Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Bayek
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von Bayek »

Gero hat geschrieben: Sa Feb 22, 2025 7:44 amEs ist ja eigentlich schon erstaunlich, dass der 14a seit über einem Jahr in Kraft ist und niemand ihn befolgt.
Das stimmt ja so nicht. Der Gesetzgeber hat ja gewusst, dass da noch vieles offen ist, und hat daher Übergangsregeln erstellt und die BNetzA beauftragt, das Thema voranzutreiben. Um auch bei den VNB Druck auszuüben, hier schnell zu Lösungen zu finden, wurden sie zu den reduzierten Netzentgelten auch dann verpflichtet, wenn sie es noch nicht geschafft haben, ihren Teil umzusetzen.

Insofern geht alles seinen Lauf, dem Gesetz wird genüge getan.
Gero
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von Gero »

Bayek hat geschrieben: Mo Apr 07, 2025 5:24 pm Insofern geht alles seinen Lauf, dem Gesetz wird genüge getan.
Naja, bei mir halt nicht. westnetz weigert sich mit mir zu kommunizieren. Und von den reduzierten Netzentgelten bin ich demnach vermutlich weit entfernt.
openWB-series2, openWB-Buchse, E3/DC S10pro+19.5kWh, 30kWp Ost-Süd, Model 3 und Ion
ID4U
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ID4U »

Einfach eine SteuVE anmelden. Dafür bedarf es keinerlei besondere Kommunikation. Ab Anmeldung hast Du Anspruch auf reduzierte Netzentgelte.
Zuletzt geändert von ID4U am Mo Apr 07, 2025 6:45 pm, insgesamt 1-mal geändert.
ChristophR
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ChristophR »

Gero hat geschrieben: Mo Apr 07, 2025 5:44 pm
Bayek hat geschrieben: Mo Apr 07, 2025 5:24 pm Insofern geht alles seinen Lauf, dem Gesetz wird genüge getan.
Naja, bei mir halt nicht. westnetz weigert sich mit mir zu kommunizieren. Und von den reduzierten Netzentgelten bin ich demnach vermutlich weit entfernt.
Wenn Dein Anbieter nach 4 Wochen nicht antwortet, kannst Du einen Schlichtungsfall aufmachen.
Ist für Dich kostenlos und die Kosten trägt der Anbieter.

Ist gar nicht so schwer, mein 2. Fall läuft gerade...
openWB Series 2 Standard+, SW-Version 2
SolarEdge SE10K-RWS, BYD LVS 8, 16,8 kWp.
CUPRA Born
Bayek
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von Bayek »

Gero hat geschrieben: Mo Apr 07, 2025 5:44 pm Naja, bei mir halt nicht. westnetz weigert sich mit mir zu kommunizieren. Und von den reduzierten Netzentgelten bin ich demnach vermutlich weit entfernt.
Kurioserweise habe ich gestern erst genau das zu Westnetz in einer ganz anderen Angelegenheit (Anmeldung PV, also unabhängig von 14a) gehört. Seit Monaten null Reaktion von Westnetz.
Scheint eher ein allgemeines organisatorisches Problem bei denen zu sein.
_daniel
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von _daniel »

Folgendes ist vielleicht hilfreich, um Konzepte beim Netzbetrieb vorzubereiten und einzureichen.
Die Informationsseite von weidmüller sieht dazu ganz interessant aus und erklärt die Möglichkeiten übersichtlich.
Die Produkte sind gängig und daher herstellerunabhängig verfügbar
https://www.weidmueller.de/de/loesungen ... /index.jsp
In den Broschüren befindet sich zudem ein Schaltplan zur Umsetzung der Anforderungen
christoph.link
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von christoph.link »

Hi,

ist das ganze nachdem die Steuern und Netzentgelte gesenkt werden überhaupt noch interessant ? Was ist eure Meinung dazu?

