Hallo,
ich hatte letztens schon einmal hier im Forum ein paar offene Punkte klären können, allerdings sind jetzt (kurz vor finalem Projektbeginn) noch ein oder zwei Fragen dazugekommen, die mir hoffentlich auch jemand beantworten kann
1. Die openWB Duo hat ja 2 Ladepunkte integriert. Hier https://www.elektromobilitaet.nrw/foerd ... astruktur/ steht, dass die Förderung pro Ladepunkt gewährt wird. Wie darf man das im Zusammenhang auf die openWB Duo verstehen? Angenommen, unsere konfigurierte openWB Duo liegt preislich bei 2.220 Euro brutto, werden dann einfach 60% davon vom Land NRW übernommen oder wird das irgendwie auf die einzelnen Ladepunkte aufgesplittet?
2. Die von uns für die Installation und Elektrik beauftragte Fachkraft meinte, er müsste die Wallbox in sein Angebot aufnehmen, das wir dann bei der Bez.-Reg. Arnsberg einreichen sollen. Ich dachte, es wäre sinnvoller, zwei separate Angebote zu haben: eins für die Wallbox und ein anderes für die Arbeiten drumherum (Unterverteilung, Zählerkastenanpassung, Kabel etc.) Hat da jemand Erfahrung mit? Ein einzelnes Angebot wäre natürlich organisatorisch einfacher zu handhaben.
3. Eine ganz praktische Frage zum Ladekabel und dessen Länge: Wenn wir für die beiden Ladekabel je eine Länge von 9 Metern wählen, müssen diese dann beim Ladevorgang komplett ausgerollt werden, wenn mal nur bspw. 3 Meter benötigt werden? Ich habe da aufgerollte Kabeltrommeln, die Feuer fangen, vor dem geistigen Auge ...
Danke euch schon mal! Wir wünschen euch ein schönes Wochenende
Frage zu NRW-Förderung und Ladekabel
-
- Beiträge: 3781
- Registriert: Di Feb 25, 2020 9:23 am
- Has thanked: 4 times
- Been thanked: 25 times
Re: Frage zu NRW-Förderung und Ladekabel
Hallo pmax.
Zu 1.
Du bekommst die doppelte Förderung, da zwei Ladepunkte vorhanden sind.
Zu 2.
Die WB muss nicht beim Elektriker mit in's Angebot. Er muss dann nur im Angebotstext aufführen, dass er eine vom Kunden beigestellte WB angeschlossen hat. Das lief bei mir ohne Probleme.
Zu 3.
Kabeltrommeln brennen ja nur, wenn die Wärmeverluste im aufgewickelten Zustand nicht an die Umgebumg abgegeben werden können. Die paar losen Umgänge am Wandhalter haben damit kein Problem. Außerdem sind die Kabelquerschnitte wesentlich großzügiger dimensioniert, um die Verluste gering zu halten.
Gruß,
Lutz
Zu 1.
Du bekommst die doppelte Förderung, da zwei Ladepunkte vorhanden sind.
Zu 2.
Die WB muss nicht beim Elektriker mit in's Angebot. Er muss dann nur im Angebotstext aufführen, dass er eine vom Kunden beigestellte WB angeschlossen hat. Das lief bei mir ohne Probleme.
Zu 3.
Kabeltrommeln brennen ja nur, wenn die Wärmeverluste im aufgewickelten Zustand nicht an die Umgebumg abgegeben werden können. Die paar losen Umgänge am Wandhalter haben damit kein Problem. Außerdem sind die Kabelquerschnitte wesentlich großzügiger dimensioniert, um die Verluste gering zu halten.
Gruß,
Lutz
Re: Frage zu NRW-Förderung und Ladekabel
Zu 1: Du bekommst 60% der Gesamtkosten gefördert, unabhängig von der Anzahl der Ladepunkte. Lediglich die Förderobergrenze von 2000€ gilt pro Ladepunkt.
Der PV-Bonus von 500€ wird allerdings pro Ladepunkt gewährt unter der Voraussetzung, dass pro Ladepunkt mind. 2kWp PV-Leistung zur Verfügung stehen.
