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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: Do Jan 11, 2024 9:54 am
von openWB
derNeueDet hat geschrieben: Do Jan 11, 2024 7:41 am Was die aktuellen Reslisierungen eben nicht berücksichtigen ist die eigene Erzeugung. Wenn du einen Wärmestrom Tarif bekommst, haben sie normalerweise Abschaltzeiten definiert (EVU Sperre) das wird per Zeitschaltuhr ( komplett statisch) oder per RSE definiert, wobei das bei mir quasi auch statisch war. Die WP reagiert darauf mit Reduktion der Leistungsaufnahme oder Abschaltung. Aber der interne Gewinn eines Hauses über PV wird dabei natürlich nicht berücksichtigt. Der dumme EVU Kontakt der WP kann da halt nicht helfen. Mit iMSys wird das vermutlich nicht "viel" besser. Dort soll es vier Kontakte geben. Damit kann man mehr machen, aber die SW im iMSys müsste dann z.B. auch an Hand der real anliegenden Last reagieren und den EVU Kontakt z.B. nur anspringen lassen, wenn auch eine entsprechend hohe Last aus dem Netz gezogen wird.

VG
Det
Versetz dich mal in die Lage des Netzbetreibers.
Wenn in einem Netz Strom fehlt dann wollen Sie die WP / Wallbox gerne abschalten. Den PV Strom von dir nehmen Sie aber mit Kusshand, schließlich hilft das fehlende Energie zu kompensieren.
Das steht natürlich im völligen Gegensatz zu dir der verständlicherweise den PV Strom lieber in die WP und die Wallbox drückt als Ihn für lau einzuspeisen.

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: Fr Jan 12, 2024 12:30 am
von ChristophR
So, ich habe mich mal noch ein bisschen eingelesen und die technische Anbindung ist folgendermaßen vorgesehen. Die Netzbetreiber müssen sich hieran halten, dafür gab es ja im Vorfeld die "Umfrage". Der Beschluss und die Anlage aus denen das hervorgeht:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Bes ... onFile&v=1
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Bes ... onFile&v=1

Ich fasse hier mal die relevanten Infos nach meinem Verständnis zusammen:
Solange von den Messstellenbetreibern noch keine Schnittstellenbeschreibung existiert, wird davon ausgegangen, dass die Ansteuerung mittels potentialfreier Relaiskontakte oder vorgeschalteter Schütze erfolgen wird. (Siehe 4.6.2)
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die bisherige Praxis der kompletten Abschaltung nicht mehr zulässig ist.

Es gibt 2 Arten, wie die Ansteuerung der Verbrauchseinrichtungen erfolgen kann. (Siehe 4.4)
Der Betreiber (wir) hat die Wahlfreiheit, welche zum Einsatz kommen soll. Ein späterer Wechsel ist auf Antrag möglich.

1. Direkte Ansteuerung der Verbrauchseinheit(en).
Bei der direkten Ansteuerung der Verbrauchseinrichtung wird diese unmittelbar auf die Mindestleistung reduziert (4,2kW entspricht ~6A pro Phase).
Hierbei ist keine Berücksichtigung von Erzeugungsanlagen vorgesehen, es muss daher nichts weiter beachtet werden.
Wenn dies durch den RSE-Eingang in der openWB ausgelöst werden kann, sind wir für diese Arten der Anbindung gerüstet.
Da freuen wir uns über eine kurzfristige Umsetzung. ;-)

2. Ansteuerung mittels eines Energie-Management-Systems(EMS).
Bei der Ansteuerung mittels eines EMS wird es etwas komplexer:
Zunächst muss die Mindestleistung für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ermittelt werden.
Ab der 2. Verbrauchseinrichtung wird eine Reduzierung der 4,2kW pro Verbrauchseinheit durch einen sog. Gleichzeitigkeitsfaktor vorgenommen, dieser ist bundeseinheitlich definiert und aus der Anlage 1 unter 4.5.2 ersichtlich.
Bei 2 Verbrauchseinrichtungen beträgt dieser z.B. 0,8. Daraus resultiert eine Mindestleistung von 7,56kW. {4,2KW + (2-1) * 0,8 * 4,2kW}
Das EMS muss nun den netzwirksamen Bezug nur der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen auf diesen Wert reduzieren, wenn das Signal zum Dimmen erfolgt.
Hierbei kann die Erzeugungsanlage und ggf. Speichervorrichtungen berücksichtigt werden, was bei der direkten Ansteuerung nicht vorgesehen ist.

