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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Verfasst: Mo Aug 26, 2024 1:41 pm
von tristar
Hey Gero,
ich hoffe du hattest einen guten Wochenbeginn.
Entschuldige das ich so viel Frage:
ISt bei dir auch Bluemeetring oder Solandeo von Octupus beauftragt worden?
ICh habe leider über BLuemeetering ganz schlechte Kommentare gefunden, wie zb. das sie den Zählerwechsel nie an den Netzbetreiber genannt haben
danke dir
Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Verfasst: Mo Aug 26, 2024 3:11 pm
von Gero
Ich habe noch nichts beauftragt. Ich bin noch in der Findungsphase und warte auf Antworten.
Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Verfasst: Mo Aug 26, 2024 7:30 pm
von tristar
Genau da bin ich auch gerade In der findungsphase
Gero, hast du schon einen terminvorschlag von octopus für den Einbau des IMSys erhalten?
Was ist deine Einschätzung bzgl der Kosten in 3 oder 4 Jahren bzgl Kosten im Vergleich zu Bayernwerk?
Dankeschön und herzliche Grüße
Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Verfasst: Mo Aug 26, 2024 7:38 pm
von _daniel
tristar hat geschrieben: ↑Mo Aug 26, 2024 1:41 pm
Ich habe leider über BLuemeetering ganz schlechte Kommentare gefunden, wie zb. das sie den Zählerwechsel nie an den Netzbetreiber genannt haben
Hi.
Bluemetering - meine Erfahrung (über eyond als Vertragspartner):
pro - sehr freundlicher, umgänglicher und hilfsbereiter Monteur; sehr freundlicher Service am Telefon.
Cons - sehr lange Wartezeiten (mein Vertrag läuft seit Mai), leider hat deren Planung versagt. Trotz schriftlicher Erfassung und Bilddoku wie angefordert, wurde beim EVU der falsche Zähler aus der Kaskade gemeldet (vll. Auch falsch vom EVU bestätigt, konnte ich nicht in Erfahrung bringen). Termin musste vor Ort abgebrochen werden.
Neuterminierung 8 Wochen später (obwohl nachweislich unverschuldet)
Mal schauen, wie es Ende September läuft. Kann ja mal passieren.
Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Verfasst: Mo Aug 26, 2024 8:16 pm
von weichi
Gero hat geschrieben: ↑So Aug 25, 2024 6:22 am
Das octopus Angebot mit der App und dem Zeitfenster 0:00-5:00 ist wohl von Leuten ausgeheckt worden, die weder PV haben noch §14 für Wallboxen kennen. Obwohl es ja seit Jahresbeginn Pflicht ist. Startup halt. Man wächst mit der Zeit in sein Geschäft hinein und klärt essentielle Fragen auf dem Weg dorthin.
Ich will mir den Overhead mit Octopus nicht antun.
Oktopus verlangt 19,86 ct/kWh für den reduzierten Zeitraum Nachts und 31,87 ct/kWh die restliche Zeit sowie rund 15,97 Euro/Monat Grundgebühr.
Wenn ich einen vernünftigen Stromanbieter habe (siehe Ovag), so zahle ich aktuell 25,82 ct/kWh (inkl. aller Steuern) sowie 11,90 Euro/Monat Grundgebühr bei einer Preisgarantie von 12 Monaten.
Alleine von der ersparten Grundgebühr kann ich schon rund 190kWh laden. Gehe ich ferner von einem Haushaltstrom von 5.000KWh aus, so könnte man aus der weiteren Ersparnis 1170kWh laden - ganz ohne Umstellung und Kopfschmerzen.
Erst danach kommt man langsam ans Sparen - aber auch nur dann wenn man nachts lädt. Bis dahin bin ich aber schon 8.500km gefahren.
Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Verfasst: Di Aug 27, 2024 7:58 am
von Gero
Ich habe gerade mal bei ovag nachgekuckt. Sie beliefern mich nicht. Octopus will bei mir 17,80 / 31,87 ct bei 13,79€/m haben. Das ist durchaus wettbewerbsfähig. (Maingau hat hier bislang 35,32 ct bei 4,99€/m berechnet und hat sich geweigert, das auf aktuelle Konditionen zu ändern)
Aber nun genug über Tarife. Ob octopus nun für jemanden tariflich passend ist oder nicht, sollte jeder für seine Marktlokation
selber rausfinden. Hier interessant ist, ob sie den richtigen Zähler setzen und mit dem VNB kommunizieren können. Und natürlich, ob man an den 0:00-5:00 Sonderpreis rankommt.
Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Verfasst: Di Aug 27, 2024 11:01 am
von tristar
Gero hat REcht offtopic. Wobei der Tipp Ovag ein guter ist.
Wichtig neben dem PReis finde ich auch die Philosophie von OCtuos
Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Verfasst: Mi Aug 28, 2024 11:39 am
von tristar
Grüße Euch, ich bräuchte bitte wieder euer Wissen bzw. ob ich es so richtig einschätze.
Also wenn ich von meinem Netzbetreiber, Bayernwerk, den imys bekommen möchte.
Meine PV 15 kWp
Haben die auf Ihrem Preisblatt unter Verbraucher 50 EUR p.a. wenn ich den § 14 a EnWG wähle
aber bei Anlagenbetreiber 7 bis 15 kwp EUR 20 p.a.
Aber vermutlich werde ich die EUR 50 zahlen müssen?
oder
Wisst ihr was die unter Pkt 2 Zusatzleistungen bedeuten?
bzw. Muss ich dies auch haben (Pkt13)?
Vielen Dank und einen schönen TAg euch allen
Blödgefragt mal angenommen ich zahle EUR 50 (wie unter Pkt 1.2 für 14aEnWG) wähle Modul 2 erhalte dann 60 % auf 50 EUR = 30EUR
JA dann brauche ich den 14a ja nicht, wenn ich so nur 20 EUR zahlen müsste für den imSys
Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Verfasst: Mi Aug 28, 2024 11:46 am
von ID4U
Ein iMSys in Verbindung mit einer SteuVE nach §14a EnWG kostet immer mindestens 50€/Jahr. Dazu kommt dann noch die iMSys-Steuerbox für 30€/Jahr.
Bezüglich der Preisobergrenzen für iMSys siehe hier:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vpo ... start.html
Die 60% bei Modul 2 beziehen sich NICHT auf die Kosten für das iMSys. Sondern auf den Arbeitspreis der Netzentgelte. Dies entspricht je nach Region/Netzbetreiber eine Reduktion um etwa 6ct/kWh.
Siehe dazu auch hier:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fac ... start.html
Beispiel meines Netzbetreibers (Arbeitspreis Netzentgelte 8,4ct - bei Modul 2 nur 3,36ct - also 60% Reduktion):
- netzengelte.jpg (31.81 KiB) 389 mal betrachtet
Der jährliche Grundpreis der Netzengelte (hier 60€) fällt bei Modul 2 ebenfalls weg. Hinzu kommen aber natürlich noch die Kosten für den zusätzlichen Zähler.
Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Verfasst: Mi Aug 28, 2024 5:48 pm
von tristar
Dankeschön für deine Antwort ich habe mich vertippt Modul 1 wäre richtig gewesen