Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?

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inki
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Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?

Beitrag von inki »

Hallo zusammen,

wie so viele haben wir leider auch mit dem EWR einen Netzbetreiber, der schlecht kommuniziert und ich hoffe hier auf etwas Input, der unsere Lage beleuchtet.

Unser Setup:
  • Messkonzept 10 ist seit 2024 installiert, aber nur mit normalen digitalen Zweirichtungs-Stromzählern. siehe
    Messkonzept_10.png
    (1.62 MiB) Noch nie heruntergeladen
  • Wärmepumpe ist zwischen den beiden Zählern installiert
  • Die openWB hängt parallel mit dem restlichen Haus hinter dem Z2-Zähler für Haushaltsstrom
  • Es gibt zwei Stromlieferanten wie folgt
    • Z2-Zähler mit Vertrag für Haushaltsstrom, so um 30 Cent
    • Vertrag für Wärmestrom rechnet Z1-Z2 ab, so um 20 Cent
Leider weiss ich nicht wirklich, ob derzeit schon eines oder mehrere Module nach §14a EnWG greifen. Ich vermute aber, dass beim Wärmestrom Modul 2 aktiv ist und beim Haushaltsstrom nichts. Kann das stimmen?

Müsste die openWB nicht eigentlich parallel zur Wärmepumpe angeschlossen werden? Oder hat man da die freie Wahl?

Letztlich möchte ich natürlich so viel reduziertes Netzentgelt nutzen, wie es möglich ist. Ohne es nachgerechnet zu haben scheint mir der beste Weg, Wärmepumpe und Wallboxen im gleichen Stromkreis zu haben und zwar wie bisher die Wärmepumpe zwischen Z1 und Z2 angeschlossen und für diese Bereich nach Modul 2 abzurechnen, was meines Erachtens aktuell auch so geschieht.

Hierzu müsste dann meines Erachtens mindestens noch der Z1 Zähler in ein SmartMeter mit Steuerbox umgebaut werden, damit zukünftig alle Geräte auch korrekt heruntergeregelt werden können.

Zudem könnte man nach Umrüstung des Z2 Zählers auf ein SmartMeter für den reinen Haushaltsstrom überlegen auf einen dynamischen Stromtarif umzustellen. Netzentgelt sparen kann man dann hier meines Erachtens nicht, auch insbesondere nicht zum Laden des Hausakkus in der dunklen Jahreszeit.

Ich würde hier aber ungern die Anbindung der openWB im Sicherungskasten ändern lassen, wenn ich mit meiner Vermutung falsch liege, zumal mein (aktueller) Elektriker hier anderer Auffassung ist.

-----

Wenn man die openWB wie bisher hinter Z2 geschaltet lässt (und das so auch zulässig ist?), dann müsste man ja für Z2 nach SmartMeter Umrüstung auch die Option haben Modul 1+3 zu wählen. Dann könnte man die openWB und den Hausakku in der dunkleren Jahreszeit ja auch zu Zeiten mit reduziertem Netzentgelt laden.

-----

Sollte man hier tatsächlich die freie Wahl zwischen den beiden skizzierten Anbindungen der openWB und entsprechend auch der Module §14a EnWG haben? Also nochmal:

[1] openWB und Wärmepumpe zwischen die Zähler Z1 und Z2 und alles ganzjährig mit reduziertem Netzentgelt abrechnen, dafür aber den Hausakku nie mit reduziertem Netzentgelt laden.

[2] Wärmepumpe zwischen die Zähler Z1 und Z2 und ganzjährig mit reduziertem Netzentgelt abrechnen (Modul2 ?), openWB hinter Z2 und für Z2 Modul1+3 aktivieren. Dafür dann openWB und Hausakku in der dunklen Jahreszeit optimiert mit reduziertem Netzentgelt abrechnen.


Falls man da wählen kann - hat schon irgendwer durchgerechnet, was die günstigere Variante ist?

Ich bin sehr auf Euren Input gespannt.
ChristophR
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?

Beitrag von ChristophR »

Das entspricht meiner Kaskadenschaltung, da kann ich also meinen Senf zu geben.

Ob die Wallbox mit der Wärmepumpe zusammen angeschlossen werden darf, bestimmt der Netzbetreiber. Da müsstest Du also nachfragen (und der Elektriker muss der gleichen Meinung sein). Bei mir wäre es zulässig, habe ich aber noch nicht umstellen lassen.

Deine Wärmepumpe läuft jetzt noch nach dem alten §14a EnWG, mit dem bis 2028 Unterbrechungen durch den Netzbetreiber zulässig sind, wenn sie vor dem 01.01.2024 installiert und angemeldet wurde. Das wäre langfristig der Tod für die openWB. Dies kann freiwillig geändert werden.
Es muss also diverses geändert / umgemeldet werden.