Wenn nun unsere openWB auch direkt als EMS zum Einsatz kommen kann, (Die Messwerte sollten ja vorliegen) ist es daher etwas komplexer als die jetzige Umsetzung im Lastmanagement. Es muss nur der Bezug der Verbrauchseinrichtungen berücksichtigt werden und nicht der komplette EVU-Punkt.
Häufig ist ja neben den Ladepunkten auch noch eine Wärmepumpe im Einsatz, die dann von der openWB gesteuert werden muss. Es können auch noch weitere Geräte wie Klimaanlagen o.ä. dazu kommen.
D.h. die openWB müsste quasi auch ausgehende RSE-Kontakte für andere Geräte bieten.
Wenn man den 1. RSE je nach Konfiguration entweder über die bisherige Umsetzung (Vollständige Abschaltung), die neue direkte Steuerung (Reduzierung der Leistung auf max. 4,2kW) oder als Eingangskontakt, wenn wir ein EMS sind, nutzen könnte und
die anderen 3 Kontakte als ausgehende Kontakte für weitere Geräte genutzt werden könnten, wären wir schonmal sehr weit.

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: Fr Jan 12, 2024 6:13 am
von derNeueDet
Frage mich, wie ein EMS das gegenüber dem Netzbetreiber/EVU nachweisen kann bzw. muss, dass alle Anforderungen entsprechend umfesetzt sind. Kann/wird der Netzbetreiber dazu eine Zertifizierung verlangen?
Vermutlich wird es dazu dann auch wieder die Anforderung geben, "nicht Laienbedienbar".

VG
Det

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: Fr Jan 12, 2024 8:51 am
von Gero
Ist ja schon ein Wahnsinn, was die deutsche Bürokratie da wieder erarbeitet hat.

Aber nun mal zu den praktischen Fragen:

- welche Verbraucher sind denn zwangsregulierbar zu machen? Nur WP und Wallboxen? Saunen oder große Herde vielleicht auch?
- wer gibt denn dafür den Startschuß? Der VNB, wenn er weiß, dass der Messstellenbetreiber da ein IMSys gesetzt hat?

So wie es aktuell aussieht, wird da irgendwas gedacht und in Kraft gesetzt, ohne dass man weiß, wie man das auch umsetzten kann.

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: Fr Jan 12, 2024 8:58 am
von mrinas
Gero hat geschrieben: Fr Jan 12, 2024 8:51 am Ist ja schon ein Wahnsinn, was die deutsche Bürokratie da wieder erarbeitet hat.

Aber nun mal zu den praktischen Fragen:

- welche Verbraucher sind denn zwangsregulierbar zu machen? Nur WP und Wallboxen? Saunen oder große Herde vielleicht auch?
- wer gibt denn dafür den Startschuß? Der VNB, wenn er weiß, dass der Messstellenbetreiber da ein IMSys gesetzt hat?

So wie es aktuell aussieht, wird da irgendwas gedacht und in Kraft gesetzt, ohne dass man weiß, wie man das auch umsetzten kann.
So wie ich das sehe geht es ganz konkret um Wärmepumpen und private Wallboxen. Bisher mussten Netzbetreiber für Wallboxen >11kW ja genehmigen, das ist nun nicht mehr notwendig. Bzw. er darf das nicht mehr mit Verweis auf Netzausbau verhindern/verzögern.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fac ... start.html
Der Netzbetreiber darf den Anschluss von Wärmepumpen oder neuen privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht, die Belastung des Netzes reduzieren, indem er den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär „dimmt“. Diese Maßnahme muss sich aus objektiven Kriterien der Netzzustandsermittlung ableiten. Die Netzzustandsermittlung stellt die aktuelle Netzauslastung anhand von Echtzeit-Messwerten dar. Zu diesem Zweck ist eine zügige Digitalisierung der Niederspannungsnetze inklusive Erhebung von Echtzeit-Messwerten notwendig.

