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OpenWB und Wohneigentümergemeinschaft

Verfasst: Mo Jul 18, 2022 2:49 pm
von Ranttanplan
Ich wohne in einem 6 Familienhaus und bin der erste, der jetzt ein Wallbox hat.

Darf ich die eigentlich einfach so installieren?
Oder muss ich das der Hausverwaltung melden?

Re: OpenWB und Wohneigentümergemeinschaft

Verfasst: Mo Jul 18, 2022 3:17 pm
von Gero
Ich denke mal, dass wenn Du die Wallbox bei Dir in der Wohnung montierst, deine Elektroverteilung das hergibt und mit dem Ladekabel nicht über gemeinschaftliche Wege kreuzt, sollte dem nichts entgegenstehen.

Andernfalls hat da die WEG Mitbestimmungsrecht, auch wenn sie das Vorhaben mittlerweile nicht mehr gänzlich blockieren kann.

Wenn Du ein bisschen mehr über die Örtlichkeiten (Tiefgarage, Stellplatz vor dem Haus, …) erzählen würdest, könnte Dir vielleicht der eine oder andere Tipps geben.

Re: OpenWB und Wohneigentümergemeinschaft

Verfasst: Mo Jul 18, 2022 3:25 pm
von Ranttanplan
Nun ja. Ich bin gelernter Elektriker. Bin aber seit 1998 in einem komplett anderen Beruf.

Aber die Box richtig an meine Verteilung anschließen ist kein Problem.

Die eigentliche Frage die ich mir stelle ist, wie es später mal mit einer Lastenverteilung aussieht, wenn andere Hausbewohner auch eine Wallbox brauchen.

Nicht dass man dann ein gemeinschaftliches Konzept machen muss.

Re: OpenWB und Wohneigentümergemeinschaft

Verfasst: Mo Jul 18, 2022 3:35 pm
von derNeueDet
Das wird sicher ein Thema sein, da vermutlich das Haus von der Gesamtanschlussleistung nicht für alle Parteien 11kW (oder mehr) bereitstellen kann. Daher solltest du das mit den Miteigentümer und oder dem Verwalter klären.

VG
Det

Re: OpenWB und Wohneigentümergemeinschaft

Verfasst: Di Jul 19, 2022 9:28 am
von jpn
In den allermeisten Fällen wirst Du bei der Installation der Wallbox nicht ohne bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum auskommen. Dazu ist immer zwingend ein Beschluss der WEG notwendig. Gemäß neuester Gesetzgebung darf die WEG einen Beschluss für Wallboxen nicht verweigern. Was sie aber sehr wohl kann, ist die Art der Ausführung festzulegen.

Das heißt, sie kann entscheiden, dass jeder machen darf was er will. Dann besteht aber die Gefahr, dass der VNB bei der dritten Anmeldung einer Wallbox sagt, dass der Hausanschluss das nicht hergibt. Wahrscheinlich bist Du dann bei den Kosten für ein Nachträgliches Lastmanagement (was interessant wird wenn die andere Wallbox nicht zu Deiner kompatibel ist) und/oder für eine Erweiterung des Hausanschlusses mit im Boot.

Die WEG kann aber auch entscheiden einen externen Anbieter mit Aufbau, Wartung und Betrieb einer Ladeinfrastruktur zu beauftragen. Dann bist Du auch an diesen gebunden.

Meine Empfehlung entspricht der von Det: Sprich mit dem Verwalter und lass das Thema gegebenenfalls auf die Agenda für die nächste WEG Versammlung setzten. Am besten ist es wenn Du dann schon mit einem konkreten Vorschlag für die Beschlussfassung kommst und Deine Miteigentümer vorab darüber informierst.

Genau so habe ich es bei uns auch gemacht, die Mehrzahl der Miteigentümer hat sich schon mal den Anbau einer Wallbox vorbereiten lassen und Übermorgen kommt der Elektriker und schraubt bei uns vier openWBs in die Tiefgarage.

Gruß,
jpn