Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Gero
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von Gero »

Bei dieser ganzen Feinarbeit in der Interpretation darf man nicht aus den Augen verlieren, dass Juristen Jura studiert haben, weil sie mit Zahlen und technischen Dingen veranlagungsgemäß auf dem Kriegsfuß stehen.

Dass es einen physikalischen Zusammenhang zwischen Leistung und Strom gibt, würde ich bei Juristen nicht unbedingt als bekannt voraussetzen. Und wenn sie ea wissen, ist ihnen sicherlich nicht unbedingt bekannt, dass Abweichungen vom der Sollspannung eher die Regel als die Ausnhme ist.

Das gesagt, würde ich auch dazu tendieren, im Sinne des Gesetzes die Sollspannung als immer gegeben anzunehmen.
openWB-series2, openWB-Buchse, E3/DC S10pro+19.5kWh, 30kWp Ost-Süd, Model 3 und Ion
winterborn
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von winterborn »

Gibt es hier eigentlich schon jemanden der das Ganze bei seinem Netzbetreiber durchgebracht hat?

Ich befinde mich seit Monaten in Diskussionen mit Bayernwerk. Nachdem die nun endlich verstanden haben was sich will lehnen Sie mit der Begründung ab das sie keine Steuerboxen haben. Ist das aus eurer Sicht mein Problem? Weiß allerdings auch nicht was ich an Argumenten noch bringen soll...
ID4U
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ID4U »

Einfach anmelden und nicht mit dem Netzbetreiber diskutieren. Ab Anmeldung hast Du Anspruch auf reduzierte Netzentgelte. Ganz gleich ob der Netzbetreiber steuert oder nicht. Das ist sein Problem. Nicht Deines. Denn Du bist ja bereit.
Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung beauftragen Sie Ihren Messstellenbetreiber mit dem Einbau der technischen Einrichtungen. Alternativ können Sie Ihren Netzbetreiber damit beauftragen. Der Auftrag allein reicht aus, um das reduzierte Netzentgelt zu erhalten.
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fac ... start.html (FAQ)
winterborn
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von winterborn »

ID4U hat geschrieben: Fr Jul 19, 2024 8:52 am Einfach anmelden und nicht mit dem Netzbetreiber diskutieren. Ab Anmeldung hast Du Anspruch auf reduzierte Netzentgelte. Ganz gleich ob der Netzbetreiber steuert oder nicht. Das ist sein Problem. Nicht Deines. Denn Du bist ja bereit.
Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung beauftragen Sie Ihren Messstellenbetreiber mit dem Einbau der technischen Einrichtungen. Alternativ können Sie Ihren Netzbetreiber damit beauftragen. Der Auftrag allein reicht aus, um das reduzierte Netzentgelt zu erhalten.
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fac ... start.html (FAQ)
Danke! Die Diskussion entstand ja aus der einfachen Anmeldung. Die blocken halt einfach...aber das mit der FAQ ist schonmal ganz gut.
ID4U
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ID4U »

Die Anmeldung machst ja Du. Blocken kann der Netzbetreiber daher nichts. Zudem ist er gesetzlich verpflichtet an der Regelung teilzunehmen.

Bei meinem (kleinen) Netzbetreiber gab es bereits Anfang des Jahres schon ein passendes Onlineformular. Da kamen dann noch Zählernummer, Abrechnungmodul (1 oder 2) sowie Steuerungsart (Direkt oder EMS) rein und fertig. Damit habe ich meine Pflicht erfüllt. Eine Eingangsbestätigung habe ich dann sofort bekommen.

Ansonsten habe ich natürlich noch nichts weiter gehört. Auf telefonische Anfrage teile man mir nur mit das man im Moment ohnehin noch nicht steuern kann (Backend noch nicht fertig). Auch sind wohl noch gar keine iMSys-Steuerboxen verfügbar.

Ist aber alles nicht mein Problem. Angemeldet habe ich und auch die Steuerbarkeit ist fertig bis zum Zählerschrank hergestellt. Jetzt sind die am Zug ;)
Zuletzt geändert von ID4U am Fr Jul 19, 2024 10:16 am, insgesamt 1-mal geändert.
winterborn
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von winterborn »

Klar mach ich die Anmeldung (ist erfolgt). Dann kommt eine Ablehnung. Dann auf meine Nachfrage hin warum abgelehnt die nun offene Diskussion.

Hab die jetzt mal auf die Bundesnetzagentur hingewiesen...mal schauen was nun kommt.
ID4U
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ID4U »

Was steht denn in der "Ablehnung"?

Hier das Online-Formular für die Anmeldung: https://www.bayernwerk-netz.de/de/energ ... ungen.html

Sie verlinken sogar selbst auf die Regeln der BNetzA ;)
winterborn
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von winterborn »

Genau das Formular habe ich genutzt. Die Ablehnung kommt mit der Begründung das meine Anlage keine Bestandsanlage nach §14 sei.
ID4U
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ID4U »

Stimmt, es ist keine Bestandsanlange mit bereits vereinbarter Steuerung nach §14a. Und tatsächlich gilt das Formular dafür nicht. Denn dort steht: "Sie haben eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, die bereits vor dem 01. Januar 2024 mit reduzierten Netzentgelten abgerechnet wurde und möchten in das neue Modell wechseln?". Und genau das trifft bei Dir wohl nicht zu.

Du möchtest folgendes: "(Bestands-)Anlagen, die nach BNetzA-Festlegung als steuVE definiert sind. Keine Verpflichtung zur netzorientierten Steuerung, freiwilliger Wechsel auf Kundenwunsch durch Anmeldung des Gerätes als steuVE jederzeit möglich. Rückwechsel danach nicht mehr möglich."

Maximal blöd gemacht das genau dafür das Forumular wohl nicht gilt. Warum nicht ist mir ein Rätsel. Denn alle erforderlichen Angaben finden sich darin wieder. Also muss es irgendwo (vielleicht) ein anderes geben. Notfalls noch mal anfragen. Eigentlich sollten sie von selbst drauf kommen und Dir das dazu passende Formular zur Verfügung stellen bzw. sich denken können was Du möchtest. Denn so viele Möglichkeiten gibt es ja nicht ;)
winterborn
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von winterborn »

Was ich will haben Sie, glaube ich, inzwischen verstanden (nach dem dritten Sachbearbeiter). Nur umsetzten wollen Sie das ganze nicht...aber warten wir mal ab was kommt auf den Hinweis mit der Bundesnetzagentur.
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