Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Ich würde erst mal die SteuVE anmelden um meine Ansprüche geltend zu machen. Bei meinem Netzbetreiber ging das ganz einfach via Webportal:
Und dann würde ich erst mal gar nichts weiter machen. Denn der Netzbetreiber wird irgendwann automatisch auf Dich zukommen um die weitere Vorgehensweise sowie Details mit Dir abzusprechen. Das kann u.U. auch eine ganze Zeit dauern.
Vielleicht gibt es bis dahin ja schon den LAN-Adapter von openWB. Dann brauchst Du noch nicht mal mehr ein zusätzliches Kabel zu ziehen.
Ich würde also nichts überstürzen.
Und dann würde ich erst mal gar nichts weiter machen. Denn der Netzbetreiber wird irgendwann automatisch auf Dich zukommen um die weitere Vorgehensweise sowie Details mit Dir abzusprechen. Das kann u.U. auch eine ganze Zeit dauern.
Vielleicht gibt es bis dahin ja schon den LAN-Adapter von openWB. Dann brauchst Du noch nicht mal mehr ein zusätzliches Kabel zu ziehen.
Ich würde also nichts überstürzen.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
So mach ich das - wobei das bei Westnetz scheinbar über das Installateursportal erfolgt, also durch den Elektriker gemacht werden müsste. Das erfrage ich aber nochmal bzw. schreibe Westnetz meinen Wunsch einfach per Mail.
Du nutzt auch Tibber, oder? Denn der Stromversorger müsste dann ja das reduzierte Netzentgelt berechnen, ergo darüber informiert werden.
Du nutzt auch Tibber, oder? Denn der Stromversorger müsste dann ja das reduzierte Netzentgelt berechnen, ergo darüber informiert werden.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Der Netzbetreiber darf dem Versorger (z.B. Tibber) dann nur die reduzierten Netzentgelte in Rechnung stellen. Und dieser muß diese auf der Rechnung ausweisen. Dazu sind alle Beteiligten verpflichtet.
Irgendwo habe ich gelesen das die Abrechnung der reduzierten Netzengelte wohl jährlich erfolgt. Da es bei Tibber monatliche Rechnungen gibt müsste das dort aber eigentlich monatlich erfolgen. Ich lasse mich überraschen .
Irgendwo habe ich gelesen das die Abrechnung der reduzierten Netzengelte wohl jährlich erfolgt. Da es bei Tibber monatliche Rechnungen gibt müsste das dort aber eigentlich monatlich erfolgen. Ich lasse mich überraschen .
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Poste doch bitte mal, was die so sagen. Ich habe auf dem westnetz-Netzanschlussportal nur Leistungserhöhung wegen Wärmepumpen oder Wallboxen gefunden. Allerdings alles ohne Angabe von steuerbare VE lt §14.
openWB-series2, openWB-Buchse, E3/DC S10pro+19.5kWh, 30kWp Ost-Süd, Model 3 und Ion
Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Noch mal eine Nachfrage.
Man meldet einen Verbraucher an und bekommt für den gesamten Stromverbrauch die Reduzierung oder nur für den einen Verbraucher?
Dann würde ich von meiner Duo nur einen LP melden...
Man meldet einen Verbraucher an und bekommt für den gesamten Stromverbrauch die Reduzierung oder nur für den einen Verbraucher?
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Bei der pauschalen Reduzierung (Modul 1) bekommst Du einen festen Betrag im Jahr. Egal wie viele SteuVE Du hast. Dafür ist die Mindestleistung bei mehreren SteuVE aber auch höher als nur bei einer. Also kann es durchaus Sinn machen mehrere anzumelden.
Mit einem zusätzlichen Zähler kannst Du auch eine verbrauchsabhängige Reduzierung bekommen (Modul 2). Das lohnt aber meist erst bei großem Verbrauch wie z.B. bei einer Wärmepumpe.
Mit einem zusätzlichen Zähler kannst Du auch eine verbrauchsabhängige Reduzierung bekommen (Modul 2). Das lohnt aber meist erst bei großem Verbrauch wie z.B. bei einer Wärmepumpe.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Noch ein Hinweis für alle die freiwillig eine SteuVE anmelden möchten:
In bestimmten Fällen wird dann mit Einbau eines iMSys auch eine FER (ferngesteuerte Einspeisereduzierung) der PV erforderlich. Dies betrifft insbesondere PV-Anlagen deren IBN nach dem 27.05.2023 erfolgt ist.
Also am besten vorher schlau machen ob man eventuell betroffen ist und dann Vor- sowie Nachteile abwägen.
Weitere Infos dazu:
https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__9.html
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ ... ivtext.pdf
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ ... nlagen.pdf
In bestimmten Fällen wird dann mit Einbau eines iMSys auch eine FER (ferngesteuerte Einspeisereduzierung) der PV erforderlich. Dies betrifft insbesondere PV-Anlagen deren IBN nach dem 27.05.2023 erfolgt ist.
Also am besten vorher schlau machen ob man eventuell betroffen ist und dann Vor- sowie Nachteile abwägen.
Weitere Infos dazu:
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Puh - danke. Inbetriebnahme Ende '23 und 22 kWp. Da trifft das auf mich ja zu. Wobei m.E. ja der Netzbetreiber die Einspeisung begrenzen würde? Von mir aus könnte er dazu auch das EMS des WR kontaktieren. Dann muss er aber ja herausfinden, wie das geht...
Ich bin mal gespannt, was Westnetz schreibt. iMSys ist wie geschrieben eh vorhanden.
Ich bin mal gespannt, was Westnetz schreibt. iMSys ist wie geschrieben eh vorhanden.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Ja, wenn ich das alles richtig verstanden habe trifft das tatsächlich auf Deinen Fall zu.
Habe aber keine Ahnung wie sich der Netzbetreiber die Reduzierung der Einspeiseleistung technisch vorstellt. Im einfachsten Fall vielleicht wieder über potentialfreie Relaiskontakte der Steuerbox. Ab da bist Du dann aber wohl wieder zuständig/verantwortlich. Und Du musst dann herausfinden wie das bei Deinem System geht
Habe aber keine Ahnung wie sich der Netzbetreiber die Reduzierung der Einspeiseleistung technisch vorstellt. Im einfachsten Fall vielleicht wieder über potentialfreie Relaiskontakte der Steuerbox. Ab da bist Du dann aber wohl wieder zuständig/verantwortlich. Und Du musst dann herausfinden wie das bei Deinem System geht