Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Verfasst: Mo Aug 12, 2024 6:47 am
Hallo zusammen,
jetzt muss ich nochmal eure Erfahrung mit der Anmeldung von steuVE beim Netzbetreiber anzapfen:
Im Juni habe ich ohne Probleme meine openWB mit dem offiziellen Formular (https://www.google.com/url?sa=t&source= ... gedr5ooF1V) der Rheinischen Netzgesellschaft angemeldet. Das Formular hat mir damals der Elektriker unterschrieben, der die WB auch angeschlossen hat. Zur Netzentgeltreduzierung habe ich Modul 1 und als Steuerung ein EMS, welches über potentialfreie Relaiskontakte anzusteuern ist gewählt. Das Feld 'Netzwirksamer Leistungsbezug des "normalen Strombezug" (Haushalts- Gewerbebedarf (mit Gf)" ' haben sowohl ich als auch der Elektriker leer gelassen. Wie gesagt, alles ohne Probleme, der Netzbetreiber hat die Anmeldung bestätigt.
Nun habe ich zwei Monate später das gleiche Formular für meine WP ausgefüllt. Ebenfalls Modul 1 mit EMS über potentialfreie Relaiskontakte. Einziger Unterschied: Statt vom Elektriker habe ich mir das Formular vom Installateur unterschreiben lassen. Das Formularfeld "Eingetragen unter Nr. .... bei ...." hat er leer gelassen, weil sich dies nach seiner Aussage nur auf Elektriker bezieht. Ein Elektriker hat aber bei der Montage der WP nicht mitgewirkt (die Sicherungen hatte ich weit früher vorbereiten lassen), weshalb ich mich nun schlecht auf die Suche nach einem Elektriker machen kann und will, der mir das Formular als "Installateur" (so steht es auf dem Formular) unterschreibt. Nun bekomme ich vom VNB die schnöde Antwort, das Formular sei unvollständig. Mir ist nicht ganz klar, ob sich dies auf die fehlende Angabe des "normalen Strombezugs" oder auf die fehlende Nummer des Installateurs bezieht. Nachfragen will ich auch nicht, denn wer dumme Fragen stellt, bekommt auch dumme Antworten. Daher ersteinmal folgende Fragen an euch:
- Was würdet ihr unter 'Netzwirksamer Leistungsbezug des "normalen Strombezug" (Haushalts- Gewerbebedarf (mit Gf)" eintragen?
- Kann der VNB verlangen, dass ich noch einen Elektriker für die Anmeldung hinzuziehe (den ich ja auch wieder bezahlen muss)?
- Habe ich mit meiner Absendung der E-Mail schon Genüge getan, auch wenn der VNB das Formular als unvollständig moniert (und die WP sicher nicht in seinem System einträgt)?
Danke für eure Einschätzung!
jetzt muss ich nochmal eure Erfahrung mit der Anmeldung von steuVE beim Netzbetreiber anzapfen:
Im Juni habe ich ohne Probleme meine openWB mit dem offiziellen Formular (https://www.google.com/url?sa=t&source= ... gedr5ooF1V) der Rheinischen Netzgesellschaft angemeldet. Das Formular hat mir damals der Elektriker unterschrieben, der die WB auch angeschlossen hat. Zur Netzentgeltreduzierung habe ich Modul 1 und als Steuerung ein EMS, welches über potentialfreie Relaiskontakte anzusteuern ist gewählt. Das Feld 'Netzwirksamer Leistungsbezug des "normalen Strombezug" (Haushalts- Gewerbebedarf (mit Gf)" ' haben sowohl ich als auch der Elektriker leer gelassen. Wie gesagt, alles ohne Probleme, der Netzbetreiber hat die Anmeldung bestätigt.
Nun habe ich zwei Monate später das gleiche Formular für meine WP ausgefüllt. Ebenfalls Modul 1 mit EMS über potentialfreie Relaiskontakte. Einziger Unterschied: Statt vom Elektriker habe ich mir das Formular vom Installateur unterschreiben lassen. Das Formularfeld "Eingetragen unter Nr. .... bei ...." hat er leer gelassen, weil sich dies nach seiner Aussage nur auf Elektriker bezieht. Ein Elektriker hat aber bei der Montage der WP nicht mitgewirkt (die Sicherungen hatte ich weit früher vorbereiten lassen), weshalb ich mich nun schlecht auf die Suche nach einem Elektriker machen kann und will, der mir das Formular als "Installateur" (so steht es auf dem Formular) unterschreibt. Nun bekomme ich vom VNB die schnöde Antwort, das Formular sei unvollständig. Mir ist nicht ganz klar, ob sich dies auf die fehlende Angabe des "normalen Strombezugs" oder auf die fehlende Nummer des Installateurs bezieht. Nachfragen will ich auch nicht, denn wer dumme Fragen stellt, bekommt auch dumme Antworten. Daher ersteinmal folgende Fragen an euch:
- Was würdet ihr unter 'Netzwirksamer Leistungsbezug des "normalen Strombezug" (Haushalts- Gewerbebedarf (mit Gf)" eintragen?
- Kann der VNB verlangen, dass ich noch einen Elektriker für die Anmeldung hinzuziehe (den ich ja auch wieder bezahlen muss)?
- Habe ich mit meiner Absendung der E-Mail schon Genüge getan, auch wenn der VNB das Formular als unvollständig moniert (und die WP sicher nicht in seinem System einträgt)?
Danke für eure Einschätzung!