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: Fr Jan 12, 2024 7:24 pm
von ChristophR
derNeueDet hat geschrieben: Fr Jan 12, 2024 6:13 am Frage mich, wie ein EMS das gegenüber dem Netzbetreiber/EVU nachweisen kann bzw. muss, dass alle Anforderungen entsprechend umfesetzt sind. Kann/wird der Netzbetreiber dazu eine Zertifizierung verlangen?
Vermutlich wird es dazu dann auch wieder die Anforderung geben, "nicht Laienbedienbar".

VG
Det
Das fällt bestimmt wieder in die Kategorie "in 10 Jahren läuft es immer noch nicht":
7.2. Dokumentation der Leistungsreduzierung
Ziffer 7.2. weist die Verantwortung für den Nachweis der Umsetzung der angewiesenen Leistungsreduzierung dem Betreiber zu. Er trägt zunächst Sorge für die ordnungsgemäße Installation und Funktion seiner Anlage und muss den Empfang und die Umsetzung des Steuerungssignals in seiner Verbrauchseinrichtung gewährleisten und im Zweifel belegen können.
...
Denkbar ist die Ausstattung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung mit einem separaten Zähler, der die Leistungsreduzierung nachweislich aufzeichnet. In Übereinstimmung mit dem Positionspapier der Beschlusskammer zur Reichweite energiewirtschaftlich relevanter Mess- und Steuerungsvorgänge (BK6-22-253) dürfte es sich hierbei um Betriebsmessungen handeln. Denkbar ist auch eine Protokollierung im EMS, sofern diese die zeitliche Übereinstimmung zwischen Steuerbefehl und dessen Umsetzung in der Anlage des Betreibers hinreichend erkennen lassen. Im Fall digitaler Schnittstellen ist auch die Quittierung eines erfolgreich umgesetzten Steuerbefehls durch den Versand einer sogenannten Acknowledgement-Meldung möglich. Soweit der ZVEI e.V. und weitere Konsultationsteilnehmer in Ziffer 7. eine konkrete Vorgabe unter Bezugnahme auf bestehende Normstandards des VDE anregen, überlässt die Beschlusskammer dies bewusst der bereits begonnenen Ausgestaltung durch Fachgremien.
...
Ich denke daher, EMS ist noch ein bisschen "Zukunftsmusik", bzw. wird ein weiteres Bürokratiemonster.
Die Unterstützung für die direkte Ansteuerung wäre aber schonmal ein großer Schritt. Dann wird zwar die Produktion der PV-Anlagen nicht berücksichtigt, die Installation scheint aber relativ unkompliziert umsetzbar zu sein.

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: So Jan 14, 2024 12:35 pm
von Phoenix
Wir haben hier einen Rundsteuerempfänger da Anlage größer 30 kWP.

Muss von Seiten openWB noch etwas dafür programmiert werden oder?

Aktuell ist das Gerät mit unserem Plexlog verbunden.

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: So Jan 14, 2024 1:08 pm
von derNeueDet
Den RSE hast du für die PV, die WB musst du da nicht berücksichtigen.

VG
Det

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: So Jan 14, 2024 4:47 pm
von aiole
D.h, der PV-RSE arbeitet direkt mit dem PV-WR zusammen?

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: So Jan 14, 2024 4:59 pm
von derNeueDet
Entweder direkt mit dem WR oder über entsprechende Lösungen wie Solarlog. RSE sagt Einspeisung reduzieren und entweder der WR kann das direkt oder der Solarlog setzt dann die Leistung runter.
Ich hab auch noch nen RSE wegen Wärmestromtarif, der hätte dann eher was mit OpenWB zu tun, falls Wärme und Autstrom, aber der für die PV macht nur Einspeiseregelung für die PV und das geht openWB nix an.