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sw 2 Loadsharing/Begrenzung für mehrere Ladepunkte

Verfasst: So Dez 17, 2023 4:54 pm
von TobiR
Moin Leute,

Mit zwei Wallboxen habe ich auch zwei Ladepunkte in Betrieb. Die eine Wallbox ist der Master, die andere Wallbox der Slave.

Wie muss ich das System denn einstellen, damit ich insgesamt einen maximalen Netzbezug für das Laden von 11 kW erreiche?
Ich möchte nicht nur mit beiden Wallboxen maximal 11 Kilowatt laden können sondern in der Lage sein, bei entsprechendem PV-Überschuss maximal 11 Kilowatt aus dem Netz zu ziehen und den Rest über die PV-Anlage zu beziehen.
Andererseits soll bei reinem Netzbezug die maximale Ladeleistung mit beiden wallboxen bei 11 kW liegen. Gleichzeitig soll es möglich sein, dass nur ein Fahrzeug lädt, der eine Ladepunkt maximal 11 kW liefern darf.

Re: sw 2 Loadsharing/Begrenzung für mehrere Ladepunkte

Verfasst: So Dez 17, 2023 5:02 pm
von openWB
Im Lastmanagement für den EVU Punkt 11kW konfigurieren.

Re: sw 2 Loadsharing/Begrenzung für mehrere Ladepunkte

Verfasst: So Dez 17, 2023 6:54 pm
von TobiR
Sorgt das aber nicht dafür, dass bei einer Hauslast von mehreren kW das da mit einfließt? Also z.B. zwei kW für die Wärmepumpe, 3kW für die Küche dann bleiben nur noch 6 kW für die Autos weil insgesamt dann 11 kW am EVU Punkt gemessen werden?

Re: sw 2 Loadsharing/Begrenzung für mehrere Ladepunkte

Verfasst: So Dez 17, 2023 7:39 pm
von aiole
Bitte Staffel 2 - virtuelle Zähler ansehen.
viewtopic.php?t=6786

EVU-Punkt auf deine tatsächlichen EVU-Werte einstellen und VOR die 2 WB einen virtuellen Zähler mit 11kW/3x16A setzen.

Re: sw 2 Loadsharing/Begrenzung für mehrere Ladepunkte

Verfasst: Mo Dez 18, 2023 6:36 am
von LutzB
Ich muss meinen Kollegen leider widersprechen. Das von Dir gewünschte Szenario ist mit den beiden Vorschlägen nicht umsetzbar.

Vorschlag 1: EVU-Zähler auf 11kW begrenzen
Das führ dazu, dass andere Großverbraucher (Herd, Backofen etc.) die Ladeleistung weiter reduzieren, bis in Summe von allen Verbrauchern maximal 11kW aus dem Netz bezogen werden. Großer Vorteil ist, dass Du die zusätzliche Leistung der PV nutzen kannst. Das sollte eigentlich der Standard-Fall sein/werden, wenn ein Netzbetreiber eine Begrenzung vorschreibt (ist aber leider häufig nicht so).

Vorschlag 2: virtueller Zähler (11kW) vor den beiden Wallboxen
Durch diesen Zähler wird die summierte Leistung der beiden Wallboxen auf 11kW begrenzt. Der Fall entspricht dem klassischen Loadsharing aus der 1.9. Dort konnte man bei zwei installierten openWB die Summenströme auf 16A oder 32A begrenzen. In 2.x ist dies jetzt flexibler mit beliebigen Stromstärken und/oder Leistungen mit einem virtuellen Zähler möglich. Der Nachteil hierbei ist jedoch, dass in diesem Fall egal ist, ob die Leistung aus dem Netz oder Deiner PV kommt. Es ist also nicht möglich, nur den Leistungsbezug aus dem Netz auf 11kW zu begrenzen, wenn die Sonne scheint.

