Es gibt schlicht keine „Schieflastverordnung“ in Deutschland. Ein solcher Rechtstext ist eine Urban Legend. Nur weil ständig (und übrigens nur im eAuto-Kontext) davon erzählt wird, glauben viele Leute daran.
Richtig ist, dass einige Netzbetreiber in ihren Vertragsbedingungen Regelungen dazu treffen, dass bestimmte Verbraucher auf eine bestimme Art angeschlossen werden sollen. Das sind aber individuelle vertraglichen Regelungen, die es manchmal gibt und manchmal nicht.
Wenn ein Großkunde ein Ladenetzwerk betreiben will, wird er dies individualvertraglich mit dem Netzbetreiber ausverhandeln und dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nicht gelten.