Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Gero
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von Gero »

Wenn ein einfacher modbus-Zähler oder Shelly ausreicht verstehe ich nicht, warum man bei 2.500kWh den Strom der WP nicht messen wollte. Viel wichtiger als das messen wäre ja die Steuerbarkeit. Für die odrnungsgemäße Funktion ist ja der Betreiber verantworlich, der VNB kann das nicht kontrollieren.

Dann wäre es ja aus Sicht des Betreibers im Sinne einer möglichst unbeschränkten Stromverfügbarkeit durchaus sinnvoll, auch noch einen Saunaofen oder zwei Heizstäbe im
Pufferspeicher als steuVE anzumelden. Je mehr Geräte, umso flexibler die Steuerungsmöglichkeiten.
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ChristophR
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ChristophR »

Die Bundesnetzagentur schreibt dazu in ihrem Beschluss:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Bes ... onFile&v=1
7.2. Dokumentation der Leistungsreduzierung
...
Denkbar ist die Ausstattung der
steuerbaren Verbrauchseinrichtung mit einem separaten Zähler, der die Leistungsreduzierung
nachweislich aufzeichnet. In Übereinstimmung mit dem Positionspapier der Beschlusskammer zur
Reichweite energiewirtschaftlich relevanter Mess- und Steuerungsvorgänge (BK6-22-253) dürfte
es sich hierbei um Betriebsmessungen handeln. Denkbar ist auch eine Protokollierung im EMS,
sofern diese die zeitliche Übereinstimmung zwischen Steuerbefehl und dessen Umsetzung in der
Anlage des Betreibers hinreichend erkennen lassen.
...
Daher gehe ich ziemlich fest davon aus, dass man messen muss.
Jetzt kenne ich die rechtlichen Anforderungen an eine "Betriebsmessung" nicht.
Die Zähler der meisten Wechselrichter sind ja auch recht ungenau und m.E. nicht mal MID konform?

Daher finde ich die Idee von openWB, bis zur Klärung dieser ganzen Punkte vorsichtshalber erstmal abzuschalten ganz praktisch.
Die Wärmepumpen haben auch alle einen EVU Kontakt, der momentan auch ganz abschaltet.
Die Abschaltung kann ja viel einfacher dokumentiert werden, als die jeweilige Leistungsreduzierung am EVU-Punkt.
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Gero
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von Gero »

Vielen Dank für die Erläuterungen. Ich tue mich mit Regulariendeutsch immer ein bisschen schwer. Es ist aber nur konsistent, dass - wenn der Betreiber für die korrekte Funktion verantwortlich ist, ein "offizieller" Zähler nicht erforderlich ist. Das lässt sich den Webseiten der VNB erwartungsgemäß nicht so deutlich entnehmen. Nur das mit der Nachweisbarkeit stellt dann erhöhte Anforderungen an die Backupqualität des privaten IT-Zirkus. ;-)

Was mich ein bisschen überrascht, ist dass alle seit dem 01.01.2024 in Betrieb genommenen Wallboxen oder Wärmepumpen steuEV sein sollen. Das haben viele glaube ich noch nicht mitbekommen. Und: Gibt es eigentlich eine Ausnahme für Elektroherde?
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ID4U
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ID4U »

ChristophR hat geschrieben: Mi Apr 17, 2024 6:05 pm Daher finde ich die Idee von openWB, bis zur Klärung dieser ganzen Punkte vorsichtshalber erstmal abzuschalten ganz praktisch.
Die komplette Abschaltung ist für den Hersteller am einfachsten umzusetzen da man in dem Fall eigentlich fast gar nichts beachten/ändern muß. Denn die Abschaltung gab es bei der alten Regelung auch schon und ist damit nichts neues. Neu ist lediglich die Möglichkeit der Dimmung. Welche ein großer Vorteil für die Betreiber aber je nach Anspruch natürlich auch (deutlich) komplexer in der Umsetzung ist.
ChristophR hat geschrieben: Mi Apr 17, 2024 6:05 pm Die Abschaltung kann ja viel einfacher dokumentiert werden, als die jeweilige Leistungsreduzierung am EVU-Punkt.
Im Steuerungsfall wäre dem Betreiber aber vermutlich eine Dimmung des Ladevorgangs sehr viel lieber als eine komplette Abschaltung ;)
Zuletzt geändert von ID4U am Mi Apr 17, 2024 7:11 pm, insgesamt 15-mal geändert.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ID4U »

Gero hat geschrieben: Mi Apr 17, 2024 6:37 pm Es ist aber nur konsistent, dass - wenn der Betreiber für die korrekte Funktion verantwortlich ist, ein "offizieller" Zähler nicht erforderlich ist.
Da sehe ich auch so und als großen Vorteil an. Denn wenn alles erst haarklein bis ins letzte Detail perfekt umgesetzt/zertifiziert/zugelassen werden müsste würde das unendlich lange dauern und bis da hin die Energiewende zuende bzw. gescheitert sein ;)
Gero hat geschrieben: Mi Apr 17, 2024 6:37 pm Was mich ein bisschen überrascht, ist dass alle seit dem 01.01.2024 in Betrieb genommenen Wallboxen oder Wärmepumpen steuEV sein sollen. Das haben viele glaube ich noch nicht mitbekommen.
Ja, das denke ich auch. Neben den Betreibern wohlmöglich aber auch so einige Hersteller/Installateure/Elektriker ...
Gero hat geschrieben: Mi Apr 17, 2024 6:37 pm Und: Gibt es eigentlich eine Ausnahme für Elektroherde?
Elektroherde gehören nicht zu den SteuVE. Siehe https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Bes ... nlage1.pdf (Punkt 2.4)
ID4U
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ID4U »

Gero hat geschrieben: Mi Apr 17, 2024 5:35 pm Wenn ein einfacher modbus-Zähler oder Shelly ausreicht verstehe ich nicht, warum man bei 2.500kWh den Strom der WP nicht messen wollte.
In dem Fall ging es um die Abrechnung der reduzierten Netzentgelte nach tatsächlichem Verbrauch der SteuVE (Modul 2). In dem Fall benötigt man einen zusätzlichen Zähler des VNB/MSB für die SteuVE. Ein Modbus-Zähler oder Shelly reicht da nicht. Die pauschale Reduzierung der Netzentgelte (Modul 1) ist bei einem Verbrauch von lediglich 2.500kWh in der Regel höher als bei Modul 2.

