Rückmeldung vom Netzbetreiber
Rückmeldung vom Netzbetreiber
Moin,
ich habe letzte Woche meine openwb vom Elektriker installieren lassen, dieser hat mir dann auch die Meldung für den Netzbetreiber ausgefüllt. Heute habe ich von dem dann eine Mail bekommen :
Der vorhandene Netzanschluss (NYCWY 3x35/35mm², HAK 1x3x100A, Absicherung 3x63A) für die o.g. Liegenschaft ist für die zusätzliche Leistungsbereitstellung von 11 kW ausreichend dimensioniert.
Aufgrund der Erweiterung und Änderung der elektrischen Anlage ist die VDE-AR-N 4100 in der aktuellen Fassung anzuwenden. D.h. der Zählerschrank ist mit einem Überspannungsschutz, SH-Schalter und einem APZ-Feld mit Spannungsversorgung aus dem netzseitigen Anschlussraum nachzurüsten von einem bei einem Netzbetreiber eingetragen Installateur zu installieren.
Heißt ich soll den Zählerschrank aufrüsten auch wenn keine Steuerbarkeit der Wallbox gewünscht wurde? Ist das so üblich?
Habe auch eine Anfrage an den Elektriker gestellt, ich hatte gedacht das man mir sowas evtl bei der Vorbesprechung hätte mitteilen können.
Gruß
Unlight
ich habe letzte Woche meine openwb vom Elektriker installieren lassen, dieser hat mir dann auch die Meldung für den Netzbetreiber ausgefüllt. Heute habe ich von dem dann eine Mail bekommen :
Der vorhandene Netzanschluss (NYCWY 3x35/35mm², HAK 1x3x100A, Absicherung 3x63A) für die o.g. Liegenschaft ist für die zusätzliche Leistungsbereitstellung von 11 kW ausreichend dimensioniert.
Aufgrund der Erweiterung und Änderung der elektrischen Anlage ist die VDE-AR-N 4100 in der aktuellen Fassung anzuwenden. D.h. der Zählerschrank ist mit einem Überspannungsschutz, SH-Schalter und einem APZ-Feld mit Spannungsversorgung aus dem netzseitigen Anschlussraum nachzurüsten von einem bei einem Netzbetreiber eingetragen Installateur zu installieren.
Heißt ich soll den Zählerschrank aufrüsten auch wenn keine Steuerbarkeit der Wallbox gewünscht wurde? Ist das so üblich?
Habe auch eine Anfrage an den Elektriker gestellt, ich hatte gedacht das man mir sowas evtl bei der Vorbesprechung hätte mitteilen können.
Gruß
Unlight
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Re: Rückmeldung vom Netzbetreiber
Kenn ich so nur bei einer größeren Änderung.
Sprich Installation einer PV Anlage z.B.. Da dadurch ein ein neuer Zweiwegezähler installiert werden muss.
Dann greift die neue Norm.
Sprich Installation einer PV Anlage z.B.. Da dadurch ein ein neuer Zweiwegezähler installiert werden muss.
Dann greift die neue Norm.
2xBMW i3/s + 22KWp Solar. Sole WP + ne OpenWB. Jetzt ne 14,4KW Victron/Pylontech Kombi dazu
Re: Rückmeldung vom Netzbetreiber
PV haben wir seit 2016, SLS ist auch drin. Aber Überspannungsschutz und APZ Feld nachrüsten habe ich bis jetzt nicht gewußt.
Naja mal sehen was der Elektriker dazu sagt ( und wahrscheinlich direkt anbietet).
THX
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- mrinas
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Re: Rückmeldung vom Netzbetreiber
aber moment mal, hast Du 11kW gemeldet oder 22kW beantragt? Welchen ernsthaften Hebel hat der Netzbetreiber denn wenn man nur eine 11kW Meldung abgibt? Bin mal gespannt was der Elektriker davon hält.
15,2kWp SMA (SB4000TL-21, SB3.0, STP6.0-SE + BYD HVS, EnergyMeter), openWB Standard+, openWB Pro, Smart #1 (ersetzt den e2008), Tesla Model Y LR.
Re: Rückmeldung vom Netzbetreiber
11kw gemeldet, scheinbar meint unser Versorger das bei dieser "großen* Erweiterung der Anlage die neue VDE angewendet werden muß. Der Elektriker sagt, dass es häufiger solches Gezicke bei uns gibt und das wir versuchen sollen das ganze noch einmal im Gespräch abzuwenden.
Mal sehen was draus wird.
Gruß
Unlight
Mal sehen was draus wird.
Gruß
Unlight
Re: Rückmeldung vom Netzbetreiber
Ich versteh sowieso nicht was das alles soll mit anmelden und freigeben undundund. Meine Frau hat in ihrer 2-Zimmerwohnung vor ein paar Jahren ein Durchlauferhitzer von xx kW gehabt, sowie alle in dem 3-Stöckigen Mehrfamilienhaus. Dann ist es auf einmal kein Problem. Typische deutsche Verhinderungstaktiken.
