BennyOkee hat geschrieben: ↑Mo Feb 03, 2025 9:01 am
Würdest du die Richtlinie kennen, wüsstest du dass das was du in
Beitrag 122867 geschrieben hast gefährliches Halbwissen und teils Quatsch ist.
Nun, ich kenne die Richtlinie nicht im Wortlaut, denn die wird ja verschlossen gehalten und deren Kenntnis ist wohl besonderen Kreisen vorbehalten. Was ich aber kenne, ist dass mein externer Wechselrichter den Betrieb einstellt, wenn mein Hauskraftwerk auf Inselbetrieb gestellt wird. Was ich auch kenne, ist die Aussage einer EFK, dass ein windbetriebener AC-Stromgenerator ebenfalls offline geht, wenn er in einer Insel laufen soll. Sind beides Dinge, die ich auf die irgendwas mit 53Hz im Inselbetrieb und den Vorgaben der AR4105 zurückführe. Weiterhin weiß ich, dass so etwas wie mein Hauskraftwerk im Modus Inselstromversorgung in Spanien (da wo die AR4105 nicht gilt) von einem Diesel-Generator anstelle des bei mir angeschlossenen Wechselrichters betrieben wird: Geht der Speicher des nächtens zur Neige, springt der Diesel an und lädt die Batterie. Tagsüber wird überschüssiger Strom in den Speicher geladen und alles funktioniert wie hierzulande. Um so einen Inselbetrieb in Deutschland regelkonform hinzubekommen, muss der Diesel-Strom in DC gewandelt werden und dieser an Stelle der PV-Module über den eingebauten Hybrid-Wechselrichter in die Batterie geladen werden. (Mit dem Diesel-Strom wird also ein beschienenes Solar-Modul emuliert) Das ist ein ziemlicher Umweg, aber nur so ist es im Geltungsbereich der AR4105 wohl zulässig.
Und dann weiß ich, dass mein Hauskraftwerk komplett den Betrieb einstellt, wenn es auf eine Insel verfrachtet wird. Also die Netzfrequenz auf 53Hz oder so angehoben ist. Ist mir so passiert.
So, und nun zu der Aussage der BNetzA, dass eine AC-Wallbox wegen Anforderungen der AR4105 nicht förderfähig ist. Wenn im Geltungsbereich der AR4105 alle Wechselrichter den Betrieb einzustellen haben, wenn sie eine Frequenz von 53Hz erkennen, dann muss das auch für den Wechselrichter im Auto gelten. Oder die Wallbox prüft das und trennt. Da die AR4105 nun nicht überall gilt - wie oben bei Spanien ersichtlich - werden das die OEMs vermutlich nicht in ihre Fahrzeugelektronik integrieren und irgendwie über GPS abfragen, ob das Auto nun im Geltungsbereich der AR4105 einspeist und dementsprechend mit Abschaltung reagieren. Ob die openWB Logiken implementiert hat, um eine solche Abschaltung durchzuführen, weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, ob die AR4105 eine solche Möglichkeit überhaupt vorsieht.
Aber da kannst Du ja sicherlich weiterhelfen. Ich als elektrotechnischer Laie im Sinne der VDE wäre sehr interessiert an Aufklärung.
openWB-series2, openWB-Buchse, E3/DC S10pro+19.5kWh, 30kWp Ost-Süd, Model 3 und Ion