Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Stand jetzt in 1.9 und 2.1.2:
Per RSE Kontakt auf der Addon-Platine kann sämtliche Ladung beendet werden. Der Kontakt wird NO ausgewertet, daher muss in der Regel ein Koppelrelais mit Wechselkontakt zwischen RSE und openWB, um die Logik von NO auf NC umzusetzen. Muss vom Support aktiviert werden.
In Kürze in 2.1.3:
https://github.com/openWB/core/pull/1329
bzw. https://github.com/openWB/openwb-ui-settings/pull/399
Damit kann man das selbst aktivieren. Laut unserem Kenntnisstand muss das nicht Laiensicher umgesetzt werden, da im Zweifel der Betreiber für die falsche Einrichtung haftet. Bei der KfW-Förderung war das anders geregelt.
Da wir noch keine näheren Infos von den oder zumindest einem Netzbetreiber haben, kann dann vorerst weiterhin nur komplett abgeschaltet werden.
Sobald weitere Infos vorliegen (z.B. Zulassung der openWB als EMS), können wir das weiter ausbauen.
Eingänge am Lan-Modul werden korrekt NC ausgewertet.
Per RSE Kontakt auf der Addon-Platine kann sämtliche Ladung beendet werden. Der Kontakt wird NO ausgewertet, daher muss in der Regel ein Koppelrelais mit Wechselkontakt zwischen RSE und openWB, um die Logik von NO auf NC umzusetzen. Muss vom Support aktiviert werden.
In Kürze in 2.1.3:
https://github.com/openWB/core/pull/1329
bzw. https://github.com/openWB/openwb-ui-settings/pull/399
Damit kann man das selbst aktivieren. Laut unserem Kenntnisstand muss das nicht Laiensicher umgesetzt werden, da im Zweifel der Betreiber für die falsche Einrichtung haftet. Bei der KfW-Förderung war das anders geregelt.
Da wir noch keine näheren Infos von den oder zumindest einem Netzbetreiber haben, kann dann vorerst weiterhin nur komplett abgeschaltet werden.
Sobald weitere Infos vorliegen (z.B. Zulassung der openWB als EMS), können wir das weiter ausbauen.
Eingänge am Lan-Modul werden korrekt NC ausgewertet.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Super, danke für eure Mühe und die schnelle Umsetzung!
Meines Wissens ist eine Untergrenze von 4,2kW (am Netzverknüfungspunkt ohne Hausverbrauch?) festgesetzt. Demnach müsste eine Reduktion auf diese Leistung ja eigentlich ausreichend sein.
Vielleicht kommen als Folge auf meinen Antrag ja noch irgendwelche Details von meinem Netzbetreiber. Obwohl es dem eigentlich (erst einmal) egal sein sollte da er seiner Aussage nach eh noch nicht steuern kann und die Möglichkeit daher erst mal ungenutzt lässt. Anspruch auf die reduzierten Netzentgelte (Modul 1) habe ich seiner Aussage nach aber wohl trotzdem. Bin mal gespannt ob das wirklich so ist und wie es weiter geht ...
Meines Wissens ist eine Untergrenze von 4,2kW (am Netzverknüfungspunkt ohne Hausverbrauch?) festgesetzt. Demnach müsste eine Reduktion auf diese Leistung ja eigentlich ausreichend sein.
Vielleicht kommen als Folge auf meinen Antrag ja noch irgendwelche Details von meinem Netzbetreiber. Obwohl es dem eigentlich (erst einmal) egal sein sollte da er seiner Aussage nach eh noch nicht steuern kann und die Möglichkeit daher erst mal ungenutzt lässt. Anspruch auf die reduzierten Netzentgelte (Modul 1) habe ich seiner Aussage nach aber wohl trotzdem. Bin mal gespannt ob das wirklich so ist und wie es weiter geht ...
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Mir ist leider noch nicht so ganz klar, was diese Änderung bedeutet. In dem GitHub finde ich leider keine Dokumentation der Änderung.
Was allerdings klar ist, dass es keinerlei Zertifizierung oder etwas gleichartiges für ein EMS gibt.
Die Regeln stehen auch fest, daher müssen wir nicht rätseln.
Alle SteuEV dürfen gemeinsam nicht mehr als 4,2 kW verbrauchen. PV Leistung wird angerechnet. Letztendlich wäre die Rechnung dahinter sehr ähnlich einer dynamischen Lastvegrenzung.
Im Grunde bringt die openWB diese Berechnung schon mit. Allerdings fehlt die Begrenzung aller SteuEV auf 4,2 kW.
Sollte in der Software umsetzbar sein.
Trigger wäre ein GPIO Eingang oder ein Trigger über Modbus oder ähnlich. Wichtig wäre die Berechnung dahinter.
Alternativ wäre es gut wenn der GPIO Kotakt die Leistung der openWB auf 6A begrenzen würde.
Das würde die 14a erfüllen und jedem openWB Besitzer jährlich Geld einbringen und gleichzeitig die 14a erfüllen.
Was allerdings klar ist, dass es keinerlei Zertifizierung oder etwas gleichartiges für ein EMS gibt.
Die Regeln stehen auch fest, daher müssen wir nicht rätseln.