Ein Ziel könnte so aussehen:
1. Den Speicher als SteuVE anmelden und damit die pauschale Netzentgeltreduzierung (Modul 1) für den Hausstrom in Anspruch nehmen.
2. Die Wärmepumpe auf neuen §14a EnWG als SteuVE ummelden und damit auch die Wallbox als SteuVE dort mit anschließen lassen (Modul 2).
3. Für das Haus kann so optional auch Modul 3 mit zeitvariablen Netzentgelten gebucht werden, sobald ein iMSys installiert wurde und damit kann der Speicher geladen werden.

Bei mir wurde mit der Ummeldung der Wärmepumpe auf neuen §14a EnWG ein iMSys installiert, jedoch nur an der Stelle Z2, Z1 bleibt eine mME.
Welcher der beiden Zähler die Steuerung übernimmt wird vermutlich egal sein und da man nur für das Haus dynamische Tarife buchen kann, halte ich das auch für schlüssig.
E.DIS hat es allerdings seit dem Wechsel des Zählers noch nicht geschafft, den Zähler im System zu hinterlegen, so dass ich noch nicht sagen kann, ob das so funktioniert.
Erst wenn sie das geschafft haben, werde ich die Wallbox umklemmen und ummelden lassen, sonst muss ich gleich wieder den nächsten Schichtungsfall aufmachen. ;)
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inki
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?

Beitrag von inki »

ChristophR hat geschrieben: Fr Jan 02, 2026 6:06 pm da kann ich also meinen Senf zu geben.
Super. Vielen Dank.
ChristophR hat geschrieben: Fr Jan 02, 2026 6:06 pmOb die Wallbox mit der Wärmepumpe zusammen angeschlossen werden darf, bestimmt der Netzbetreiber.
Tja, die Anfrage läuft - ich hab da noch den Druck etwas erhöht und hoffe auf einen baldigen Kommentar. Leider antworten die beim EWR eher ungern :( - deswegen habe ich gehofft, dass es da ein bundeseinheitliches Verständnis gibt :? ...

Weißt Du, ob der das dann beliefernde Stromanbieter dann auch gezielt einen Wärme- & Autostromtarif anbieten muss oder ob man einfach einen Wärmestromtarif nehmen und Wärmepumpe und Auto darüber laufen lassen kann?

ChristophR hat geschrieben: Fr Jan 02, 2026 6:06 pmDeine Wärmepumpe läuft jetzt noch nach dem alten §14a EnWG
Nein, die wurde erst im April 2024 in Betrieb genommen. Wir sind also schon bei der aktuellen gesetzlichen Konstellation, auch wenn statt SmartMeter und Steuerbox noch ein Rundsteuerempfänger verbaut wurde.

ChristophR hat geschrieben: Fr Jan 02, 2026 6:06 pmDen Speicher als SteuVE anmelden
Gute Idee. Damit könnte ich dann beide "Abrechnungskreise" geeignet nutzen. Den Hausstrom ab iMSys Installation mit Modul 1+3 und den Wärme-/Autostrom mit Modul 2.
ChristophR hat geschrieben: Fr Jan 02, 2026 6:06 pm...da man nur für das Haus dynamische Tarife buchen kann
Ok, dynamische Netzentgelte nach Modul 1+3 oder Modul 2 gehen dann per Abrechnungskreis/Zähler, aber dynamische Tarife nur entweder für alle Abrechnungskreise oder gar nicht?
Gero
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?

Beitrag von Gero »

Für dynamische Netzentgelte (Modul 3) brauchst du zwingend ein Smartmeter, ebenso für dynamische Strompreise. Denn für beides braucht es eine über die Zeit erfasste Messung.

Die 150 pauschale Gutschrift nach Modul 1 bekommst du schon für die WP, denn die ist ja abschaltbar. Wenn du nun noch Speicher oder die openWB mit steuern lässt, erhöhst du nur deine maximal erlaubte Last im Dimmfall, Mehr Geld gibt“s keins.

Aber alles in allem ist das letzten Endes vom VNB und auch vom Elektriker abhängig. Wenn der Elektriler nicht will, kannst du noch einen anderen suchen. Den VNB leider nicht. Der ist erste und letzte Instanz in Personalunion. (Gut, es gibt noch die Schlichtungsstelle) Will sagen, Vorschriften und Gesetze bringen da nichts, Elektriker und VNB machen nur das was sie wollen buw. fur richtig halten.