Nicht verwechseln mit der Dimmung und deren Umsetzung. Das ist ein anderes Thema ;)
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von Gero »

ID4U hat geschrieben: Mi Apr 17, 2024 7:55 pm In dem Fall ging es um die Abrechnung der reduzierten Netzentgelte nach tatsächlichem Verbrauch der SteuVE (Modul 2).
Oh Gott. Ich hatte mir das so gemerkt, dass Modul 1 einfach alle steuEV dumm dimmt und mit Modul 2 man mehrere steuEV etwas intelligenter dimmen kann, indem man da die Last verteilen und auch PV anrechnen kann. Die Reduktion der Netzentgelte hatte ich bei beiden Modulen als identisch vorausgesetzt. Wenn man bei Modul 2 den Gesamtverbrauch der steuVE separat mit einem offiziellen Zähler erfassen muss, dann wird das Modul 2 wahrscheinlich von nur sehr wenigen im häuslichen Umfeld gewählt werden.

Da muss ich meinen Wahrnehmungsspeicher mal korrigieren und mir merken, dass das Vorhandensein eines EMS den Unterschied macht und man immer Modul 1 nimmt. Bin schon mal gespannt auf die Antwort von westnetz.

Vielen Dank übrigens, dass Du dich so in die Materie eingelesen hast!
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ID4U »

Die Entscheidung für das Abrechnungsmodul hängt allein vom Verbrauch der SteuVE ab. Bei geringem Verbrauch ist die pauschale Reduzierung bei Modul 1 günstiger; bei hohem Verbrauch die verbrauchsabhängige Abrechnung über einen separaten Zähler des VNB/MSB bei Modul 2.

Beispiel: Bei meinem Netzbetreiber beträgt die pauschale Reduzierung (Modul 1) etwa 155€/a (brutto). Bei Modul 2 ist es eine Reduzierung von 6ct/kWh (brutto). Man kann also selbst nachrechnen was für den jeweiligen Fall günstiger ist. Dabei darf man aber die Kosten für den zusätzlichen Zähler (bei Modul 2) nicht vergessen. Bei anderen Netzbetreibern dürfen die Beträge recht ähnlich sein:

netzentgelte.jpg
netzentgelte.jpg (31.21 KiB) 476 mal betrachtet

In beiden Fällen (Modul 1 oder Modul 2) muß man zudem die höheren Kosten beim Messstellenbetrieb berücksichtigen. Das iMSys kostet in dem Fall 50€/a (anstatt 20€/a bei einer mME); die Steuerbox nochmal 30€/a. Diese insgesamt 60€/a muß man also von der Reduzierung der Netzentgelte abziehen.

Ab April 2025 kann man zusätzlich zu Modul 1 noch Modul 3 wählen. Dies ermöglicht eine weitere Reduktion der Kosten durch zeitvariable Netzentgelte.

Die Entscheidung für die Steuerungsart (Direktansteuerung oder EMS) ist davon jedoch völlig unabhängig. Ein EMS dürfte vor allem Sinn machen wenn man PV und/oder Speicher hat und diese Energie zuätzlich zur gedimmten Leistung nutzen möchte. Und/oder wenn man die gedimmte Leistung flexibel auf mehrere SteuVE's aufteilen möchte. Bei Direktansteuerung geht das nur fest; zudem werden dabei PV und/oder Speicher nicht berücksichtigt.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von tiffman »

Vielen Dank für die Recherche und die ausführlichen Informationen!
In meinem Szenario werde ich dann erstmal mit Modul 1 fahren und benötige auch das Dimmkit nicht. Also Direktansteuerung der WP (laut Aussage des WP installateurs via LAN) und auch der Wallbox via StA.
openWB hat geschrieben: Di Apr 16, 2024 5:52 am
tiffman hat geschrieben: Mo Apr 15, 2024 8:23 pm Kann man die Addon-Platine in die StA auch nachrüsten (z.B. weil man jetzt das Bundle Pro mit StA kauft)?
Ja, das Gehäuse werden wir auch einzeln anbieten. Die Addon Platine gibt es ohnehin schon einzeln.
Kann ich ohne besondere Elektronikkenntnisse die Addon-Platine selbst in die StA einbauen?
Kann die StA eigentlich über PoE betrieben werden? Sonst müsste ich nämlich noch Strom neben den Zählerkasten bringen, so paradox das klingt.
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PV: 22 kWp, HUAWEI SUN2000-17KTL-M2
BEV: Tesla Model Y LR
WP: Lambda EU13L
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ID4U »

tiffman hat geschrieben: Do Apr 18, 2024 8:00 pm Also Direktansteuerung der WP (laut Aussage des WP installateurs via LAN) und auch der Wallbox via StA.
Die iMSys-Steuerbox hat vier Relaiskontakte. Über LAN wird da wohl erst einmal nichts funktionieren. Das soll zwar irgendwann mal kommen (EEBUS), wird aber vermutlich noch dauern. Ich könnte mir daher vorstellen das der Netzbetreiber zunächst die Relaiskontakte verwenden wird.
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