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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: So Jan 14, 2024 5:45 pm
von aiole
Ok. Heißt da können auch mehrere RSE unabhängig arbeiten - jeder für seinen Bereich.

Mal sehen wie sich das weiter entwickelt. Ich habe gestern einen Tibber Pulse live gesehen und das Konzept ist schön einfach unter Nutzung des EVU-SM umgesetzt. Kann der lokale Netzbetreiber trotz Tibbervertrag auch RSE vorsehen, um sein Netz zu schützen?

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: So Jan 14, 2024 5:54 pm
von LutzB
Klar. Netzbetreiber != Stromanbieter.

Dem Netzbetreiber gehört das Netz und er kümmert sich um die Stabilität, also auch Abschaltung/Dimmung per RSE.

Der Stromanbieter will nur verkaufen und bekommt vom Netz nichts mit.

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: So Jan 14, 2024 5:55 pm
von derNeueDet
Stromlieferant ist nicht Netzbetreiber. Von daher würde ich sagen ja.

... Lutz war schneller

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: So Jan 14, 2024 6:32 pm
von Gero
Der VNB weiß ja im Zweifelsfalle von dem Pulse nix. Den hat ja der Hausbewohner draufgeklebt. Und der Pulse dient ja „übergangsweise" nur dazu, die 15-Min-Verbräuche zu erfassen, bis ein iMSys vorhanden ist. Awattar und die anderen haben keinen Pulse und sehen sofort ein iMSys vor. Und das kostet jedes Jahr mehr als der Pulse einmalig kostet.

Von daher würde ich sagen: RSE zum abklemmen der PV-Produktion / Wallbox / Wärmepumpe vom VNB her ausgelöst und den Pulse für die Abrechnung mit dem Stromhändler. Ob der VNB irgendwann mal auf das iMSys des Messstellenbetreibers kucken können wird, lass ich mal offen.

(Ist ja eigentlich schon irre, dass an dem Strom so viele Parteien beteiligt sind und natürlich alle mitverdienen.)

Edit: und ich hab‘ den absenden-Knopf nicht erfolgreich treffen können

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: So Jan 14, 2024 8:54 pm
von ChristophR
Ich habe jetzt eine Info hierzu bei unserem Netzbetreiber (E.DIS) gefunden:
https://www.e-dis-netz.de/de/energie-an ... ungen.html
Dort gibt es auch ein Dokument für die Installateure:
https://edis.e-fix.info/content/dam/rev ... are_VE.pdf

In der FAQ gibt es 2 interessante Infos:
Wie soll eine Steuerung realisiert werden?
Zielmodell: Ein intelligentes Messsystem (Zähler + Kommunikationsmodul) und eine Steuerbox sind verbaut. Ein Steuersignal wird vom Netzbetreiber an die Kundenanlage gesendet und über die Steuerbox an die vorgesehenen steuerbaren Geräte (ggf. auch Energiemanagementsystem) weitergeleitet.

Ist eine Steuerung im Zielmodell ab 1/24 technisch möglich?
Nein. Jede Verbrauchseinrichtung ist bereits so zu behandeln und vorzubereiten, auch wenn z.B. Steuerboxen erst nachträglich verbaut werden können.
Ich werde daher mal beantragen, mit meiner bestehenden Wärmepumpe (eigener Zähler), die momentan über eine Zeitschaltuhr brutal abgeschaltet wird, freiwillig in das neue Modul 2 zu wechseln, sowie für meine openWB Wallbox (am Hauszähler), das Modul 1 neu zu "bestellen".
Ich werde hier berichten, was dabei rauskommt. Laut den Vorgaben der Bundesnetzagentur muss das innerhalb von 4 Monaten bearbeitet werden...

Wichtiger Punkt hierbei:
Solange der Messstellenbetreiber noch keine Schnittstellenbeschreibung für die technische Anbindung fertig hat, müssen die vorhandenen EVU- bzw. RSE-Kontakte der Wärmepumpe bzw. Wallbox für die technische Umsetzung ausreichend sein, das steht in der Abhandlung der Bundesnetzagentur. Daher will ich den Antrag lieber stellen, bevor die mir durch technische Vorgaben die Installation erschweren. :-)

Fun-Fact hierbei:
Die E.DIS hat gerade erst bei der Installation meiner Kaskadenschaltung das vorhandene inteligente Messsystem, was allerdings nur als Hauszähler bereits vorhanden war, wieder abgebaut, da laut deren TAB eine Kaskadenschaltung nur mit einem modernen Messsystem möglich sei.
Eine logische Erklärung dafür gab es nicht, sie haben nach meinem Einspruch nur auf ihre Bedingungen verwiesen...
Das wird bestimmt lustig, da sie sich jetzt an die Vorgaben der Bundesnetzagentur halten müssen. :lol:

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: So Jan 14, 2024 9:54 pm
von mrinas
Ich hatte mir auch überlegt freiwillig ins Modell 1 zu wechseln, die Ersparnis scheint aber unter 100€ im Jahr zu liegen wenn ich die Tarife vom Netzbetreiber richtig interpretiert habe. Ich glaub, da warte ich dann noch auf weitere Trigger umd as anzugehen, hört sich ja tendenziell nach Aufwand an, gerade wo das alles noch neu ist und keiner so recht zu wissen scheint wie das wirklich funktioniert.

Etwas anderes, kann man eigentlich auch ohne Nachtspeicherheizung auch in die ganz schnöden HT/NT Tarife wechseln? Autos werden i.d.R. eh' Nachts aus dem Netz geladen, das würde so gesehen gut passen. Aber wenn das ginge hätte man davon sicherlich schon mal etwas gehört.

Klar, eigentlich wäre Tibber & co der bessere Ansatz dafür, aber dazu konnte ich mich bisher noch nicht durchringen.

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: So Jan 14, 2024 11:51 pm
von ChristophR
mrinas hat geschrieben: So Jan 14, 2024 9:54 pm Ich hatte mir auch überlegt freiwillig ins Modell 1 zu wechseln, die Ersparnis scheint aber unter 100€ im Jahr zu liegen wenn ich die Tarife vom Netzbetreiber richtig interpretiert habe. Ich glaub, da warte ich dann noch auf weitere Trigger umd as anzugehen, hört sich ja tendenziell nach Aufwand an, gerade wo das alles noch neu ist und keiner so recht zu wissen scheint wie das wirklich funktioniert.
Perspektivisch soll die Wallbox natürlich mit an den getrennten Zähler mit dem WP-Tarif und dann ins Modul 2.
Da der Strom dort aber noch hart abgeschaltet wird, gehe ich erstmal diesen Umweg.
Sonst muss mein Zählerschrank erweitert werden, da die jetzige Zeitschaltuhr und die neue Steuerbox nicht gleichzeitig reinpassen.
Ein Wechsel ist später noch möglich.
mrinas hat geschrieben: So Jan 14, 2024 9:54 pm Etwas anderes, kann man eigentlich auch ohne Nachtspeicherheizung auch in die ganz schnöden HT/NT Tarife wechseln? Autos werden i.d.R. eh' Nachts aus dem Netz geladen, das würde so gesehen gut passen. Aber wenn das ginge hätte man davon sicherlich schon mal etwas gehört.

Klar, eigentlich wäre Tibber & co der bessere Ansatz dafür, aber dazu konnte ich mich bisher noch nicht durchringen.
Hierfür hatte ich das intelligente Messsystem (iMsys).
Dafür gab es von E.ON einen Smart Strom Tarif, der mit Zeitscheiben von 22:00-06:00 Uhr preiswerter war.
Den hatte ich eigentlich nur aus "Notwehr" beauftragt, da das zu jener Zeit der einzige Tarif war, der noch bezahlbar war.
Mein damaliger Stromlieferant hatte mich aufgrund der Energiekrise kurzfristig gekündigt und ich war dadurch in der Grundversorgung.
E.ON und E.DIS haben sich dann gegenseitig die Schuld zugeschoben, wer daran Schuld ist, dass der Tarif noch nicht geschaltet werden konnte, das hat ca. 6 Monate gedauert.
Dann lief der Tarif tatsächlich ca. 1 Monat und dann hat E.DIS beim Aufbau der Kaskadenschaltung den Zähler wieder rausgerissen.
Daraufhin hat mir E.ON gekündigt, weil bei mir ja kein iMsys installiert werden konnte. :evil:
Aktuell sind die Smart Tarife aber so teuer, dass sich das gerade nicht lohnt, ggf. musst Du mal bei anderen Anbietern schauen, ob die was anbieten.
Ich glaube ab 2025 oder so müssen sie zwangsweise dynamische Tarife anbieten.
Wenn Dein Stromverbrauch über 6000 kWh liegt oder Deine Solaranlage mehr als 7kW leistet, wird ein iMsys eh Pflicht.