Edit: ich drücke es einmal etwas anders aus: Der Elektriker macht nur das, was ihn in seiner Stellung zum VNB nicht beeinträchtigt. Denn wenn er seine „VNB-Zulassung“ wegen irgendwas verliert, verliert er seinen Job, von daher ist der Elektriker und sein Know-How in diesem Bereich unumgänglich. Er wird dir die Wallbox nur an den WP-Strom klemmen, wenn er das für machbar im Sinne der TABs und sonstigen Vorschriften befindet.
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?

Beitrag von ChristophR »

inki hat geschrieben: Fr Jan 02, 2026 6:51 pm
ChristophR hat geschrieben: Fr Jan 02, 2026 6:06 pmOb die Wallbox mit der Wärmepumpe zusammen angeschlossen werden darf, bestimmt der Netzbetreiber.
Tja, die Anfrage läuft - ich hab da noch den Druck etwas erhöht und hoffe auf einen baldigen Kommentar. Leider antworten die beim EWR eher ungern :( - deswegen habe ich gehofft, dass es da ein bundeseinheitliches Verständnis gibt :? ...
Wenn 4 Wochen keine Antwort kommt, darfst Du einen Schlichtungsfall bei der Schlichtungsstelle Energie aufmachen. Die Kosten tragen die Unternehmen. Dauert zwar trotzdem ewig, aber bisher hat es immer geholfen. Manchmal hilft auch schon die Info, dass Du die Schlichtungsstelle einschalten willst...
inki hat geschrieben: Fr Jan 02, 2026 6:51 pm Weißt Du, ob der das dann beliefernde Stromanbieter dann auch gezielt einen Wärme- & Autostromtarif anbieten muss oder ob man einfach einen Wärmestromtarif nehmen und Wärmepumpe und Auto darüber laufen lassen kann?
Wenn ich das richtig verstanden habe, geht einfach ein Wärmestromtarif, würde ich dann aber vorsichtshalber auch mit dem Lieferanten klären. Die haben aber einfach auf den Netzbetreiber verwiesen, wenn der dem Anschluss der Wallbox zustimmt ist alles OK.
Auf jeden Fall gibt es keine Kaskadenschaltung mit 3 Zählern, um Wärme-, Auto- und Hausstrom zu trennen.
inki hat geschrieben: Fr Jan 02, 2026 6:51 pm
ChristophR hat geschrieben: Fr Jan 02, 2026 6:06 pmDeine Wärmepumpe läuft jetzt noch nach dem alten §14a EnWG
Nein, die wurde erst im April 2024 in Betrieb genommen. Wir sind also schon bei der aktuellen gesetzlichen Konstellation, auch wenn statt SmartMeter und Steuerbox noch ein Rundsteuerempfänger verbaut wurde.
Wenn die Installation nach dem 01.01.2024 erfolgte, darf der Strom nicht mehr unterbrochen werden, da dies noch die alte Variante ist. Bei der Abrechnung über Modul 2 muss auch ein anderer Vertrag mit dem Stromlieferanten abgeschlossen werden. Auf der Rechnung müsste dann ersichtlich sein, dass Modul 2 abgerechnet wird.
Ist also eine unzulässige Installation. Es gibt zwar eine Übergangsphase, aber die Abschaltung wäre trotzdem nicht mehr zulässig gewesen.
Wird bei Dir also bestimmt komplizierter, da vermutlich keine Meldung nach neuem §14a EnWG (Modul 2) vorliegt...
inki hat geschrieben: Fr Jan 02, 2026 6:51 pm
ChristophR hat geschrieben: Fr Jan 02, 2026 6:06 pmDen Speicher als SteuVE anmelden
Gute Idee. Damit könnte ich dann beide "Abrechnungskreise" geeignet nutzen. Den Hausstrom ab iMSys Installation mit Modul 1+3 und den Wärme-/Autostrom mit Modul 2.
Kleine Korrektur: Hausstrom mit Modul 1 oder 3, nicht 1 und 3.
inki hat geschrieben: Fr Jan 02, 2026 6:51 pm
ChristophR hat geschrieben: Fr Jan 02, 2026 6:06 pm...da man nur für das Haus dynamische Tarife buchen kann
Ok, dynamische Netzentgelte nach Modul 1+3 oder Modul 2 gehen dann per Abrechnungskreis/Zähler, aber dynamische Tarife nur entweder für alle Abrechnungskreise oder gar nicht?
Die Wärmepumpe über Modul 2 hat keine dynamischen Tarife/Netzentgelte.

