externe Abschaltung durch den Versorger
Re: externe Abschaltung durch den Versorger
Du würdest auf 16 A (11 kW) einstellen, alles weitere würde das Loadsharing so regeln, richtig.
Re: externe Abschaltung durch den Versorger
Also offiziell....
Ob Du es dann wirklich so betreibst, wäre Deine private Angelegenheit.
VG
Re: externe Abschaltung durch den Versorger
Ich befürchte, das ist keine private Angelegenheit. D.h. wie kann man dem VNB gegenüber darlegen, dass der Netzbezug der WB wirklich nur 11kW beträgt? Es wird ja wohl nicht reichen, ihm den Menüpunkt in der Software zu zeigen. Und die "harte KfW Drosselung" auf 11kW will man auch nicht, da mehr vom Dach kommt.
Re: externe Abschaltung durch den Versorger
...bitte erst weiter oben lesen:
viewtopic.php?p=30825#p30825
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Re: externe Abschaltung durch den Versorger
Ich habe die Infos aus den verschiedenen Diskussionen gelesen, bin aber nicht wirklich schlauer, bzw. wurde das nicht final geklärt:
Wie wird dem VNB gegenüber erklärt, dass die Netzbezugsleistung auf 11kW geregelt wird (unabhängig ob 1 oder 2 Ladepunkte)? Damit ist nicht die generelle Drosselung auf 11kW für die KfW-Förderung gemeint, da ich ja >11kW mit PV laden will !
Das die OpenWB das kann, steht außer Frage. Aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der VNB sich damit zufrieden gibt. Unterschrift des Elektrikers? Schwierig, wenn ich als Betreiber den Punkt einfach im Menu wieder auf 22kW ändern kann. Oder wird das ähnlich fest "programmiert" wie die KfW-Drosselung?
Wie wird dem VNB gegenüber erklärt, dass die Netzbezugsleistung auf 11kW geregelt wird (unabhängig ob 1 oder 2 Ladepunkte)? Damit ist nicht die generelle Drosselung auf 11kW für die KfW-Förderung gemeint, da ich ja >11kW mit PV laden will !
Das die OpenWB das kann, steht außer Frage. Aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der VNB sich damit zufrieden gibt. Unterschrift des Elektrikers? Schwierig, wenn ich als Betreiber den Punkt einfach im Menu wieder auf 22kW ändern kann. Oder wird das ähnlich fest "programmiert" wie die KfW-Drosselung?
Re: externe Abschaltung durch den Versorger
Dein Elektriker bestätigt mit seiner Unterschrift wie die Anlage zum Zeitpunkt seiner Abnahme eingestellt ist bzw. was die maximale Netzbezugsleistung ist. Heisst, du musst es vor allem deinem Elektriker "beweisen". Wenn du im Nachhinein selber an der Anlage Veränderungen vornimmst und die Werte änderst haftest du als Betreiber der Ladeeinrichtung.
Ich habe es so gelöst das meine drei 11kW Wallboxen einzeln mit je 3x16A abgesichert sind und diese dann wegen dem gemeinsamen Loadsharing auf 22kW danach nochmal alle zusammen mit 3x32A abgesichert werden. So ist auch die Selektivität gewährleistet und für den Elektriker war es OK. Bis dato ist keine Sicherung geflogen, auch wenn die natürlich an der Grenze betrieben werden.
Denke, 3x20A wäre auch i.O., aber die 3x32A für den Beweis der max. 22kW Gesamt-Ladeleistung müssen halt sein.
Ich habe es so gelöst das meine drei 11kW Wallboxen einzeln mit je 3x16A abgesichert sind und diese dann wegen dem gemeinsamen Loadsharing auf 22kW danach nochmal alle zusammen mit 3x32A abgesichert werden. So ist auch die Selektivität gewährleistet und für den Elektriker war es OK. Bis dato ist keine Sicherung geflogen, auch wenn die natürlich an der Grenze betrieben werden.
Denke, 3x20A wäre auch i.O., aber die 3x32A für den Beweis der max. 22kW Gesamt-Ladeleistung müssen halt sein.
29,45 kWp an Fronius Symo; V2H mit MG5 + Soyosource Controller (Nulleinspeisung); Smart ED3 + Octavia RS iV als Daily; openWB series2 als Duo, custom & Eigenbau auf V2.x
Re: externe Abschaltung durch den Versorger
oWB bestätigt das Loadsharing (nur für 2x oWB, wegen der geeichten Zähler) gegenüber Dir bzw. Deinem Elektriker. Dieser stellt für 2x 11 kW keinen Antrag, sondern würde es formlos an den VNB mitteilen ( manchen VNB reicht dies, "Versuch macht kluch") oder, wenn der VNB darauf besteht, in die Formulare eintragen. Einzelne LP mit je 11 kW, Gesamtleistung 11 kW inkl. der Laderegelung.Feanor hat geschrieben: ↑Mo Apr 12, 2021 9:32 am Ich habe die Infos aus den verschiedenen Diskussionen gelesen, bin aber nicht wirklich schlauer, bzw. wurde das nicht final geklärt:
Wie wird dem VNB gegenüber erklärt, dass die Netzbezugsleistung auf 11kW geregelt wird (unabhängig ob 1 oder 2 Ladepunkte)? Damit ist nicht die generelle Drosselung auf 11kW für die KfW-Förderung gemeint, da ich ja >11kW mit PV laden will !
Das die OpenWB das kann, steht außer Frage. Aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der VNB sich damit zufrieden gibt. Unterschrift des Elektrikers? Schwierig, wenn ich als Betreiber den Punkt einfach im Menu wieder auf 22kW ändern kann. Oder wird das ähnlich fest "programmiert" wie die KfW-Drosselung?
Das Sharing wird über die Browseroberfläche eingestellt. Du (gegenüber dem VNB als "dummer Nutzer" der Lade- Anlage - nicht böse gemeint, nur bildlich!) hast als Bedieneroberfläche nur das Display am LP zur Verfügung. Dort kann man am Sharing nix verstellen.
Musst Du beim VNB alles offenlegen, was Du könntest? Dein Elektriker könnte der Programmierer bei Inbetriebnahme sein und er "programmiert" sozusagen das Loadsharing...
VG
Edit: im Extremfall wird zur Anmeldung nur eine! 3x 16 A Sicherung für 2 LP genutzt und danach wieder auf 3x 16A je LP umgeklemmt. Der Netzbezug ist das Eine, das Andere ist Deine PV- Erzeugung, welche Du statt der mikrigen EsVg ins eigene EV schiebst, natürlich maximal!
Re: externe Abschaltung durch den Versorger
Ok, soweit ist das dann klar.
Wird nur ein Spiel mit 2 Unbekannten: Mein Elektriker kennt sich mit der OpenWB nicht wirklich aus, dem muss ich das erklären . Und beim VNB werden das vermutlich auch ein paar Mails und Telefonate werden. Gut das der Wagen erst in ein paar Monaten kommt.
Wird nur ein Spiel mit 2 Unbekannten: Mein Elektriker kennt sich mit der OpenWB nicht wirklich aus, dem muss ich das erklären . Und beim VNB werden das vermutlich auch ein paar Mails und Telefonate werden. Gut das der Wagen erst in ein paar Monaten kommt.