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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: Fr Aug 16, 2024 11:26 am
von tristar
Liebes Forum, ich glaube ich brauche bitte euer Wissen für meine Frage, ich habe den Faden nun ab April durchgelesen… sowie aus dem Internet mein Thema durchforstet.

StatusQuo:

OpenWB Standard plus Wallbox in 2023 eingebaut und an das Bayernwerk gemeldet.

Im September wird von OctopusEnergie der Intelligente Stromzähler verbaut.

Ich lade jetzt schon das Auto netzdienlich - finde ich persönlich wichtig und gehört für mich wie zb. Mülltrennung dazu…also laden wenn Viel Strom vorhanden ist

Also ich würde gerne von den niedrigeren Entgelten profitieren:

Mein Vorgehen:

Ich bestellte bei openWb den NAchrüstkit [
openWB Dimm- & Control-Kit

](openWB Dimm- & Control-Kit – openWB 1)

DAs muss dann Bayernwerk verbauen?

dann infmormiere ich die Bayernwerke das ich freigwillig in den 14a fallen möchte korrekt ?

Im Faden stand immer was vom Elektriker?Der Bayernwerk informiert?

Stimmt das so alles?`
Besten Dank und ein schönes WE

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: Fr Aug 16, 2024 1:43 pm
von Gero
Ob das mit dem neuen Zähler von octopus so einfach klappen wird, wird man sehen.

Technisch gesehen ist es einfach:
Jemand muss zu dem Zähler die dazugehörige Steuerbox installieren und die muss mit dem DimmKit verbunden werden. Aktuell macht die openWB die Ladung aus, statt sie zu dimmen. Meld' dich hier, wenn alles angeschlossen ist, dann geht's sicherlich schneller mit der Implementierung des dimmens. Aktuell hat das noch keiner installiert.

Formal ist das alles viel komplizierter. Zuallererst muss der VNB - also das Bayernwerk - von der steuerbaren Verbrauchseinrichtung und der real existiernden Steuerbarkeit erfahren. Mail müsste reichen und damit müsste es eigentlich schon genug sein, um von den reduzierten Netzentgelten profitieren zu können. Das Bayernwert müsste nun auf den Messstellenbetreiber zugehen und ihn nach der Steuerbarkeit befragen oder ggf. in Auftrag geben. Das ist bei Dir nun octopus bzw blue metering als sub von octopus. Da tut sich das Bayernwerk bestimmt schwerer, als wenn es selbst als MSB auftreten würde. Von daher wäre es sicherlich hilfreich, wenn Du bei octopus die Steuerbarkeit (die oben erwähnte Steuerbox) mit beauftragst. Irgendein dem Bayernwerk bekannter Elektriker müsste dann die Steuerbox mit dem Dimmkit verbinden. Weil die Steuerleitung ja keine 230V sind, müsstest das eigentlich auch Du dürfen, aber das Bayernwerk glaubt einem Elektriker sicherlich eher, dass so etwas installiert wurde, als Dir. Da das ImSys ja von einem offiziellen Elektriker installiert wird, wäre es praktisch, wenn er das in einem Zug mitmachen würde.

Lass mal wissen, wie es so läuft.

Es gibt noch einen Thread, in dem das alles diskutiert wird:

viewtopic.php?t=8019

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: Fr Aug 16, 2024 1:56 pm
von hominidae
tristar hat geschrieben: Fr Aug 16, 2024 11:26 am StatusQuo:

OpenWB Standard plus Wallbox in 2023 eingebaut und an das Bayernwerk gemeldet.

Im September wird von OctopusEnergie der Intelligente Stromzähler verbaut.

Ich lade jetzt schon das Auto netzdienlich - finde ich persönlich wichtig und gehört für mich wie zb. Mülltrennung dazu…also laden wenn Viel Strom vorhanden ist
Das ist nicht netzdienlich, das ist marktdienlich.
Der Trigger sind ja Börsenpreise, Angebot&Nachfrage...viel Angebot, günstigere Preise.
Netzdienlioch wäre: "Überlast der Ortsnetzstation droht, Meldung an alle Chefärzte ihre Teslas zu drosseln" ;-)
Also ich würde gerne von den niedrigeren Entgelten profitieren:

Mein Vorgehen:

Ich bestellte bei openWb den NAchrüstkit [
openWB Dimm- & Control-Kit
...die Standard plus hat ja schon die Ansteuerbarkeit per se, siehe: https://openwb.de/main/wp-content/uploa ... matrix.pdf
Das Dimmkit brachst Du eigentlich nur, wenn Du noch ne Wärmepumpe (oder Speicher, aber das kann die Software derzeit garnicht) mit dimmen willst/musst oder wenn - und das ist noch nicht klar - der Netzbetreiber differenziertere Signale schicken will ("dimmen auf Stufe X").
Mit der Add-On Platine kommt EIN Signal und es wird auf das erlaubte Mindestmass gedimmt (heute: 0/aus, später- wenn die Sogftware soweit ist - 4.2kW oder nach Gleichzeitigkeitsfaktor, wenn mehr als eine 14a Installation in der Anlage ist).


(openWB Dimm- & Control-Kit – openWB 1)

DAs muss dann Bayernwerk verbauen?
Nein, Du bzw. Dein Elektriker - dieser muss die Verbindung zwischen VNB-Seite (RSE/FRE oder Steuerbox) und ANlage (Add-On-Platine oder Dimmkit) herstellen...
dann infmormiere ich die Bayernwerke das ich freigwillig in den 14a fallen möchte korrekt ?

Im Faden stand immer was vom Elektriker?Der Bayernwerk informiert?
....und die ordnungsgemässe Installation bestätigen-
Stimmt das so alles?`
Gemäss: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fac ... start.html
.....gilt:
Was passiert, wenn der Messstellenbetreiber noch kein intelligentes Messsystem einbaut? Kann ich trotzdem die seit 2024 geltende Netzentgeltreduktion erhalten?
Das reduzierte Netzentgelt kann nur derjenige erhalten, der an der netzorientierten Steuerung teilnimmt. Um an der netzorientierten Steuerung teilzunehmen, muss der Betreiber seine Anlage, also beispielsweise seine Wallbox, mit den technisch notwendigen Steuerungseinrichtungen ausstatten lassen. Die Kosten trägt er selbst. Technische Einrichtungen umfassen insbesondere das intelligente Messsystem und eine damit verbundene Steuerungseinrichtung.

Aktuell kann sich der Einbau von neueren Steuerungseinrichtungen noch verzögern. Bei drohenden Überlastungen des betroffenen Netzbereichs, kann übergangsweise auch ältere Steuerungstechnik eingesetzt werden. Diese Technik muss nicht an ein intelligentes Messsystem angebunden sein. Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber müssen sich jeweils die konkreten Einzelfälle ansehen.

Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung beauftragen Sie Ihren Messstellenbetreiber mit dem Einbau der technischen Einrichtungen. Alternativ können Sie Ihren Netzbetreiber damit beauftragen. Der Auftrag allein reicht aus, um das reduzierte Netzentgelt zu erhalten.
....du musst die Vorbereitung treffen (openWB mit Add-On oder Dimm-Kit) und die Aufforderung zur Ausrüstung der Messtelle an den VNB/MSB senden.
Ob dann schon ein iMSys mit Steuerbox verbaut ist, ist unerheblich für den erhalt des reduzierten Netzentgelds.

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: Fr Aug 16, 2024 5:41 pm
von aiole
hominidae hat geschrieben: Fr Aug 16, 2024 1:56 pm
tristar hat geschrieben: Fr Aug 16, 2024 11:26 am Also ich würde gerne von den niedrigeren Entgelten profitieren:

Mein Vorgehen:

Ich bestellte bei openWb den NAchrüstkit [
openWB Dimm- & Control-Kit
...die Standard plus hat ja schon die Ansteuerbarkeit per se, siehe: https://openwb.de/main/wp-content/uploa ... matrix.pdf
Das Dimmkit brachst Du eigentlich nur, wenn Du noch ne Wärmepumpe (oder Speicher, aber das kann die Software derzeit garnicht) mit dimmen willst/musst oder wenn - und das ist noch nicht klar - der Netzbetreiber differenziertere Signale schicken will ("dimmen auf Stufe X").
Mit der Add-On Platine kommt EIN Signal und es wird auf das erlaubte Mindestmass gedimmt (heute: 0/aus, später- wenn die Sogftware soweit ist - 4.2kW oder nach Gleichzeitigkeitsfaktor, wenn mehr als eine 14a Installation in der Anlage ist).
Das funktioniert aber nur sauber, wenn <=2m Steuerleitung von der Steuerbox (im Zählerschrank) bis zur openWB ausreichen und man seine openWB mit weiterer Kabeldurchführung ausstattet - sprich aufbohrt. Damit dürfte bei neueren WB die Gewährleistung hinüber sein.

