW aus dem Netz ziehen und wenn die PV liefert mehr.

Re: Frage zu selektiver Absicherung und zu FI

Verfasst: Do Apr 15, 2021 9:03 pm
von Jarry
Auf jeden Fall niedriger absichern wie die Zählervorsicherungen. Klar, du kannst auch passend zum Querschnitt und Verlegeart sichern, aber es macht ja keinen Sinn, dass im Fehlerfall der SLS auslöst und alles Dunkel ist :)

Zum FI: Richtig, vor dem Typ B RCD darf KEIN Typ A gesetzt sein.

Re: Frage zu selektiver Absicherung und zu FI

Verfasst: Do Apr 15, 2021 9:22 pm
von pokere
ich müsste dann beim Lastmanagement 20kw einstellen?

Re: Frage zu selektiver Absicherung und zu FI

Verfasst: Do Apr 15, 2021 9:25 pm
von pokere
Jarry hat geschrieben: Do Apr 15, 2021 9:03 pm Auf jeden Fall niedriger absichern wie die Zählervorsicherungen. Klar, du kannst auch passend zum Querschnitt und Verlegeart sichern, aber es macht ja keinen Sinn, dass im Fehlerfall der SLS auslöst und alles Dunkel ist :)

Zum FI: Richtig, vor dem Typ B RCD darf KEIN Typ A gesetzt sein.
Im Kurzschlussfall kommt es doch eher auf den Auslösetyp an?
Bei Überlast wird der Bezugsstrom doch aufgeteilt zwischen Pv un Netzbezug. Es könnte doch nicht die Sicherung vom Netzbezug fallen

Re: Frage zu selektiver Absicherung und zu FI

Verfasst: Fr Apr 16, 2021 4:53 am
von Jarry
pokere hat geschrieben: Do Apr 15, 2021 9:25 pm
Jarry hat geschrieben: Do Apr 15, 2021 9:03 pm Auf jeden Fall niedriger absichern wie die Zählervorsicherungen. Klar, du kannst auch passend zum Querschnitt und Verlegeart sichern, aber es macht ja keinen Sinn, dass im Fehlerfall der SLS auslöst und alles Dunkel ist :)

Zum FI: Richtig, vor dem Typ B RCD darf KEIN Typ A gesetzt sein.
Im Kurzschlussfall kommt es doch eher auf den Auslösetyp an?
Bei Überlast wird der Bezugsstrom doch aufgeteilt zwischen Pv un Netzbezug. Es könnte doch nicht die Sicherung vom Netzbezug fallen
ja in der Theorie passt das. Aber du hast ja nicht immer PV Erzeugung. Und wenn du dann noch den Backofen an hast, und die Frau die gerade ausgiebig die Haare trocknet....
JA der LS ist für die Leitung zuständig und damit wäre das generell in Ordnung. Aber leider sind es diese "nie" vorkommenden Fälle die einem den Tag versauen können :)

Re: Frage zu selektiver Absicherung und zu FI

Verfasst: Fr Apr 16, 2021 2:25 pm
von Becker
Wenn du deinen HA vollständig ausnutzen willst, dann stellst du 24kW ein was den 35A ensprechen.
Ich würde einen kleinen Puffer lassen.
Im Kurzschlussfall kommt es doch eher auf den Auslösetyp an?
Bei Überlast wird der Bezugsstrom doch aufgeteilt zwischen Pv un Netzbezug. Es könnte doch nicht die Sicherung vom Netzbezug fallen
Im Kurzschlussfall fliegt der Leitungsschutzschalter.
Ein "B" eher als ein "C", siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Leitungsschutzschalter

Wenn deine PV 10kW liefert (angenommen 3 phasiger WR) und dein E-Auto 11kW zieht, dann hast du (+ sonstiger Hausverbrauch) 1kW Bezug, also 1,5A + bisschen Blindstrom aus dem Netz.

Wenn dein Auto 22kW zieht, dann hast du 12kW Bezug aus dem Netz.

Re: Frage zu selektiver Absicherung und zu FI

Verfasst: So Apr 18, 2021 11:07 am
von xeroxparc
pokere hat geschrieben: Do Apr 15, 2021 7:57 pm 1. Mein Hausverteiler hat nach dem Zähler eine Hautsicherung mit 3X35A
Bitte erst mal mit deinem Netzbetreiber abstimmen, was du überhaupt anschließen kannst/darfst. Alle Bezugs-Geräte über 11kW 3ph. bzw. 4,6kW 1ph. sind anmeldepflichtig. Wenn du 11kW anmeldest und den PV-Anteil später zusätzlich hinzunimmst, wird dann kein Hahn weiter danach krähen.
Möglich wäre auch, dass der Netzbetreiber eine 22kW WB zulässt und einer höherer Absicherung im HAK erlaubt. Das sollte man jedoch nicht per se annehmen und vorher mit dem EVU abstimmen (lassen).

Da du nach selektiver Absicherung fragst: zur 35A Absicherung im HAK sind 20A in jedem Fall Selektiv.