Hm - mein Elektriker hat auf meinen Wunsch hin Modul 1 angemeldet, kürzlich erst (ich wollte das ja schon seit Anfang '24, aber ohne Erfolg). Das ging nun scheinbar. Ich hätte aber gerne Modul 3. Ein iMSys ist vorhanden, Steuerbarkeit aber nur in der Theorie (kein DimmKit etc.).
Ich werde nächste Woche mal dort anrufen und versuchen, Modul 3 selbst anzumelden. Meine Einstellung ist eh: wenn Westnetz dann tatsächlich steuern will, ist das OK. In der Praxis werden sie's kaum machen (weil ich keinen Strom zu Hochlastzeiten beziehe) und was auch immer für die Steuerbarkeit nötig ist, wird schon nicht die Welt kosten...
Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Mein Elektriker hat die Anmeldung von Modul 1 leider nicht gemacht, mit Hinweis auf die TABs von westnetz. Nun warte ich auf einen Termin mit dem nächsten Elektriker, der das vielleicht ohne Umbau der Hauptverteilung machen will. Weil westnetz j neh nicht steuern kann ohne dass sie ein ImSys einbauen, sollte auch nir westnetz ein Problem damit haben, Geld zu zahlen ohne dass sie eine Leistung einfordern. Wie wir ja mittleriweile wissen, baut westnetz frühestens ab 2026 ImSys ein…und wann dann Bestamdsanlagen drankommen, steht in den Sternen. (Und gerade bei den Bestandsanlagen stellt sich nicht wegen des Zählers, aondern wegen der Steuerbox und ihrer vorgeschriebenen Einbauposition auch wieder die Frage nach der Notwendigkeit des Umbaus der HV)
Bezüglich Modul 3 ist mein Verständnis, dass das ohne ImSys nicht geht, denn da bekommst du ja eine Gutschrift basierend auf deinem zeitabhängigen Stromverbrauch am Jahresende. Und das geht halt nicht, ohne dass man den Stromverbrauch zeitabhängig misst. Pauschal Geld zu zahlen wie in Modul 1 dahingegen geht durchaus.
Bezüglich Modul 3 ist mein Verständnis, dass das ohne ImSys nicht geht, denn da bekommst du ja eine Gutschrift basierend auf deinem zeitabhängigen Stromverbrauch am Jahresende. Und das geht halt nicht, ohne dass man den Stromverbrauch zeitabhängig misst. Pauschal Geld zu zahlen wie in Modul 1 dahingegen geht durchaus.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Sehe ich im Bestand genauso.Gero hat geschrieben: Sa Okt 11, 2025 6:32 am ... (Und gerade bei den Bestandsanlagen stellt sich nicht wegen des Zählers, aondern wegen der Steuerbox und ihrer vorgeschriebenen Einbauposition auch wieder die Frage nach der Notwendigkeit des Umbaus der HV)...
Vielleicht kommt ja mal noch jemand auf die Idee, SMGW und Steuerbox so kompakt zu verheiraten, dass die Einheit dort sitzen kann, wo jetzt das SMGW an den Digitalzähler geflanscht wird.
Aus E-Lobbysicht aber vermutlich unerwünscht, gerade WEIL man dann den ganzen Schrank nicht teuer umbauen kann.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Wenn ein Feld im OAR (oberer Anschluss Raum) nicht gegeben ist, wird wohl oder übel ein Umbau fällig.
Wie es bei Anschaffung von PV oder sonstigen Änderungen auch früher erforderlich war.
In meinen Augen auch nicht schön, darf ja eigentlich nichtmal in einem Kundenfeld montiert werden.
Vielleicht denkt ja doch jemand mit und eine praxistaugliche Lösung wird angeboten.
Wie es bei Anschaffung von PV oder sonstigen Änderungen auch früher erforderlich war.
In meinen Augen auch nicht schön, darf ja eigentlich nichtmal in einem Kundenfeld montiert werden.
Vielleicht denkt ja doch jemand mit und eine praxistaugliche Lösung wird angeboten.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Nun, um mal philosophisch zu werden...da macht der Gesetzgeber -- vermutlich waren da die VNBs nicht ganz unbeteiligt -- ein Gesetz zum Netzschutz und erweitert die Befugnisse der VNB dadurch, dass sie im privaten Bereich Lasten abwerfen dürfen. Und genau diese VNB, die da geschrien haben, mit den Netzen (also ihrem GeschäftsgegenstandI) überfordert zu sein, mauern nun mit ihren Mitteln, den TAB, gegen die Durchführung dieses Gesetzes. Das ist ja an Schizophrenie eigentlich nicht zu überbieten.
Und: Gerade hat man in Wohngemeinschaften es geschafft, die Installation von Wallboxen zu vereinfachen, machen die TABs ein Nachrüsten von Wallboxen es besonders kostspielig. Denn möchte man eine Wallbox installieren, reichte früher ein Kabel. Nun muss eventuell zusätzlich die Hauptverteilung für einen deutlich vierstelligen Betrag umgebaut werden. Hilft der politisch gewollten Elektromobilität nun kein Stück.
Dass die VNB mit ihren TABs gegen den Willen des Gesetzgebers handeln, sieht man auch an der Stelle, an der westnetz bei PV-Anlagen über 30kWp eine Wandlermessung vorschreibt. Wandlermessung macht man, wenn man hohe Ströme, also mehr als 80A oder 100A messen möchte. Wandlermessung, gemacht im Sinne der TABs der VNB kostet fünfstellig. Nur mal zur Erinnerung: 100A*3*230 sind 69kVA, also mehr als doppelt so viel, wie eine 30kWp-Anlage im Labor zu liefern in der Lage ist. Man kann da ja fast den Eindruck bekommen, als ob westnetz keinen PV-Strom in seinen Netzen haben wollte.
Und: Gerade hat man in Wohngemeinschaften es geschafft, die Installation von Wallboxen zu vereinfachen, machen die TABs ein Nachrüsten von Wallboxen es besonders kostspielig. Denn möchte man eine Wallbox installieren, reichte früher ein Kabel. Nun muss eventuell zusätzlich die Hauptverteilung für einen deutlich vierstelligen Betrag umgebaut werden. Hilft der politisch gewollten Elektromobilität nun kein Stück.
Dass die VNB mit ihren TABs gegen den Willen des Gesetzgebers handeln, sieht man auch an der Stelle, an der westnetz bei PV-Anlagen über 30kWp eine Wandlermessung vorschreibt. Wandlermessung macht man, wenn man hohe Ströme, also mehr als 80A oder 100A messen möchte. Wandlermessung, gemacht im Sinne der TABs der VNB kostet fünfstellig. Nur mal zur Erinnerung: 100A*3*230 sind 69kVA, also mehr als doppelt so viel, wie eine 30kWp-Anlage im Labor zu liefern in der Lage ist. Man kann da ja fast den Eindruck bekommen, als ob westnetz keinen PV-Strom in seinen Netzen haben wollte.
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