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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Verfasst: Sa Mai 24, 2025 11:04 am
von ChristophR
Gero hat geschrieben: Sa Mai 24, 2025 10:35 am
Hmm, da habe ich wohl „über“ und „unter“ dem Zähler fehlinterpretiert. Wenn sowohl der geforderter Ausschalter als auch der SLS hinter dem Zähler sitzen, ist der Sinn und Zweck dieser Vorschrift ja nochmal erklärungsbedürftiger.
Ich bin gerade dabei bei westnetz auf Modul1 zu wechseln. Die haben da jetzt ihr Installatuersportal soweit fertig, dass das geht. Nächste Woche hake ich mal bei dem Installateur nach und frage ihn dabei mal nach dem Schalter, der den SLS abschaltet.
Ne, SLS und Überspannungsschutz unter (vor) dem Zähler, zusätzlicher Ausschalter über (hinter) dem Zähler.
Mir ist aber noch was dazu eingefallen :
Vielleicht wollen sie damit bei Arbeiten an der Anlage verhindern, dass der Zähler auch stromlos geschaltet wird, da sie diese nun überwachen und unnötige Fehlalarme oder Probleme beim Ein- und Ausschalten verhindern wollen?
Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Verfasst: Sa Mai 24, 2025 2:47 pm
von derNeueDet
EHZ Zähler lassen sich unter Spannung wechseln. Das Haus bleibt sogar weiter versorgt wenn der Zähler abgezogen ist.
VG
Det
Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Verfasst: Mo Mai 26, 2025 10:52 pm
von ChristophR
ChristophR hat geschrieben: Fr Mai 23, 2025 8:35 pm
Ich habe gerade von meinem Elektriker im Rahmen der Ummeldung auf §14a folgende Info erhalten:
Mit dem Wechsel nach §14a sind alle Betreiber verpflichtet die technischen mindest- Anforderungen einzuhalten. Diese sind unter anderem, dass ein Ausschalter über jeden Zähler vorhanden sein muss sowie unter dem Zähler ein SLS Schalter und ein Überspannungsschutz.
SLS-Schalter und Überspannungsschutz ist klar, aber von dem zusätzlichen Ausschalter / Hauptschalter über dem Zähler habe ich bisher noch nichts gehört.
Mit dem SLS-Schalter wird ja bereits die gesamte Anlage stromlos geschaltet und kann gegen versehentliches wieder Einschalten gesichert werden.
Aus den TAB der E.DIS werde ich nicht ganz schlau, bzw. finde solch eine Anforderung erstmal nicht auf Anhieb:
https://uat.e-dis-netz.de/content/dam/r ... S_Nord.pdf
Gibt es hierzu Erfahrungen / Infos von anderen?
Der o.g. Link verweist anscheinend auf eine alte Fassung der TAB.
In der aktuellen Fassung ist der "Hauptschalter 3x63 A als Trennvorrichtung nach der Messeinrichtung" nun überall vorhanden:
https://www.e-dis-netz.de/content/dam/r ... S_Nord.pdf
Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §1
Verfasst: Di Mai 27, 2025 3:17 am
von ID4U
Das gilt meiner Auffassung nach nur für neue Zählerschränke. Bei Zubau von PV, WB, WP etc. reicht ein vorhandener SLS (35 bzw. 50A) vor dem Zähler. Siehe dazu Tabelle auf Seite 54.
Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §1
Verfasst: Di Mai 27, 2025 5:18 am
von ChristophR
ID4U hat geschrieben: Di Mai 27, 2025 3:17 am
Das gilt meiner Auffassung nach nur für neue Zählerschränke. Bei Zubau von PV, WB, WP etc. reicht ein vorhandener SLS (35 bzw. 50A) vor dem Zähler. Siehe dazu Tabelle auf Seite 54.
Bei einer Veränderung an der Anlage muss sie stets den aktuellen Bestimmungen entsprechen.
Da steht lediglich in welchen Fällen gnädigerweise der Zählerschrank weiter verwendet werden darf.
Haben sie sich Mitte 2024 halt ausgedacht, damit man die Ummeldung nicht ohne Installateur vornehmen darf...
Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §1
Verfasst: Di Mai 27, 2025 5:56 am
von ID4U
ChristophR hat geschrieben: Di Mai 27, 2025 5:18 am
Bei einer Veränderung an der Anlage muss sie stets den aktuellen Bestimmungen entsprechen.
Die Veränderungen und ob dann der Zählerplatz weiter verwendet werden darf sind in der Tabelle aufgeführt.
Wenn also PV, WB, WP etc. dazu kommt und der Rest passt reicht ein SLS im NAR als Trennvorrrichtung. Es muß nicht immer alles komplett neu bzw. auf den neuesten Stand. Das wurde bisher auch bei den allermeisten Anlagen/VNB so gehandhabt. Bei meiner auch. Es musste lediglich ein ÜSS nachgerüstet und der SLS von 63A auf 35A geändert werden.
Über der Tabelle steht zudem "Der Errichter ist verantwortlich zu prüfen, ob durch Änderungen in der Kundenanlage eine Anpassung des Zählerplatzes erforderlich wird".
Also vielleicht einfach mal einen anderen Errichter/Elektriker fragen ...

Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §1
Verfasst: Mi Jun 04, 2025 7:11 pm
von ChristophR
ID4U hat geschrieben: Di Mai 27, 2025 5:56 am
ChristophR hat geschrieben: Di Mai 27, 2025 5:18 am
Bei einer Veränderung an der Anlage muss sie stets den aktuellen Bestimmungen entsprechen.
Die Veränderungen und ob dann der Zählerplatz weiter verwendet werden darf sind in der Tabelle aufgeführt.
Wenn also PV, WB, WP etc. dazu kommt und der Rest passt reicht ein SLS im NAR als Trennvorrrichtung. Es muß nicht immer alles komplett neu bzw. auf den neuesten Stand. Das wurde bisher auch bei den allermeisten Anlagen/VNB so gehandhabt. Bei meiner auch. Es musste lediglich ein ÜSS nachgerüstet und der SLS von 63A auf 35A geändert werden.
Über der Tabelle steht zudem "Der Errichter ist verantwortlich zu prüfen, ob durch Änderungen in der Kundenanlage eine Anpassung des Zählerplatzes erforderlich wird".
Also vielleicht einfach mal einen anderen Errichter/Elektriker fragen ...
Der Ausschalter wurde inzwischen eingebaut und der Elektriker hat mir auch den Hintergrund erklärt:
Wenn neben einer Solaranlage auch ein oder mehrere Balkonkraftwerke betrieben werden, dann ist es passiert, dass die sich gegenseitig hochgeschaukelt haben und weiter Spannung geliefert haben.
Der Monteur, der den Zähler tauschen sollte, wurde dann entsprechend "gegrillt".
Mit so einer Erklärung kann ich gut damit leben, dass Zusatzarbeiten durchgeführt werden.
Vermutlich wird kaum ein Elektriker dafür gerade stehen wollen, wenn etwas passiert und er durchgewunken hat, dass es nicht gemacht wird.
Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Verfasst: Mi Jun 04, 2025 7:28 pm
von ID4U
Also eher Wunsch des Elektrikers und weniger Vorschrift aus den TAB
Wenn bei mir ein Zähler getauscht wurde hat der Monteur sich immer vorher durch Messung von der kompletten Spannungsfreiheit überzeugt.
Aber schaden kann ein zusätzlicher Schalter natürlich nicht.
Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Verfasst: Mi Jun 04, 2025 7:33 pm
von ChristophR
ID4U hat geschrieben: Mi Jun 04, 2025 7:28 pm
Also eher Wunsch des Elektrikers und weniger Vorschrift aus den TAB
Naja, es steht in den TAB, der Elektriker winkt es durch, ohne es zu beachten.
Da wird seine Haftpflichtversicherung im Schadensfall wohl nicht für aufkommen.
Das läuft dann bestimmt unter grob fahrlässig.
Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Verfasst: Mi Jun 04, 2025 7:36 pm
von ID4U
ChristophR hat geschrieben: Mi Jun 04, 2025 7:33 pm
Naja, es steht in den TAB
Die Diskussion hatten wir weiter oben ja schon. So deutlich kann ich das den TAB nicht entnehmen.