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Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB
Verfasst: Di Nov 12, 2024 8:08 am
von ID4U
Ich denke das sollte ausreichen. Mein VNB hatte damals nur ein Online-Formular das es in der Form gar nicht mehr gibt und komplett umgestaltet wurde. Soll aber nicht mein Problem sein. Gemeldet ist gemeldet. Und wenn er etwas anderes haben möchte soll er das sagen/schreiben.
Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB
Verfasst: Di Nov 12, 2024 3:07 pm
von hominidae
....blöde Frage bzw. Gedankenspiel:
Wie viele Wallboxen im Sinne §14a stellt eine 22kW openWB DUO dar?
- Gilt hier, weil sie 2 LP hat, dass man den GZF = 2 ansetzen kann?
- Gibt es Unterschiede für eine neue DUO (mit 2 Zuleitungen) und einer alten (mit einer, gemeinsamen Zuleitung) DUO?
...frage für einen Freund, der mit dem Gedanken spielt, seine alte DUO und die WP ins neue §14a Regime zu überführen
Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB
Verfasst: Di Nov 12, 2024 3:14 pm
von openWB
Duo ist zu behandeln wie 2 Ladepunkte.
Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB
Verfasst: Di Nov 12, 2024 5:42 pm
von mattberlin
Gero hat geschrieben: ↑Di Nov 12, 2024 6:06 am
Angeschlossen wird die Steuerbox des SMG entweder an die GPIO-Kontakte des Raspi
Ist diese Steuerbox ein LAN-Gerät, so dass man es in örtlicher Nähe zur openWB verbauen kann?
Philip hat geschrieben: ↑Di Nov 12, 2024 6:52 am
Du musst den Netzbetreiber nur in Kenntnis setzen (!), dass Du gem. §14a abgerechnet werden möchtest, mit reduzierten Netzentgelten.
Echt jetzt? Und dann kriegt man die 160 EUR erstattet vom Netzbetreiber?
Und die wichtigste Frage, was ist, wenn die openWB-Anmeldung schon aus 2022 ist?
Kamn ich nun einfach sagen, sie ist dimmbar und der VNB soll nach §14a abrechnen?
Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB
Verfasst: Di Nov 12, 2024 6:13 pm
von ID4U
mattberlin hat geschrieben: ↑Di Nov 12, 2024 5:42 pm
Ist diese Steuerbox ein LAN-Gerät, so dass man es in örtlicher Nähe zur openWB verbauen kann?
Jein. Die Steuerbox hat zunächst erst mal vier potentialfreie (Relais-)Kontakte. Die kann man z.B. am openWB DimmKit anschließen. Von da gehts dann via LAN z.B. zu den openWB's weiter. Die Steuerbox wird vom MSB im Zählerschrank montiert und sitzt häufig direkt auf der mME neben dem SMGW.
Später soll die Steuerbox auch mal eine digitale Schnittstelle bekommen. Diese ist aber noch nicht abschließend spezifiziert. Falls die openWB dann das entsprechende Protokoll unterstützt wäre theoretisch kein DimmKit mehr erforderlich.
Noch später soll die digitale Schnittstelle auch mal direkt ins SMGW intergriert werden. Dann wäre auch die Steuerbox überflüssig.
mattberlin hat geschrieben: ↑Di Nov 12, 2024 5:42 pm
Und dann kriegt man die 160 EUR erstattet vom Netzbetreiber?
Ja. Ab Anmeldung der openWB als SteuVE. Und zwar unabhängig davon ob der Netzbetreiber steuert oder nicht. Das Geld gibt es allerdings nicht direkt vom Netzbetreiber sondern über den Stromlieferanten. Dieser wird das (in der Regel) mit der Jahresrechnung verrechnen.
Ab Einbau von iMSys + Steuerbox muß man dafür allerdings einen Aufpreis bezahlen. Aktuell sind das +30€/a für das iMSys und + 30€/a für die Steuerbox. Dies muß man von der Pauschale (z.B. 160€/a) abziehen.
mattberlin hat geschrieben: ↑Di Nov 12, 2024 5:42 pm
Und die wichtigste Frage, was ist, wenn die openWB-Anmeldung schon aus 2022 ist? Kamn ich nun einfach sagen, sie ist dimmbar und der VNB soll nach §14a abrechnen??
Ja. Auch mit vor dem 1.1.2024 installieren Anlagen kann man freiwillig in die neue Regelung wechseln.
Wenn man eine PV hat gibt es noch eine Besonderheit: Ab Einbau eines iMSys muß in dem meisten Fällen die PV mit einer FER (ferngesteuerte Einspeise Reduzierung) ausgestattet werden wenn am Netzanschluß auch eine SteuVE betrieben wird.
Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB
Verfasst: Di Nov 12, 2024 6:21 pm
von mattberlin
Kann ich auch die steuerbare VE anmelden, wenn nur ein moderner Zähler vorhanden ist?
openWB hat geschrieben: ↑Di Nov 12, 2024 3:14 pm
Duo ist zu behandeln wie 2 Ladepunkte.
Das heißt 2x 160 EUR?
Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB
Verfasst: Di Nov 12, 2024 6:23 pm
von ID4U
Nein. Die Pauschale gibts nur einmal. Aber man darf im Fall der Dimmung dann 2x die 4.2kW nutzen (bei Steuerungsart Direktansteuerung; bei EMS etwas weniger).
Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB
Verfasst: Di Nov 12, 2024 6:43 pm
von mattberlin
ID4U hat geschrieben: ↑Di Nov 12, 2024 6:13 pm
Wenn man eine PV hat gibt es noch eine Besonderheit: Ab Einbau eines iMSys muß in dem meisten Fällen die PV mit einer FER (ferngesteuerte Einspeise Reduzierung) ausgestattet werden wenn am Netzanschluß auch eine SteuVE betrieben wird.
Puh, das ist aber ein schwerer Brocken!
Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB
Verfasst: Di Nov 12, 2024 7:09 pm
von ID4U
Das sollte man vielleicht nicht überbewerten. Da ja nur die Einspeisung reduziert werden muß ist weiterhin voller Eigenverbrauch möglich. Und wenn die openWB (hoffentlich) mal ein ausgewachsendes EMS wird dann könnte sie das alles prima managen und berücksichtigen.
Bei verschiebbaren Lasten wie BEV kann es Sinn machen zusätzlich zur Pauschale (Modul 1) noch die zeitvariablen Netzentgelte (Modul 3) zu wählen. Zusammen mit einem dynamischen Stromtarif wird man ggf. eine Menge sparen können. Da fällt ein wenig Verlust bei der Einspeisevergütung (falls es dafür keine Entschädigung geben sollte) möglicherweise kaum ins Gewicht.
Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB
Verfasst: Mi Nov 13, 2024 9:13 am
von aling
Die Höhe der Pauschale sind nicht fix 160 € sondern hängt vom Netzentgeld deines Netzbetreibers ab. Kann also auch weniger oder mehr sein.