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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mo Aug 12, 2024 6:47 am
von tiffman
Hallo zusammen,
jetzt muss ich nochmal eure Erfahrung mit der Anmeldung von steuVE beim Netzbetreiber anzapfen:

Im Juni habe ich ohne Probleme meine openWB mit dem offiziellen Formular (https://www.google.com/url?sa=t&source= ... gedr5ooF1V) der Rheinischen Netzgesellschaft angemeldet. Das Formular hat mir damals der Elektriker unterschrieben, der die WB auch angeschlossen hat. Zur Netzentgeltreduzierung habe ich Modul 1 und als Steuerung ein EMS, welches über potentialfreie Relaiskontakte anzusteuern ist gewählt. Das Feld 'Netzwirksamer Leistungsbezug des "normalen Strombezug" (Haushalts- Gewerbebedarf (mit Gf)" ' haben sowohl ich als auch der Elektriker leer gelassen. Wie gesagt, alles ohne Probleme, der Netzbetreiber hat die Anmeldung bestätigt.

Nun habe ich zwei Monate später das gleiche Formular für meine WP ausgefüllt. Ebenfalls Modul 1 mit EMS über potentialfreie Relaiskontakte. Einziger Unterschied: Statt vom Elektriker habe ich mir das Formular vom Installateur unterschreiben lassen. Das Formularfeld "Eingetragen unter Nr. .... bei ...." hat er leer gelassen, weil sich dies nach seiner Aussage nur auf Elektriker bezieht. Ein Elektriker hat aber bei der Montage der WP nicht mitgewirkt (die Sicherungen hatte ich weit früher vorbereiten lassen), weshalb ich mich nun schlecht auf die Suche nach einem Elektriker machen kann und will, der mir das Formular als "Installateur" (so steht es auf dem Formular) unterschreibt. Nun bekomme ich vom VNB die schnöde Antwort, das Formular sei unvollständig. Mir ist nicht ganz klar, ob sich dies auf die fehlende Angabe des "normalen Strombezugs" oder auf die fehlende Nummer des Installateurs bezieht. Nachfragen will ich auch nicht, denn wer dumme Fragen stellt, bekommt auch dumme Antworten. Daher ersteinmal folgende Fragen an euch:

- Was würdet ihr unter 'Netzwirksamer Leistungsbezug des "normalen Strombezug" (Haushalts- Gewerbebedarf (mit Gf)" eintragen?
- Kann der VNB verlangen, dass ich noch einen Elektriker für die Anmeldung hinzuziehe (den ich ja auch wieder bezahlen muss)?
- Habe ich mit meiner Absendung der E-Mail schon Genüge getan, auch wenn der VNB das Formular als unvollständig moniert (und die WP sicher nicht in seinem System einträgt)?

Danke für eure Einschätzung!

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mo Aug 12, 2024 12:15 pm
von Gero
Ich würde vermuten, dass es sich um die fehlende Installateursnummer bezieht. Denn selbst, wenn Du die Installation soweit schon hast vorbereiten lassen, ist die WP fest am Netz angeschlossen (hat keinen Stecker) und das darf nur ein dem VNB bekannter Elektriker lt. §13 NeV.

Und weil das Formular unvollständig ausgefüllt ist, würde ich denken, dass die Anmeldung als nicht erfolgt gelten wird.

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mo Aug 12, 2024 12:19 pm
von aiole
volle Zustimmung @Gero

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mo Aug 12, 2024 12:26 pm
von Gero
westnetz hat eine Lösung gefunden, wegen den Anmeldungen nicht unter Druck gesetzt zu werden. Das hier kam gerade an:

Sehr geehrter…

Sie teilen uns die Inbetriebnahme einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung mit.

Bitte lassen Sie uns die Bestätigung des Rundsteuerempfänger zeitnah zukommen.
Und nun?

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mo Aug 12, 2024 12:35 pm
von hominidae
Gero hat geschrieben: Mo Aug 12, 2024 12:26 pm westnetz hat eine Lösung gefunden, wegen den Anmeldungen nicht unter Druck gesetzt zu werden. Das hier kam gerade an:
[...]
Und nun?
Ist Westnetz nicht auch Dein MSB? Du musst den MSB auffordern die Messstelle auszurüsten.
Ob moderne Messeinrichtung + Rundsteuerempfänger oder ImSys + Steuerbox bleibt dem MSB überlassen.
Bei ersterer Kombination muss dann aber binnen 2 Jahren (wenn ich nicht irre) die Umstellung auf iMSys erfolgen.