Gruß
Martin_BY
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von Martin_BY »

ID4U hat geschrieben: Mo Apr 07, 2025 5:54 pm Einfach eine SteuVE anmelden. Dafür bedarf es keinerlei besondere Kommunikation. Ab Anmeldung hast Du Anspruch auf reduzierte Netzentgelte.
Ich habe gerade bei mir den Dimm- und Kotrollkit verbaut. Damit wäre ich jetzt "bereit" und rechne gerade noch rum, ob ich mich Modul 3 trauen soll. Deiner Aussage entnehme ich, dass ich einfach selbst formlos bei bei meinem VNB anzeigen kann, dass ich ab heute eine SteuVE habe?
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Philip
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von Philip »

Hallo Zusammen,

bin auch Westnetz-Geschädigter... Oder anders: Meine PV-Anlage wurde im Oktober 23 in Betrieb genommen, mit iMSys und "Standardlastprofil Strom. Ich hab dann im Feb. 24 die Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden wollen. Westnetz teilte mir mir, dass bei mir noch garkeine Wallbox angemeldet sei, was aber falsch war - der Elektriker hat mir einen entsprechenden Screenshot geschickt. Wie dem auch sei, hat mir Westnetz die Genehmigung der Wallbox zugeschickt, aber ohne SteuVE-Hinweis. Ich habe daraufhin nochmals um Prüfung etc. gebeten, und auch mit dem Hinweis, dass als Datum mein (formloser) Antrag von Anfang Februar 25 gültig sei. Das war im Juni '24.

Auf diese Mail habe ich im Februar '25 - also 8 Monate später - eine Antwort bekommen, dass für den Zähler die Messart SLP hinterlegt sei. Und dann:

"Sollte dies nicht korrekt sein, haben Sie die Möglichkeit, einen zertifizierten Installateur zu beauftragen, um die Messart des Zählers ändern zu lassen."

@ID4U schreibt aber, dass es für die Anmeldung keiner besonderen Kommunikation bedarf. Kann man das irgendwo nachlesen? Und wie kann ich Westnetz klarmachen, dass ich das Geld gerne zurück hätte?

Für das vergangene Jahr habe ich laut Westnetz zu viel Einspeisevergütung erhalten und sollte deshalb eine Rückzahlung leisten. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt, mit der Bitte, obenstehenden Vorgang zu prüfen. Eine Reaktion blieb aus - aber genauso die Zahlung der Einspeisevergütung. Ich habe erst diesen Monat wieder einen Teilbetrag erhalten und gehe davon aus, dass da einfach der Rückstand einbehalten wurde...

Vielen Dank für jede Hilfe, was ich hier noch tun kann. Und wie das schneller geht, als immer 8 Monate auf eine Mail zu warten...

Besten Dank und Grüße,
Philip
ID4U
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ID4U »

Philip hat geschrieben: Di Apr 29, 2025 6:46 am @ID4U schreibt aber, dass es für die Anmeldung keiner besonderen Kommunikation bedarf. Kann man das irgendwo nachlesen? Und wie kann ich Westnetz klarmachen, dass ich das Geld gerne zurück hätte?
Ohne Kommunikation geht es natürlich nicht. Denn Du musst die SteuVE ja anmelden. Und in dem Zug Abrechnungsmodul, Anbindungsart und Steuerugsart etc. auswählen. Viele VNB haben dafür ein Formblatt. Meist muß der Installateur dies unterschreiben. Oder es gibt entsprechende Onlineportale. Da eine Anmledung von SteuVE ab dem 1.1.2024 Pflicht ist muß das auch bei Deinem Netzbetreiber möglich sein.

Und wenn gar nichts zu finden ist: Dann formlos mit Angabe der o.g. Daten anmelden und dies entsprechend dokumentieren.

BTW: Für Westnetz siehe hier: https://www.westnetz.de/de/energie-verb ... -14-a.html

P.S. Die Einspeisevergütung der PV hat überhaupt nichts mit der Netzentgeltreduzierung nach §14a zu tun. Daher kannst Du das nicht gegeneinander aufrechnen. Das komplizert das Ganze nur unnötig. Und mit Messart/Messkonzept hat das ebenfalls überhaupt nichts zu tun.
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