Das Haus kann pauschale Netzentgeltreduzierung über Modul 1 oder zeitvariable Netzentgelte über Modul 3 erhalten. Das ist unabhängig vom gewählten Tarif.
Für das Haus kann dann ein fester Tarif oder eine dynamischer Tarif abgeschlossen werden, unabhängig davon, welches Modul nach §14a gewählt wurde.
(Voraussetzung: iMSys für Modul 3 und dyn. Tarife war ja schon geklärt)
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ChristophR
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?

Beitrag von ChristophR »

Gero hat geschrieben: Fr Jan 02, 2026 7:29 pm Die 150 pauschale Gutschrift nach Modul 1 bekommst du schon für die WP, denn die ist ja abschaltbar. Wenn du nun noch Speicher oder die openWB mit steuern lässt, erhöhst du nur deine maximal erlaubte Last im Dimmfall, Mehr Geld gibt“s keins.
Stimmt so nicht, jede Marktlokation wird getrennt betrachtet und bei Modul 2 gibt es keine Pauschale. (Eigener Zähler ist immer Modul 2, das gilt auch für Kaskadenschaltungen)

Die Marktlokation WP kann also über Modul 2 reduzierte Netzentgelte (nicht pauschal, sondern nach tatsächlicher Abrechnung) erhalten.
Die Marktlokation Haus kann über Modul 1 eine Pauschale oder über Modul 3 zeitvariable Netzentgelte erhalten (Nach tatsächlicher Abrechnung), wenn dort eine andere SteuVE installiert ist.
Natürlich kann die gleiche SteuVE nicht an beiden Lokationen installiert sein.
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?

Beitrag von inki »

Danke für die Klärung bei den Modulen. Das klingt schlüssig.
ChristophR hat geschrieben: Fr Jan 02, 2026 8:09 pmWenn 4 Wochen keine Antwort kommt, darfst Du einen Schlichtungsfall bei der Schlichtungsstelle Energie aufmachen.
Kenne ich schon. Den ersten Fall wegen vertauschter Zuordnung von Zählernummer zur Marktlokations-ID haben wir nach 1 1/2 Jahren mit Einschaltung der Presse und nachgelagertem politischen Druck endlich geschlossen... Ich hoffe bei den aktuellen Fragen ohne Schlichtungsstelle und Presse zum Ziel zu kommen.
ChristophR hat geschrieben: Fr Jan 02, 2026 6:06 pmWenn die Installation nach dem 01.01.2024 erfolgte, darf der Strom nicht mehr unterbrochen werden, da dies noch die alte Variante ist. Bei der Abrechnung über Modul 2 muss auch ein anderer Vertrag mit dem Stromlieferanten abgeschlossen werden. Auf der Rechnung müsste dann ersichtlich sein, dass Modul 2 abgerechnet wird.
Ist also eine unzulässige Installation. Es gibt zwar eine Übergangsphase, aber die Abschaltung wäre trotzdem nicht mehr zulässig gewesen.
Wird bei Dir also bestimmt komplizierter, da vermutlich keine Meldung nach neuem §14a EnWG (Modul 2) vorliegt...
Also bei unserer Installation gibt es keine harte Abschaltung. Es gibt nur einen signalisierenden Rundsteuerempfänger und der Netzbetreiber ist uns noch die Belegung der herausgeführten Leitungen schuldig.
Das Signal würde aber ohnehin nur über die Addon Platine zur openWB geleitet und dann via HomeAssistant zur Drosselung der Wärmepumpe eingesetzt werden. Aktuell ist der Heizstab per Sicherungen dauerhaft ausgeschaltet und die Wärmepumpe zieht nicht mehr als 4,2 kW. Wir fahren also quasi dauerhaft gedrosselt :) .

Was die Meldung bzgl. Modul 2 an den Stromlieferanten angeht bin ich unsicher. Der hat zumindest auf seiner Rechnung den Text "Modul 2" nicht ausgewiesen. Ich habe dort angefragt und ebenfalls beim Netzbetreiber.

Ich denke, dass hier allenfalls diese Modulmeldung nachgezogen und ggf. vom Lieferanten dann der Vertrag angepasst werden muss.
ChristophR
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?