Wenn man also 4kWp PV-Leistung vorweisen kann, sollte man über eine Duo nachdenken, selbst wenn man erst mal nur ein BEV hat.
Vielleicht kommt ja mal Besuch, der laden möchte.
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/them ... litaet.pdf
Der PV-Bonus von 500€ wird allerdings pro Ladepunkt gewährt unter der Voraussetzung, dass pro Ladepunkt mind. 2kWp PV-Leistung zur Verfügung stehen.
Wenn man also 4kWp PV-Leistung vorweisen kann, sollte man über eine Duo nachdenken, selbst wenn man erst mal nur ein BEV hat.
Vielleicht kommt ja mal Besuch, der laden möchte.
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/them ... litaet.pdf
Re: Frage zu NRW-Förderung und Ladekabel
Allerdings nur, wenn die PV-Anlage noch nicht gebaut ist, sonst gibt es leider keinen Bonus. Die Anlage muss neu errichtet werden.
Re: Frage zu NRW-Förderung und Ladekabel
@tholuxAllerdings nur, wenn die PV-Anlage noch nicht gebaut ist, sonst gibt es leider keinen Bonus. Die Anlage muss neu errichtet werden.
Diese Aussage ist nicht richtig.
Wir haben unsere 10KWp PV im Januar 2020 in Betrieb genommen und den Förderantrag für eine OpenWB im April gestellt.
Der Bonus von 500€ ist in meinem Zuwendungsbescheid extra aufgeführt.
Grüße,
Tom
52 x Jinko Solar JKM335M-60H-V
Wechselrichter SMA Sunny Tripower STP6 und STP10SE
BYD HVS 10.2
SMA HomeManager 2.0
OpenWB Series2 Standard+
Wechselrichter SMA Sunny Tripower STP6 und STP10SE
BYD HVS 10.2
SMA HomeManager 2.0
OpenWB Series2 Standard+
Re: Frage zu NRW-Förderung und Ladekabel
OK, die Förderrichtlinie hat sich wohl in diesem Punkt geändert.
Aktuelle Fassung 15.Juni 2020:
"Für Ladeinfrastruktur wird ein Bonus von 500 Euro pro Ladepunktgewährt, wenn sie zumindest teilweise mit vor Ort eigenerzeugtem Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage betrieben wird. Diese muss dazu eine Nennleistung von mindestens zwei Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen"
Bisher dahin gab es den Bonus für:
"Ladepunkte, die zumindest teilweise mit vor Ort eigenerzeugtem regenerativen Strom
betrieben werden, erhalten einen zusätzlichen Bonus von 500 Euro pro Ladepunkt. Die
Erneuerbaren-Energien-Anlage muss dazu eine Nennleistung von mindestens zwei Kilowatt
pro Ladepunkt aufweisen." ( Richtlinie in der Fassung vom 9.August 2019, liegt noch auf meiner Festplatte )
Mein Antrag ist vom März 2020 und ich bekomme den Bonus auch noch für eine PV von April 2019.
Aktuelle Fassung 15.Juni 2020:
"Für Ladeinfrastruktur wird ein Bonus von 500 Euro pro Ladepunktgewährt, wenn sie zumindest teilweise mit vor Ort eigenerzeugtem Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage betrieben wird. Diese muss dazu eine Nennleistung von mindestens zwei Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen"
Bisher dahin gab es den Bonus für:
"Ladepunkte, die zumindest teilweise mit vor Ort eigenerzeugtem regenerativen Strom
betrieben werden, erhalten einen zusätzlichen Bonus von 500 Euro pro Ladepunkt. Die
Erneuerbaren-Energien-Anlage muss dazu eine Nennleistung von mindestens zwei Kilowatt
pro Ladepunkt aufweisen." ( Richtlinie in der Fassung vom 9.August 2019, liegt noch auf meiner Festplatte )
Mein Antrag ist vom März 2020 und ich bekomme den Bonus auch noch für eine PV von April 2019.