Alle SteuEV dürfen gemeinsam nicht mehr als 4,2 kW verbrauchen. PV Leistung wird angerechnet. Letztendlich wäre die Rechnung dahinter sehr ähnlich einer dynamischen Lastvegrenzung.
Im Grunde bringt die openWB diese Berechnung schon mit. Allerdings fehlt die Begrenzung aller SteuEV auf 4,2 kW.
Sollte in der Software umsetzbar sein.
Trigger wäre ein GPIO Eingang oder ein Trigger über Modbus oder ähnlich. Wichtig wäre die Berechnung dahinter.
Alternativ wäre es gut wenn der GPIO Kotakt die Leistung der openWB auf 6A begrenzen würde.
Das würde die 14a erfüllen und jedem openWB Besitzer jährlich Geld einbringen und gleichzeitig die 14a erfüllen.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Meines Wissens schreibt §14 EnWG iMSys + Steuerbox vor. Die Steuerboxen die ich bisher gesehen habe verfügen über 2x Schließer und 2x Wechsler. Möglicherweise würde damit dann ja ein zusätzliches Koppelrelais entfallen, oder?
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Ist es nicht so das bei mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z.B. zwei Wallboxen) sogar eine höhere Grenze als 4,2 kW gilt (unter Berücksichtigung eines Gleichzeitigkeits- bzw. Skalierungsfaktors und abhängig davon ob EMS oder direkte Steuerung)?energietechnik.nrw hat geschrieben: ↑Fr Jan 19, 2024 7:04 pm Im Grunde bringt die openWB diese Berechnung schon mit. Allerdings fehlt die Begrenzung aller SteuEV auf 4,2 kW.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Im Gesetz (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Bes ... onFile&v=1)
stehen zwei Punkte:
1. bei mehreren Anlage (also mehreren SteEV) ist maßgeblich ob die Summe am Einspeisepunkt (Korrektur: Netzanschlussleistung) 4,2 kW nicht übersteigt
2. bei Vorhandensein eines EMS ( ohne Zulassung/Zertifizierung): Formel mit Gleichzeitigkeit
Long story short: alle Bedingungen sind bekannt, müssen „lediglich“ in der Software umgesetzt werden
Es gibt auch keinen Grund abzuwarten auf eine „Anerkennung“ oder „Zertifizierung“. Denn die gibt es es nicht und wird es vermutlich auch nicht geben.
stehen zwei Punkte:
1. bei mehreren Anlage (also mehreren SteEV) ist maßgeblich ob die Summe am Einspeisepunkt (Korrektur: Netzanschlussleistung) 4,2 kW nicht übersteigt
2. bei Vorhandensein eines EMS ( ohne Zulassung/Zertifizierung): Formel mit Gleichzeitigkeit
Long story short: alle Bedingungen sind bekannt, müssen „lediglich“ in der Software umgesetzt werden
Es gibt auch keinen Grund abzuwarten auf eine „Anerkennung“ oder „Zertifizierung“. Denn die gibt es es nicht und wird es vermutlich auch nicht geben.
Zuletzt geändert von energietechnik.nrw am Fr Jan 19, 2024 8:09 pm, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Ich denke nicht. Für Sicherheitseinrichtungen ist NC Standard, weil dadurch auch bei z.B. einem Kabelbruch abgeschaltet wird.
Die Wechselkontakte kann ich mir eher für andere Anwendungen vorstellen.
Ich möchte aber nicht ausschließen, dass man in 2.x später zwischen NO/NC auswählen kann.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Das verstehe ich etwas anders:energietechnik.nrw hat geschrieben: ↑Fr Jan 19, 2024 7:41 pm 1. bei mehreren Anlage (also mehreren SteEV) ist maßgeblich ob die Summe am Einspeisepunkt 4,2 kW nicht übersteigt
Das wären bei zwei Wallboxen 8,4kW. Zumindest bei Einrichtungen bis 11kW. Bei >11kW gibt es einen Skalierungsfaktor. Von "Einspeisepunkt" lese ich da aber gar nichts. Oder habe es vielleicht übersehenFür jede steuerbare Verbrauchseinrichtung ... die gemäß ... Direktansteuerung angesteuert wird, beträgt die Mindestleistung 4,2 kW
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Hmm, das finde ich in dem verlinkten BNetzA-Dokument so aber auch nicht. In dem Absatz steht immer nur Netzanschlussleistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Ich interpretiere das also pro Gerät. Das Wort "Netzanschlusspunkt" kommt im gesamten Doument auch gar nicht vor.energietechnik.nrw hat geschrieben: ↑Fr Jan 19, 2024 7:41 pm Korrektur: (Netzanschlusspunkt) 4,2 kW nicht übersteigt
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Du hast recht. Aber Schlussendlich macht es keinen Unterschied…
Leider bringt uns das nicht weiter.
Meine Ziel war es nicht das Gesetz zu erklären oder zu zitieren, sondern eine Lösung für die gestellten Anforderungen zu finden.
Leider bringt uns das nicht weiter.
Meine Ziel war es nicht das Gesetz zu erklären oder zu zitieren, sondern eine Lösung für die gestellten Anforderungen zu finden.
Zuletzt geändert von energietechnik.nrw am Fr Jan 19, 2024 8:14 pm, insgesamt 1-mal geändert.