Die kleine §14a-Lösung heißt "Standalone mit addon" in den Zählerschrank. Hier bietet es sich an, diese gleich als primary zu konfiguriieren und so die sw2 im geschützten Innenraum laufen zu lassen. Die S+ dann als secondary konfigurieren und als "externe WB" in den primary holen -> s. YT-Staffel 1 - part 4 https://www.youtube.com/watch?v=Jw3Eh_a ... Ce&index=4

Die größere Lösung ist das "Dimm- & Control-Kit", die als §14a-to-LAN-Umsetzer auch mit <=2m Abstand zur Steuerbox agiert. Dort kann natürlich kein primary mit sw2 darauf laufen (die S+ bleibt dann selbst primary mit internem Ladepunkt), aber dafür kann man zukünftig weitere SteuVE wie WP usw. über die Last-Outputs steuern (hat die kleine Lösung nicht).

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: Fr Aug 16, 2024 6:02 pm
von derNeueDet
und man seine openWB mit weiterer Kabeldurchführung ausstattet - sprich aufbohrt. Damit dürfte bei neueren WB die Gewährleistung hinüber sein.
Was heißt "dürfte"?
Welche offizielle Lösung gibt es von openWB dazu? Entweder man kann die internen Kontakte verwenden oder nicht. Wenn ich interne Kontakte habe, muss ich auch in irgendeiner Form an die Kontakte kommen können. Dann zu sagen wenn du bohrst, ist die Gewährleistung futsch, dann kann man die Kontakte auch weg lassen.

VG
Det

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: Fr Aug 16, 2024 6:58 pm
von hominidae
...fände ich jetzt aber auch, wenn nicht gleich "irreführende Werbung".
Das wird ja als Feature beworben und dann soll man es nicht benutzen können :shock:

Naja, ich würde einfach zwei Adern aus dem LAN-Kabel "opfern"...der RPi kann ja eh nur 100Mbit und 4 Adern reichen ihm locker....sowas tolles wie Cat5e hat ein VNB bestimmt noch nie gesehen, der ist eher Klingeldraht gewöhnt.

...und die 2m kann man mit nem Koppelrelais verlängern....kann jeder Eli ausserhalb der openWB machen.

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: Fr Aug 16, 2024 7:05 pm
von ChristophR
tristar hat geschrieben: Fr Aug 16, 2024 11:26 am Liebes Forum, ich glaube ich brauche bitte euer Wissen für meine Frage, ich habe den Faden nun ab April durchgelesen… sowie aus dem Internet mein Thema durchforstet.

StatusQuo:

OpenWB Standard plus Wallbox in 2023 eingebaut und an das Bayernwerk gemeldet.

Im September wird von OctopusEnergie der Intelligente Stromzähler verbaut.

Ich lade jetzt schon das Auto netzdienlich - finde ich persönlich wichtig und gehört für mich wie zb. Mülltrennung dazu…also laden wenn Viel Strom vorhanden ist

Also ich würde gerne von den niedrigeren Entgelten profitieren:

Mein Vorgehen:

Ich bestellte bei openWb den NAchrüstkit [
openWB Dimm- & Control-Kit

](openWB Dimm- & Control-Kit – openWB 1)

DAs muss dann Bayernwerk verbauen?

dann infmormiere ich die Bayernwerke das ich freigwillig in den 14a fallen möchte korrekt ?

Im Faden stand immer was vom Elektriker?Der Bayernwerk informiert?

