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Balkon PV zusätzlich

Verfasst: Mo Nov 01, 2021 3:45 pm
von ManuelT
Hallo,

kann man eine Balkon PV zusätzlich zur "großen" PV Anlage auf dem Dach visualisieren? Ggf. mit dem PV Modul von Open WB, wobei der WR ja nur einphasig was raus gibt

Re: Balkon PV zusätzlich

Verfasst: Mo Nov 01, 2021 3:52 pm
von HSC
Ja, schau mal ins Wiki unter Einstellungen/ Wiki.
Dort ist das PV- Modul mit nem Shelly und auch mit SDM 120 erklärt.
https://github.com/snaptec/openWB/wiki
VG

Re: Balkon PV zusätzlich

Verfasst: Mo Nov 01, 2021 3:53 pm
von ManuelT
Danke!

Re: Balkon PV zusätzlich

Verfasst: Mo Nov 01, 2021 8:41 pm
von aiole
Yupp - es gibt 2 unabhängige PV-Module.

Re: Balkon PV zusätzlich

Verfasst: Di Nov 02, 2021 7:55 am
von Gero
Technisch geht das - aber de jure begibst Du dich mit der zusätzlichen Installation von ein paar Modulen in die Richtung von so etwas wie Subventionserschleichung, falls die "große" PV-Anlage EEG-Einspeisevergütungen erhält. Das Balkonkraftwerk stellt in dem Zusammenhang eine nicht genehmigte Erweiterung der PV-Anlage dar. Vom Balkonkraftwerk erzeugter Strom wird ja u.U. auch eingespeist und mit dem EEG-Satz vergütet.

Ist ziemliche Korinthenkackerei, aber man sollte sich des Risikos bewusst sein, die EEG-Einspeisevergütung verlieren zu können.

Re: Balkon PV zusätzlich

Verfasst: Di Nov 02, 2021 8:29 am
von TOMMIKNOCKER
Ich verstehe deinen Punkt. Aber wenn die "große" PV-Anlage vor mind. 1 Jahr errichtet wurde, gelten weitere Module m.W. eben nicht als "Erweiterung" sondern als Neuanlage. Und im Falle eines Balkonkraftwerks ist es nur anzeigepflichtig.

Re: Balkon PV zusätzlich

Verfasst: Di Nov 02, 2021 12:29 pm
von aiole
Ich finde es irritierend, wenn von Subventionserschleichung geredet wird, der Errichter der PVA jedoch komplett ohne Subventionen kauft und diese aufbaut.
Überhaupt glaube ich nicht, dass wir ohne das Abschneiden alter Zöpfe eine echte Energiewende hinbekommen. Es gibt massig Interessenten, die durch die aktuellen bürokratischen und technischen Hürden von PVA-Montagen abgehalten werden. Bleibt zu hoffen, das die neue Bundesregierung das Problem mit Vollstrom angeht.

Re: Balkon PV zusätzlich

Verfasst: Di Nov 02, 2021 12:38 pm
von Gero
aiole hat geschrieben: Di Nov 02, 2021 12:29 pm Ich finde es irritierend, wenn von Subventionserschleichung geredet wird, der Errichter der PVA jedoch komplett ohne Subventionen kauft und diese aufbaut.
Die Einspeisevergütung nach EEG ist die Subvention. Dass die zunehmend immer geringer wird, lässt hoffen, dass es irgendwann mal vorbei ist und man bauen kann, was man will.

Großverbraucher haben ja im EEG das Werkzeug "Scheibenpacht" bekommen um EEG-Umlagen zu umgehen. (Der Stromkunde kauft nicht den EEG-umlagebelasteten Strom sondern wird per Pacht eines Kraftwerkteils selbst zum Stromerzeuger, der seinen eigenen Strom ohne EEG-Umlage verbrauchen kann) Im selben EEG steht drin, dass die größeren der kleinen PV-Anlagenbetreiber bis 2021 EEG-Umlage zahlen mussten, obwohl ja an dieser Stelle der Ort der Erzeugung und des Verbrauchs ja deutlich weniger strittig ist, als bei der Scheibenpacht.
aiole hat geschrieben: Di Nov 02, 2021 12:29 pm Bleibt zu hoffen, das die neue Bundesregierung das Problem mit Vollstrom angeht.
Möge sie sich der Energielobby gegenüber als stark erweisen.

Re: Balkon PV zusätzlich

Verfasst: Mi Nov 03, 2021 11:36 am
von JAD53359
Ich verstehe deinen Punkt. Aber wenn die "große" PV-Anlage vor mind. 1 Jahr errichtet wurde, gelten weitere Module m.W. eben nicht als "Erweiterung" sondern als Neuanlage. Und im Falle eines Balkonkraftwerks ist es nur anzeigepflichtig.
Glaube ich in diesem Fall in sofern nicht, da die Balkonanlage ja hinter dem gleichen Zweirichtungszähler hängt und ihre Erträge so mit der großen PV Anlage zusammen erfasst werden.

Re: Balkon PV zusätzlich

Verfasst: Mi Nov 03, 2021 12:17 pm
von d-dl
Zumindest in meinem Gebiet ist beim Formular "Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage" folgender Hinweis:

- Der erzeugte Strom wird selbst verbraucht. Für eventuell in das Netz eingespeisten Strom wird keine Vergütung gemäß der Fördergesetze (EEG, KWKG) beansprucht.

Wenn nun die angemeldete, EEG-geförderte Anlage im selben Netz wie die Balkon-Anlage steht...

Die ursprüngliche Frage von wegen "kann man das visualisieren" scheint jedoch bereits oben geklärt zu sein.