Aussetzung der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen, Berücksichtigung beim Laden von Fahrzeugen und Hausakkus
Verfasst: Di Aug 26, 2025 8:04 am
In Zukunft wird bei neuen PV-Anlagen in den Stunden, wenn der Strompreis negativ ist, keine Einspeisevergütung mehr gezahlt.
Für solche Anlagen ist es sinnvoll, das Laden von Fahrzeugen und - wenn möglich - das Laden des Hausakkus bevorzugt in Zeiten mit negativem Börsenstrompreis zu legen.
So etwas ähnliches gibt es ja schon in Form der Berücksichtigung der Einspeisegrenze. Die richtet sich aber ausschließlich nach dem Überschuss der Anlage. Es kann trotzdem dazu kommen, dass Fahrzeug und/oder Hausakku genau dann voll sind, wenn der Börsenstrompreis negativ ist und somit keine Einspeisevergütung für den exportierten Strom gezahlt wird.
Auf der anderen Seite kann es für den Anlagenbetreiber sinnvoll sein, für den Fremdstrom (im Winter) einen Stomtarif zu nutzen, der nicht streng dem Börsenstrompreis folgt - Der EAuto-Tarif von Octopus wäre da ein Beispiel. Damit läge keine Information darüber vor, wann der Börsenstrompreis negativ ist. Auch bei "normalen" Anbietern dynamischer Strompreise ist deren Preis ja wegen der Netzentgelte und weiteren Preiszuschlägen noch positiv, wenn der Börsenstrompreis schon negativ ist.
Aus meiner Sicht ist es nötig, eine von der Verbrauchsberechnung unabhängige Preisvorhersage einzubinden - beispielsweise Energy-Charts, und wenn diese negative Strompreise liefert, entsprechend dem Ladestand der Fahrzeuge und der zu erwartenden PV-Überschussleistung (zu Zeiten mit negativem Strompreis ist die ja üblicher weise sehr hoch), das Laden gezielt in diese Zeiten zu legen, so etwas wie Zielladen mit berechnetem Zielzeitpunkt ohne Bezug.
Mein Vorschlag ist also ein neuer Betriebsmodus, in dem PV-Laden in einen berechneten, vom echten Börsenstrompreis abhängigen Zeitraum verschoben wird.
bye
TW
Für solche Anlagen ist es sinnvoll, das Laden von Fahrzeugen und - wenn möglich - das Laden des Hausakkus bevorzugt in Zeiten mit negativem Börsenstrompreis zu legen.
So etwas ähnliches gibt es ja schon in Form der Berücksichtigung der Einspeisegrenze. Die richtet sich aber ausschließlich nach dem Überschuss der Anlage. Es kann trotzdem dazu kommen, dass Fahrzeug und/oder Hausakku genau dann voll sind, wenn der Börsenstrompreis negativ ist und somit keine Einspeisevergütung für den exportierten Strom gezahlt wird.
Auf der anderen Seite kann es für den Anlagenbetreiber sinnvoll sein, für den Fremdstrom (im Winter) einen Stomtarif zu nutzen, der nicht streng dem Börsenstrompreis folgt - Der EAuto-Tarif von Octopus wäre da ein Beispiel. Damit läge keine Information darüber vor, wann der Börsenstrompreis negativ ist. Auch bei "normalen" Anbietern dynamischer Strompreise ist deren Preis ja wegen der Netzentgelte und weiteren Preiszuschlägen noch positiv, wenn der Börsenstrompreis schon negativ ist.
Aus meiner Sicht ist es nötig, eine von der Verbrauchsberechnung unabhängige Preisvorhersage einzubinden - beispielsweise Energy-Charts, und wenn diese negative Strompreise liefert, entsprechend dem Ladestand der Fahrzeuge und der zu erwartenden PV-Überschussleistung (zu Zeiten mit negativem Strompreis ist die ja üblicher weise sehr hoch), das Laden gezielt in diese Zeiten zu legen, so etwas wie Zielladen mit berechnetem Zielzeitpunkt ohne Bezug.
Mein Vorschlag ist also ein neuer Betriebsmodus, in dem PV-Laden in einen berechneten, vom echten Börsenstrompreis abhängigen Zeitraum verschoben wird.
bye
TW