
Von daher werde ich versuchen eine mit 22 kW beim VNB genehmigen zu lassen und werde sie ein Jahr bei 11 kW gedrosselt halten. Das sollte dem VNB ja egal sein, dass ich das erste Jahr die 22 kW nicht erreichen kann...
gibt ja noch einen anderen Part der auf OCPP hindeutet:openWBSupport hat geschrieben: Mi Okt 07, 2020 4:09 amEntweder - derzeit - per RSE Kontakt bzw. künftig Anbindung an ein SmartMeterGateway.i3Lux hat geschrieben: Di Okt 06, 2020 10:11 pm Bedeutet „ Auf Anforderung des Netzbetreibers ist die Steuerung der Ladestation zuzulassen“ dann OCPP?![]()
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Welche andere "Standardisierte Kommunikationsprotokolle" kann die openWB denn statt ocpp?Die Ladestation muss über eine sichere digitale, bidirektionale Kommunikationsschnittstelle verfügen und über gängige, standardisierte Kommunikationsprotokolle angesteuert werden können, um mit anderen Komponenten innerhalb des Energiesystems kommunizieren zu können. Über die Ansteuerung muss die Leistung der Ladestation begrenzt oder nach entsprechenden Vorgaben zeitlich verschoben werden können.
Hallo Lynx. Ich habe gleich zu Beginn angerufen und die KfW hat bestätigt, dass es kein Problem ist zwei Rechnungen einzuschicken, da gibt es keinen Zwang das über einen zu machen. Sie haben schon gemeint, dass sie es ins FAQ aufnehmen, falls noch mehr anfragenLynx42 hat geschrieben: So Nov 01, 2020 3:18 pm Weiß jemand, ob der Kauf der WB und die Installationsarbeiten über eine Rechnung laufen müssen. Also kann ich die openWB einfach im openWB-Shop privat kaufen, und die Rechnung davon zusammen mit der Rechnung vom örtlichen Elektriker einreichen, der lediglich den Anschluss macht? (Kabel habe ich selbst verlegt).
Oder muss ich mir einen Elektriker suchen, der mir ein Komplettpaket anbietet inkl. Wallbox-Vermittlung?