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Re: Rückmeldung vom Netzbetreiber
<=11kW Anmeldung
>11<=22kW genehmigungspflichtig
Ich wüsste nicht, weshalb bei <=11kW ein kompletter Zählerschrankumbau nötig sein sollte. Schließt man den Holzspalter an eine 11kW-CEE-Dose, braucht es auch keinen Zählerumbau mit Blitzschutz.
M.E. ist das völlig überzogen, was hier gefordert wird, denn es erfolgt ja keinerlei Erhöhung der Anschlussleistung des EVU-Punktes.
>11<=22kW genehmigungspflichtig
Ich wüsste nicht, weshalb bei <=11kW ein kompletter Zählerschrankumbau nötig sein sollte. Schließt man den Holzspalter an eine 11kW-CEE-Dose, braucht es auch keinen Zählerumbau mit Blitzschutz.
M.E. ist das völlig überzogen, was hier gefordert wird, denn es erfolgt ja keinerlei Erhöhung der Anschlussleistung des EVU-Punktes.
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Re: Rückmeldung vom Netzbetreiber
Auch Vorschriften ändern sich mal: Seit Anfang 2020 ist der interne Blitzschutz (Überspannung) und der SLS Schalter Vorschrift, wenn irgendetwas am Zählerschrank verändert wird. D.h., das muss jeder Elektriker mit anbieten.
Ein Schranktausch bedeutet das aber nicht, wenn der Schrank nicht zu alt oder zu klein ist. Mein Schrank (Hager Stahlschrank) ist 23 Jahre alt und die wollten mir auch einen neuen andrehen. Habe mich geweigert und dann ging es plötzlich doch.
Ein Schranktausch bedeutet das aber nicht, wenn der Schrank nicht zu alt oder zu klein ist. Mein Schrank (Hager Stahlschrank) ist 23 Jahre alt und die wollten mir auch einen neuen andrehen. Habe mich geweigert und dann ging es plötzlich doch.
6KWp mit Solaredge StorEdge Dreiphasen-Wechselrichter SE5K mit LG Chem RESU 6.5 Speicher und 6KWp Modulleistung.
Zwei open WB Custom mit Phasenumschaltung (Mai 2021).
Tesla Model 3LR aus 2024 und Eniaq aus 04.2022.
Zwei open WB Custom mit Phasenumschaltung (Mai 2021).
Tesla Model 3LR aus 2024 und Eniaq aus 04.2022.
Re: Rückmeldung vom Netzbetreiber
Meine Erfahrung mit einem Holzspalter: Der Anlaufstrom war derart hoch, dass Sicherungen regelmässig ausgelöst wurden.aiole hat geschrieben: ↑Di Okt 20, 2020 10:40 am <=11kW Anmeldung
>11<=22kW genehmigungspflichtig
Ich wüsste nicht, weshalb bei <=11kW ein kompletter Zählerschrankumbau nötig sein sollte. Schließt man den Holzspalter an eine 11kW-CEE-Dose, braucht es auch keinen Zählerumbau mit Blitzschutz.
M.E. ist das völlig überzogen, was hier gefordert wird, denn es erfolgt ja keinerlei Erhöhung der Anschlussleistung des EVU-Punktes.
Aber der Anschluss von 11kW (3x16A) Wallboxen dürfte deshalb Anmeldepflichtig sein, weil eine Dauermaximallast über mehrere Stunden entsteht, welche andere "Haushaltverbraucher" kaum je haben, und der Stromnetzbetreiber bei hinreichend vielen Wallboxen gewisse Vorkehrungen treffen muss.
Meines Erachtens ist auch die Schieflast-Thematik ein wenig an den Haaren herbeigezogen. 32A dürfte aus statistischen Gründen kaum entscheidend anders sein als 16A; ausser der Netzbetreiber hat vor Jahren seine eigene Infrastruktur viel zu knapp dimensioniert.
openWB Charge Controller Ver. 1.9.227 auf Pi 4 (buster) - go-eCharger Ver. 040.0 an ca. 35m-Leitung und 3x25A FI-LS Typ-A - WR: Fronius Symo Ver. 3.16.7-1 Modbus TCP - EVU: smartPi MQTT/Node-RED - BEV: Renault Zoe R110 Zen 2020
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Re: Rückmeldung vom Netzbetreiber
Sicher gibt es einen Unterschied zwischen sporadischen 11kW-Holzspalterlast und 11kW-WB, ABER auch die 11kW-WB wird seltenst mit 11kW laufen (außer beim "Speziallader" der Zoe ).
Der geforderte Zählerschrankumbau steht in keinem Verhältnis zum Anschluss einer WB. Wenn das Standard werden würde, könnte Andi die Förderung gleich verdoppeln.
Die Frage ist, ob der VNB das DARF. Angenommen da liegt schon eine 3p16A-Leitung, dann muss die doch nur noch für DC per Fi-B abgesichert werden.
Der geforderte Zählerschrankumbau steht in keinem Verhältnis zum Anschluss einer WB. Wenn das Standard werden würde, könnte Andi die Förderung gleich verdoppeln.
Die Frage ist, ob der VNB das DARF. Angenommen da liegt schon eine 3p16A-Leitung, dann muss die doch nur noch für DC per Fi-B abgesichert werden.