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mo Aug 12, 2024 12:36 pm
von ID4U
Gero hat geschrieben: Mo Aug 12, 2024 12:26 pm Und nun?
Auf die Neuregelung des §14a EnWG hinweisen welche seit dem 1.1.2024 gilt. Durch die Anmeldung Deiner SteuVE hast Du den VNB mitgeteilt das Dein Anlage ab sofort für die Steuerung bereit ist (Steuerleitung bis in/zum Zählerschrank geführt und grundsätzlich funktionsbereit) und gleichzeitig den VNB mit dem Einbau der erforderlichen Steuerungstechnik (iMSys + Steuerbox) beauftragt. Nun ist er am Zug.
hominidae hat geschrieben: Mo Aug 12, 2024 12:35 pm Du musst den MSB auffordern die Messstelle auszurüsten.
Der VNB beauftragt den MSB mit dem Einbau der Steuerungstechnik. Denn der VNB will ja steuern und nicht der Anlagenbetreiber. Das muß man also nicht selbst tun (es sei denn man hat den MSB gewechselt). Im Anmeldeformular meines VNB gibt es dafür diesen Passus:

SteuVE.jpg
(95.28 KiB) Noch nie heruntergeladen

Ein RSE ist zuzdem nur in absoluten Ausnahmefällen (wenn akuter Steuerungsbedarf im jeweiligen Netzsegment besteht) und auch nur übergangsweise zulässig. Vermutlich "denkt" der VNB noch in der alten §14a-Weise. Die sind alle nicht immer so schnell bzw. auf aktuellem Stand ;)

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mo Aug 12, 2024 1:30 pm
von hominidae
...Westnetz sollte es ganz genau wissen, schliesslich haben die schon seit Februar eine Installateursanleitung online, inkl. Verfahren im Web-Portal für die Anmeldung nach neuem 14a.

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mo Aug 12, 2024 1:40 pm
von Gero
In den FAQ der BNetzA steht folgendes:
Aktuell kann sich der Einbau von neueren Steuerungseinrichtungen noch verzögern. Bei drohenden Überlastungen des betroffenen Netzbereichs, kann übergangsweise auch ältere Steuerungstechnik eingesetzt werden. Diese Technik muss nicht an ein intelligentes Messsystem angebunden sein. Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber müssen sich jeweils die konkreten Einzelfälle ansehen.
Nun kann es ja druchaus sein, dass sich VNB und MSB sich beide in der Erscheinungsform „westnetz“ diesen meinen konkreten Einzelfall angesehen haben und zum Schluss gekommen sind, dass es ein RSE sein muss. Soll ich den VNB nun auffordern, den MSB mit der Installation der benötigten Hardware beauftragen? Nicht, dass der VNB dann sagt, ich müsste das beauftragen. Dann würde ich wahrscheinlich octopus nehmen, die bieten ein IMSys für ein paar ct im Monat, solange sie den Strom liefern. Aber da muss ich noch herausfinden, ob man Strom in der Zeit von 0:00-5:00 von denen per App gesteuert abnehmen muss und ob es da Mindestabnahmemengen gibt. Die würde ich ja im Sommer nicht erreichen. Im Winter könnte ich mir vorstellen den Hausspeicher in der Zeit zu laden. Aber ich komme vom Thema ab.

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mo Aug 12, 2024 1:40 pm
von Gero
hominidae hat geschrieben: Mo Aug 12, 2024 1:30 pm ...Westnetz sollte es ganz genau wissen, schliesslich haben die schon seit Februar eine Installateursanleitung online, inkl. Verfahren im Web-Portal für die Anmeldung nach neuem 14a.
Hihi. Ich könnte denen ja den Link zum gepdften ppt schicken. :D

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Verfasst: Mo Aug 12, 2024 2:01 pm
von ID4U
Gero hat geschrieben: Mo Aug 12, 2024 1:40 pm Nun kann es ja druchaus sein, dass sich VNB und MSB sich beide in der Erscheinungsform „westnetz“ diesen meinen konkreten Einzelfall angesehen haben und zum Schluss gekommen sind, dass es ein RSE sein muss. Soll ich den VNB nun auffordern, den MSB mit der Installation der benötigten Hardware beauftragen?
Ich würde nicht mutmaßen sondern gezielt nachfragen auf welcher (gesetzlichen) Grundlage sie einen RSE fordern. Und vorab niemanden mit irgendwas beauftragen. Es sollte erst vollständig ausgeschlossen sein das man nicht aneinander vorbeiredet und der weitere Verlauf geklärt werden. Nicht das man umsonst RSE oder iMSys etc. bei Fremdanbietern bzw. Fremd-MSB beauftragt.

Zudem reicht ein iMSys (eines Fremd-MSB) allein nicht. Denn es muß auch noch die passende Steuerbox dazu. Und genau diese sind meines Wissens noch gar nicht verfügbar. Daher verzichten die meisten VNB derzeit erst einmal noch komplett auf die Steuerung.

Auch wäre ich vorsichtig damit vom gMSB wegzugehen. Denn für Fremd-MSB gelten die Preisobergrenzen nicht. Und man macht ggf. den ganzen Vorgang noch komplizierter als er ohnehin schon ist. Denn dann schiebt später der eine dem anderen die "Schuld" zu wenn es Probleme gibt. Und man selbst steht dumm da ;)