Stimmt das so alles?`
Besten Dank und ein schönes WE
Die openWB Standard+ hat GPIO-Kontakte, die auch die Steuerung übernehmen könnten.
Die maximale unterstützte Länge des Kabels sind jedoch 2m.
Bei mir sind es ca. 55m, die ich über einen CAT-Splitter vom Netzwerkkabel genutzt habe.
Hierbei traten häufig Störungen auf, der Kontakt löste selbstständig aus, dies konnte ich mit einem 100nF Keramik-Kondensator parallel zur Steuerleitung lösen.
Da ich aber lieber eine zuverlässige Lösung haben möchte, habe ich mir trotzdem das Dimmkit bestellt, das kommt in die Nähe vom Zählerschrank, damit auch dort die 2m zur (zukünftigen) Steuerbox nicht überschritten werden.
Das Dimmkit schaltet jetzt bereits ab (Dimmung kommt später per Software), damit bist Du rechtlich auf der sicheren Seite.
Du kannst das Dimmkit soweit vorbereiten, aber das Kabel, was später zur Steuerbox geht, darf vermutlich nur Dein Elektriker verlegen, da dies in den Zählerschrank geht.

Dass Du bald einen intelligenten Zähler hast, ist zwar nett, ändert aber erstmal nix.
An den intelligenten Zähler muss eine Steuerbox angeschlossen werden, die die Steuerung durch den Netzbetreiber ausführt, das ist Sache des Netzbetreibers bzw. Du musst ihn oder den Messstellenbetreiber offiziell mit dem Einbau solch einer Steuerbox beauftragen.
Ich würde der Einfachheit halber den Netzbetreiber beauftragen, gerade wenn Du nun einen anderen Messstellenbetreiber hast.
Die Steuerung erfolgt nicht durch Octopus, die stellen dann nur die Schnittstelle zu der Steuerbox zur Verfügung.

Bei uns nimmt die E.DIS (Mein Netzbetreiber) jegliche An- und Ummeldungen, also auch den freiwilligen Wechsel mit Deiner Wallbox, nur von ihren eingetragenen Installateuren entgegen.
Bei meiner Wallbox hatte ich das Glück, dass mein Elektriker bei der Installation die Anmeldung vergessen hatte, obwohl dies so vereinbart war.
Dadurch erfolgte die Anmeldung erst in diesem Jahr und ich konnte die Wallbox gleich als steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden.

Deinem Lieferant (Octopus) wird dann von dem Netzbetreiber (Bayernwerk) mitgeteilt, dass Du eine steuerbare Verbrauchseinrichtung hast, der Lieferant ist dann für die "Weiterberechnung" der reduzierten Netzentgelte oder der Pauschale zuständig.
Ich gehe davon aus, dass Du für Deine Wallbox keinen eigenen Zähler hast, dann ist für Dich die Pauschale relevant.

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: Fr Aug 16, 2024 8:03 pm
von aiole
derNeueDet hat geschrieben: Fr Aug 16, 2024 6:02 pm
und man seine openWB mit weiterer Kabeldurchführung ausstattet - sprich aufbohrt. Damit dürfte bei neueren WB die Gewährleistung hinüber sein.
Was heißt "dürfte"?
§14a wurde erst am 1.1.24 verpflichtend, wo schon tausende openWB im Feld sind (Bestand). Dahingehend hat openWB neben der vorh. addon-Nutzungsoption leider mit 2m-Beschränkung (wegen 3V3-Level) zügig 2 neue Lösungen ins Angebot gebracht, die praktikabler sind. Beide habe ich ausgiebig beschrieben.

Ich persönlich bin eh Fan von HEMS ab >1 WB zentral laufen zu lassen. Das geht mit der kleinen Lösung 1a. Dadurch wird das HEMS nicht immer in Mitleidenschaft gezogen, wenn unbedarfte user:innen vorschnell die Box hart resetten.

ps
Du musst nicht bohren. Du kannst auch dein 8-poliges LAN-Kabel auf 100 MBit modifizieren und hast 4 Drähte für §14a frei. Dann nutzt man die vorh. LAN-Kabeldurchführung einfach weiter.

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: Mo Aug 19, 2024 11:56 am
von tristar
Vielen Dank euch allen für die Rückmeldung.

ICh mache mir mit euren Input noch weitere Gedanken und wenn ich darf werde ich mich wieder an euch wenden

Danke und einen schönen Wochenstart

Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Verfasst: Mo Aug 19, 2024 12:11 pm
von tristar
Ich muss es nochmals los werden:

Vielen vielen Dank für eure Antworten und eure Zeit die ihr euch dafür genommen habt


Dankeschön