Mein Vorschlag: Wallboxen und Wechselrichter/Speicher hinter einem gemeinsamen virtuellen Zähler (11kW)
Mit dieser Variante sollte es eigentlich funktionieren. Wallboxen und Wechselrichter (und ggf. ein Speicher) sind in der Hierarchie alle einem virtuellen Zähler untergeordnet. Dadurch können die Wallboxen so viel PV-Leistung nutzen, wie sie gerne hätten. Der virtuelle Zähler verbindet diese Gruppe von Geräten dann mit dem Hausnetzt. Wenn der Zähler auf 11kW begrenzt wird, dürfen diese maximal zusätzlich aus dem Netz bezogen werden. Einen Schönheitsfehler hat jedoch auch diese Variante: die Leistung von PV/Speicher wird dann theoretisch auch in Richtung Haus/Netz auf 11kW begrenzt. Da das jedoch technisch nicht möglich ist (WR und Speicher werden von openWB nicht aktiv gesteuert), wird das Lastmanagement vermutlich "sehr seltsam" reagieren. Wie das aussieht, kann ich Dir gar nicht sagen. Einfachster Fall: es ist bei Überschreiten der 11kW in Richtung Haus dauerhaft eine Fehlermeldung des Lastmanagement zu sehen. Schlimmster Fall: das Lastmanagement blockiert alle Ladevorgänge, weil es bei Überlastung eines Zählers versucht, diese durch Reduzierung/Abschaltung der Ladepunkte hinter dem Zähler aufzuheben.

Re: sw 2 Loadsharing/Begrenzung für mehrere Ladepunkte

Verfasst: Di Dez 19, 2023 9:40 am
von TobiR
Hmm,
Das isind aber alles keine so richtig saubere Lösungen.

Ich habe einen Zähler (Eastron SDM 620) der den Gesamtstrom am Übergabepunkt miss, also alles ins Haus und alles in die Wallboxen. Dann habe ich noch einen Sensor (RCT PowerSensor im RCT Power Switch, ausgelesen über den RCT Wechselrichter), der den Gesamtstrom von allen Geräten außer Wallboxen ins Haus misst. Da sollte es doch möglich sein zu bestimmen, wann die Wallboxen bei Netzbezug an die 11kW kommen um das dann zu regeln.

Vielleicht findet die openWB'ler ja noch eine gute Lösung für sowas und binden das mit ein. Ich denke mal dass die Netzbelastung ja in absehbarer Zeit alle betreffen wird.

Re: sw 2 Loadsharing/Begrenzung für mehrere Ladepunkte

Verfasst: Di Dez 19, 2023 11:27 am
von LutzB
Dem Netz ist es aber egal, wohin die Leistung geht. Sinn macht da nur eine allgemeine Begrenzung am Hausanschluss.

Re: sw 2 Loadsharing/Begrenzung für mehrere Ladepunkte

Verfasst: Di Dez 19, 2023 1:47 pm
von Gero
Es gibt Netzbetreiber, die vorschreiben, dass mit maximal 11kW geladen werden darf - da sind dann die Leute mit PV gekniffen, die ja eigentlich mehr könnten, weil man zu den 11kW noch den eigenen Überschuss packen möchte. Das führt dann dann zu einer solchen Forderung.

Strom am EVU-Punkt in Strom für Wallboxen und sonstigen Strom zu unterscheiden macht aus Netzsicht keinen Sinn, denn dem Strom ist es egal an welchen Verbraucher er geht. Da wäre es sinnvoller, den maximalen Bezug zu deckeln, auf von mir aus 18kW oder so, egal ob er ins Auto oder die Sauna geht.

Dass solch unsinnige Forderungen seitens der Netzbetreiber existieren, hatten wir hier ja schon öfters. Und da war die Lösung immer: Loadsharing oder Bezugsleistung deckeln. Siehe oben, anderes macht aus technischer Sicht ja auch keinen Sinn. Da sieht sich der Netzbetreiber mit seiner Einwilligung zu den 11kW Ladeleistung aber nicht, weil der auf seine Paragraphen mit den 11kW Ladeleistung aus dem Netz kuckt und nicht die technischen Grundlagen dazu im Blick hat.

Aber andererseits: Wie will der Netzbetreiber es denn herausbekommen, dass da gegen seine maximalen 11kW Netzbezug für's Autoladen verstoßen wird? Oder anders herum: Wie mag er es denn nachgewiesen haben, dass exakt so geregelt wird? Normalerweise heißt da das Stichwort "nicht laienverstellbar" und das wird dann wieder schwer zu realisieren.