Das kann im Prinzip jeder, steht so im Gesetz...§14a EnWG ... Tarif mit unterbrechbarer Verbrauchseinrichtung.
Bzgl. Energiewende, aber das gehört dann eher nicht hierher, sehe ich das leider ganz umgeklehrt.
Hier ist das Marktprinzip über einen Vermittler gehen zu müssen das eigentliche Problem.
Aus dem Grund habe ich einen Öko-Strom Tarif von einem Windmüller, der dann für mein Kontingent eben nicht gezwungen wird, den Strom zu Marktpreisen zu verschenken (wenn er denn mein Lastprofil kennen würde, aber auch das gehört nicht hierher).
So hilft man der Energiewende, nicht mit negativen Energiepreisen am Markt.
Die EEG-Novelle ab 2021 ist leider auch nicht hilfreich für den Ausbau der Erneuierbaren.