Beitrag von ChristophR »

inki hat geschrieben: Fr Jan 02, 2026 9:20 pm Danke für die Klärung bei den Modulen. Das klingt schlüssig.
ChristophR hat geschrieben: Fr Jan 02, 2026 8:09 pmWenn 4 Wochen keine Antwort kommt, darfst Du einen Schlichtungsfall bei der Schlichtungsstelle Energie aufmachen.
Kenne ich schon. Den ersten Fall wegen vertauschter Zuordnung von Zählernummer zur Marktlokations-ID haben wir nach 1 1/2 Jahren mit Einschaltung der Presse und nachgelagertem politischen Druck endlich geschlossen... Ich hoffe bei den aktuellen Fragen ohne Schlichtungsstelle und Presse zum Ziel zu kommen.
ChristophR hat geschrieben: Fr Jan 02, 2026 6:06 pmWenn die Installation nach dem 01.01.2024 erfolgte, darf der Strom nicht mehr unterbrochen werden, da dies noch die alte Variante ist. Bei der Abrechnung über Modul 2 muss auch ein anderer Vertrag mit dem Stromlieferanten abgeschlossen werden. Auf der Rechnung müsste dann ersichtlich sein, dass Modul 2 abgerechnet wird.
Ist also eine unzulässige Installation. Es gibt zwar eine Übergangsphase, aber die Abschaltung wäre trotzdem nicht mehr zulässig gewesen.
Wird bei Dir also bestimmt komplizierter, da vermutlich keine Meldung nach neuem §14a EnWG (Modul 2) vorliegt...
Also bei unserer Installation gibt es keine harte Abschaltung. Es gibt nur einen signalisierenden Rundsteuerempfänger und der Netzbetreiber ist uns noch die Belegung der herausgeführten Leitungen schuldig.
Das Signal würde aber ohnehin nur über die Addon Platine zur openWB geleitet und dann via HomeAssistant zur Drosselung der Wärmepumpe eingesetzt werden. Aktuell ist der Heizstab per Sicherungen dauerhaft ausgeschaltet und die Wärmepumpe zieht nicht mehr als 4,2 kW. Wir fahren also quasi dauerhaft gedrosselt :) .

Was die Meldung bzgl. Modul 2 an den Stromlieferanten angeht bin ich unsicher. Der hat zumindest auf seiner Rechnung den Text "Modul 2" nicht ausgewiesen. Ich habe dort angefragt und ebenfalls beim Netzbetreiber.

Ich denke, dass hier allenfalls diese Modulmeldung nachgezogen und ggf. vom Lieferanten dann der Vertrag angepasst werden muss.
Ich habe es mir zwar "schöngeredet", so wie es bei mir installiert wurde, habe jetzt aber nochmal recherchiert und es ist alles viel schlimmer, wenn es stimmt:

1. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das iMSys der Hauptzähler (in unserem Fall Z1) sein muss.
2. 2x iMSyse an der gleichen Messlokation sind nicht zulässig.
3. Der Unterzähler darf (und muss wohl auch) eine mME bleiben.

Daraus folgt, dass bei Installation eines iMSys die Kaskadenschaltung geändert werden müsste.
Das einzige öffentliche Dokument, das ich gefunden habe und die korrekte Schaltung beschreibt ist von Hager.
Z1 muss der Hausverbrauchszäher sein, damit dynamische Tarife und Modul 3 möglich sind, Z2 darf als mME nur die WP zählen. (Seite 4)
https://www.hager.de/files/download/0/3 ... te-web.pdf

Meine Installation mit Z2 als iMSys ist auf jeden Fall unzulässig, vielleicht ist das auch der Grund, warum der Zähler noch nicht im Portal eingetragen wurde.
Naja, wenigstens läuft zu dem Zählerproblem schon ein Schlichtungsfall, dann kann ich den ja gleich mit neuen Fakten auffüllen... :evil:
Mal sehen, was der Elektriker dazu sagt...

P.S: Modul 3 ist doch ein Add-On zu Modul 1, wird also dazugebucht.
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?

Beitrag von inki »

Hm - das liest sich grauselig und würde so letztlich die Kaskadenschaltung ad absurdum führen.

Bei direkter Anbindung jedes einzelnen Zählers ans Netz bliebe ja nur, den überschüssigen PV-Strom quasi von einer an die andere Messlokation zu verkaufen. Irgend sowas soll ja inzwischen etwa in Mehrfamilienhäusern mit PV-Anlage gehen.

-

Allerdings sehe ich bei uns, dass für die Differenz-Zählung Z1-Z2 eine andere Marktlokations-ID und auch Messlokations-ID verwendet wird, als für den Haushaltsstrom Z2. Vielleicht gehen dann ja doch zwei iMSyse in Reihe mit dem bisherigen Messkonzept 10?

Letztlich brauche ich hier vom Stromlieferanten und Netzbetreiber verbindliche Vorgaben, die dann der Elektriker ggf. umzusetzen hat. Ein Trauerspiel das Ganze. So selten kann das doch nicht sein, dass man hier nicht einfach direkt loslegen kann... :oops:
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