Da ich aber den Wallbox-Strom nun mit meinem Arbeitgeber abrechne, darf ich keine dynamischen Tarife mehr haben.
Denn dann reicht der MID-Zähler nämlich nicht mehr aus und es müsste ein geeichter Zähler werden, der die Ladungen direkt zusammen mit den Ladezeiten intern speichert... :cry:

Wie Du siehst, habe ich schon ein bisschen mit unserer Bürokratie gekämpft...

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: Mo Jan 15, 2024 6:35 am
von derNeueDet
Ich hatte bis vor 2 Jahren noch einen getrennten Zähler mit Wärmestromtarif für meine WP. Da ich keine Kaskade hatte, ohne PV Überschuss.
Damals hat dann mein Lieferant die Preise angepasst und der Abstand zwischen NT und HT ist stark geschrumpft. Ich hab dann mal gerechnet und festgestellt, dass sich das mit Grundgebühr und Zählerkosten nicht mehr lohnt.
Resultat war dann, dass er mir einen Tarif mit gemeinsamer Messung angeboten hat, ich also plötzlich mit allen Verbrauchern im Haus einen HT/NT Tarif hatte. Klar WP hat Abschaltzeiten, aber der Rest natürlich nicht. 2023 dann extremer Anstieg beider Tarife und weitere Angleichung zwischen HT und NT, aber ich konnte leider nicht kündigen. Für 2024 sind die Tarife etwas gefallen, der Unterschied zwischen HT und NT liegt aber nur noch bei ca.2ct. Vermutlich werde ich demnächst kündigen. Einen anderen Lieferanten für gemeinsame Messung habe ich allerdings nicht gefunden. Evtl. gehe ich jetzt dann zu Tibber, wobei ich mit meiner WP und Heizkörpern nicht die Möglichkeit habe, zu günstigen Zeiten den Beton Speicher zu füllen.

VG
Det

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: Mo Jan 15, 2024 1:05 pm
von Betamax
ChristophR hat geschrieben: So Jan 14, 2024 8:54 pm Ich werde daher mal beantragen, mit meiner bestehenden Wärmepumpe (eigener Zähler), die momentan über eine Zeitschaltuhr brutal abgeschaltet wird, freiwillig in das neue Modul 2 zu wechseln, sowie für meine openWB Wallbox (am Hauszähler), das Modul 1 neu zu "bestellen".
Ich werde hier berichten, was dabei rauskommt. Laut den Vorgaben der Bundesnetzagentur muss das innerhalb von 4 Monaten bearbeitet werden...
Hallo Christoph, ich habe deinen Beitrag hier via Google gefunden, da ich mich aktuell auch sehr viel mit der § 14a EnWG Geschichte beschäftige aufgrund von meinem Neubau, wo in Kürze auch Zähler etc. installiert werden.

Eine Frage zu dem Beitrag von dir. Bist Du dir sicher, dass eine Kombination von Modul 1 und Modul 2 an der gleichen Marktlokation möglich ist? Ich habe bei der BNetzA dazu eine recht klare Aussage gefunden: "Eine Kombination von Modul 1 und Modul 2 an einer Marktlokation ist ausgeschlossen"
Quelle hier auf Seite 17: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Bes ... onFile&v=5

Ich hatte nämlich auch erst geplant, die Wallbox an den Haushaltsstromzähler zu hängen und hier Modul 1 in Anspruch zu nehmen, da die pauschale Erstattung von knapp 170€ wohl wirtschaftlicher ist als die 60%-Erstattung aus Modul 2. Die Wärmepumpe wäre zusammen mit dem Klimagerät an Zähler 2 gekommen und dann hätte ich dort Modul 2 gewählt. Nun werde ich es aber so machen, dass ich die Wallbox an den 2. Zähler zusammen mit der Wärmepumpe hänge und dann Modul 2 wähle. So profitiere ich immerhin beim Auto aufladen vom günstigeren Wärmepumpenstrom.

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: Mo Jan 15, 2024 3:15 pm
von ChristophR
Betamax hat geschrieben: Mo Jan 15, 2024 1:05 pm Eine Frage zu dem Beitrag von dir. Bist Du dir sicher, dass eine Kombination von Modul 1 und Modul 2 an der gleichen Marktlokation möglich ist? Ich habe bei der BNetzA dazu eine recht klare Aussage gefunden: "Eine Kombination von Modul 1 und Modul 2 an einer Marktlokation ist ausgeschlossen"
Quelle hier auf Seite 17: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Bes ... onFile&v=5
Jeder Zähler ist eine Marklokation, daher sollte das passen.