ChristophR hat geschrieben: Mi Jun 04, 2025 7:33 pm
Naja, es steht in den TAB
Die Diskussion hatten wir weiter oben ja schon. So deutlich kann ich das den TAB nicht entnehmen.
Deutlicher geht es eigentlich kaum (schau mal ganz nach unten):
3. Netzbetreiberspezifische Erläuterungen zur TAB NS Nord 2023 v2.0
Bei E.DIS Netz GmbH gilt:
• ein elektronisches Anmelde- und Inbetriebsetzungsverfahren • die Verpflichtung zum Einbau einer Trennvorrichtung (Hauptschalter) im anlagenseitigen Anschlussraum, wie in den Planungsbeispielen Anhang J der TAB dargestellt
openWB Series 2 Standard+, SW-Version 2
SolarEdge SE10K-RWS, BYD LVS 8, 16,8 kWp.
CUPRA Born
Auf welcher Seite in den TAB steht das so? Sieht auf den ersten Blick so aus als wäre das eine besondere Forderung Deines Netzbetreibers und nicht eine grundsätzliche Forderung aus den TAB.
Zuletzt geändert von ID4U am Mi Jun 04, 2025 8:07 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Ok danke, habe es gefunden. Also eine „netzbetreiberspezifische“ Forderung und nicht eine grundsätzliche Forderung aus den TAB (BDEW).
Trotzdem stellt sich immer noch die Frage ab wann genau diese Trennvorrichtung eingebaut bzw. nachgerüstet werden muß. Das geht aus den ergänzenden Bestimmungen nicht hervor.