FI-A in Hauptverteilung vorne, wenn mehrere Wallboxen in UV normkonform abgesichert?
Verfasst: Sa Jan 22, 2022 6:35 pm
Hallo!
Es gibt ja offenbar viel Diskussion rund um FIs, insbesondere, wenn mehrere Ladestationen im Spiel sind.
Ich habe bislang Folendes verstanden:
a) FIs sind für den Personenschutz, d.h. sollen schnellstens vor Stromschlag schützen. (Leitung hat dabei zunächst kein Problem, keine Brandgefahr von daher.)
b) Lastschalter sind für den Brandschutz, d.h. sollen verhindern, dass Leitungen etc. brennen. Daher sollen sie den maximalen Strom begrenzen auf die Verträglichkeit des Leitungsnetzes dahinter bzw. davor.
c) Normalerweise werden bei Wechselstrom FI-A eingesetzt, aber die können keine Gleichstromfehler erkennen.
d) Bei Ladestationen ist Gleichstrom im Einsatz und deswegen muss ein spezieller FI für Fehlerströme Gleichstrom überwachen.
e) Die speziellen FIs und sonstige DC-Überwachungen schlagen erst ab 30 mA oder 6 mA zu, d.h. darunter laufen Fehlerströme Gleichstrom ohne Erkennung weiter.
f) FI-A können erblinden, wenn ausreichende Fehlerströme Gleichstrom entstehen und somit keine Wechselstromfehler mehr erkennen. Und dies schon bei geringen Fehlerströmen.
g) Fehlerströme unter 6 mA reichen allerdings nicht aus, um FI-A erblinden zu lassen, daher kann ein FI-A mit einem Gleichstromschutz ab 6 mA kombiniert werden.
h) Die Aufaddierung mehrerer geringfügiger Fehlerströme Gleichstrom, z.B. von zwei Ladestationen mit jeweils 6 mA reicht allerdings aus, um einen FI-A erblinden zu lassen, daher können zwei Gleichtstromfehlererkennungen in Summe soviel Fehlerstrom Gleichstrom durchlassen, dass ein FI-A davor erblinden würde.
i) Die Norm sagt deswegen, dass jede Ladestation einzeln mit einer separaten Fehlerüberwachung versehen sein soll für Gleichstrom und Wechselstrom (z.B. beides mit einem FI-B oder mit alternativer Gleichstromüberwachung und FI-A).
j) Ich werde vermeiden, die Norm zu verletzen, aber aus welchen rationalen Gründen ist es denn nicht o.k. und nicht Teil der Norm, einen FI-B sehr weit vorne einzusetzen und damit den klassischen FI-A zu ersetzen, auch bei mehreren Ladestationen drunter?
k) Ist meine Annahme korrekt, dass die Erblindung eines FI-A wieder in kurzer Zeit verschwindet, sobald der Fehlerstrom beseitigt ist? Wie schnell wohl?
l) Wenn man die Norm einhält und ab der Unterverteilung eine normkonforme Überwachung pro Ladestation einführt, braucht man nach Norm offenbar keinen FI-A in der Hauptverteilung, aber dürfte dann auch nur personengefährdende Netzteile vorschriftsmäßig mit FI-A nur in parallelen Unterverteilungsästen zu den Ladestationen anbringen. Und könnte Erdkabel zur Unterverteilung nicht gegen Wechselstromfehler schützen.
m) Darf man dann trotzdem einen FI-A in der Hauptverteilung anbringen? So viel ich verstehe, besteht dann weiterhin die Gefahr der Erblindung durch Gleichstromfehler, aber auch die Chance der Erkennung von Wechselstromfehlern. Und dabei ist die Gefahr unwahrscheinlich und die Chance wahrscheinlich. Ein FI-A schadet nicht, außer dass er Geld, Arbeit und Zeit kostet, oder?
Es gibt ja offenbar viel Diskussion rund um FIs, insbesondere, wenn mehrere Ladestationen im Spiel sind.
Ich habe bislang Folendes verstanden:
a) FIs sind für den Personenschutz, d.h. sollen schnellstens vor Stromschlag schützen. (Leitung hat dabei zunächst kein Problem, keine Brandgefahr von daher.)
b) Lastschalter sind für den Brandschutz, d.h. sollen verhindern, dass Leitungen etc. brennen. Daher sollen sie den maximalen Strom begrenzen auf die Verträglichkeit des Leitungsnetzes dahinter bzw. davor.
c) Normalerweise werden bei Wechselstrom FI-A eingesetzt, aber die können keine Gleichstromfehler erkennen.
d) Bei Ladestationen ist Gleichstrom im Einsatz und deswegen muss ein spezieller FI für Fehlerströme Gleichstrom überwachen.
e) Die speziellen FIs und sonstige DC-Überwachungen schlagen erst ab 30 mA oder 6 mA zu, d.h. darunter laufen Fehlerströme Gleichstrom ohne Erkennung weiter.
f) FI-A können erblinden, wenn ausreichende Fehlerströme Gleichstrom entstehen und somit keine Wechselstromfehler mehr erkennen. Und dies schon bei geringen Fehlerströmen.
g) Fehlerströme unter 6 mA reichen allerdings nicht aus, um FI-A erblinden zu lassen, daher kann ein FI-A mit einem Gleichstromschutz ab 6 mA kombiniert werden.
h) Die Aufaddierung mehrerer geringfügiger Fehlerströme Gleichstrom, z.B. von zwei Ladestationen mit jeweils 6 mA reicht allerdings aus, um einen FI-A erblinden zu lassen, daher können zwei Gleichtstromfehlererkennungen in Summe soviel Fehlerstrom Gleichstrom durchlassen, dass ein FI-A davor erblinden würde.
i) Die Norm sagt deswegen, dass jede Ladestation einzeln mit einer separaten Fehlerüberwachung versehen sein soll für Gleichstrom und Wechselstrom (z.B. beides mit einem FI-B oder mit alternativer Gleichstromüberwachung und FI-A).
j) Ich werde vermeiden, die Norm zu verletzen, aber aus welchen rationalen Gründen ist es denn nicht o.k. und nicht Teil der Norm, einen FI-B sehr weit vorne einzusetzen und damit den klassischen FI-A zu ersetzen, auch bei mehreren Ladestationen drunter?
k) Ist meine Annahme korrekt, dass die Erblindung eines FI-A wieder in kurzer Zeit verschwindet, sobald der Fehlerstrom beseitigt ist? Wie schnell wohl?
l) Wenn man die Norm einhält und ab der Unterverteilung eine normkonforme Überwachung pro Ladestation einführt, braucht man nach Norm offenbar keinen FI-A in der Hauptverteilung, aber dürfte dann auch nur personengefährdende Netzteile vorschriftsmäßig mit FI-A nur in parallelen Unterverteilungsästen zu den Ladestationen anbringen. Und könnte Erdkabel zur Unterverteilung nicht gegen Wechselstromfehler schützen.
m) Darf man dann trotzdem einen FI-A in der Hauptverteilung anbringen? So viel ich verstehe, besteht dann weiterhin die Gefahr der Erblindung durch Gleichstromfehler, aber auch die Chance der Erkennung von Wechselstromfehlern. Und dabei ist die Gefahr unwahrscheinlich und die Chance wahrscheinlich. Ein FI-A schadet nicht, außer dass er Geld, Arbeit und Zeit kostet, oder?