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Unterlagen für KfW

Verfasst: Fr Feb 26, 2021 12:45 pm
von mattes2570
Guten Tag,

hat schon jemand die Förderung von der KfW bekommen? Falls ja welche Unterlagen wurden eingereicht?

Bin im Merkblatte über folgenden Taxt gestolpert:

Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen. Insbesondere die Errichtung und Inbetriebnahme der Ladestation muss durch ein Installationsunternehmen (siehe §13 Nieder-spannungsanschlussverordnung) erfolgen

Bedeutet das, dass die Firma im Installateurverzeichnis gelistet sein muss? Das werden wohl nicht alle Elektrofirmen sein. Fordert die KfW einen Nachweis darüber?

Re: Unterlagen für KfW

Verfasst: Fr Feb 26, 2021 12:58 pm
von HSC
Hallo,
ein Elektro- Fachunternehmen sollte im örtl. Installateurverzeichnis gelistet sein. Ein Nachweis muss aber nicht bei der KfW nicht eingereicht werden. Der KfW geht es um die Umsatzsteuerpflicht für die Firma...
Mindestens die Rechnung Deines Elektro- Fachbetriebes für die ausgeführten Arbeiten muss eingereicht werden, z. Bspl.: Installation oder auch Installationsüberwachung, Prüfung nach VDE 4100; VDE 0100, Prüfung Funktion, Inbetriebnahme Wallbox) und selbstverständlich auch die Rechnung für die Wallbox (kann auch in der Inst.- Rechnung enthalten sein).
VG

Re: Unterlagen für KfW

Verfasst: Fr Feb 26, 2021 1:43 pm
von Scusi83
In meiner Rechnung vom Elektriker stand "Inbetriebnahme Wallbox OpenWB 11kW und Anmeldung beim Netzbetreiber".
Das hat der KFW zusammen mit der OpenWB Rechnung gereicht. Geld ist seit heute drauf.
Habe die Wallbox selber angeschlossen.

Re: Unterlagen für KfW

Verfasst: Fr Feb 26, 2021 2:44 pm
von Jarry
HSC hat geschrieben: Fr Feb 26, 2021 12:58 pm Hallo,
ein Elektro- Fachunternehmen sollte im örtl. Installateurverzeichnis gelistet sein. Ein Nachweis muss aber nicht bei der KfW nicht eingereicht werden. Der KfW geht es um die Umsatzsteuerpflicht für die Firma...
Mindestens die Rechnung Deines Elektro- Fachbetriebes für die ausgeführten Arbeiten muss eingereicht werden, z. Bspl.: Installation oder auch Installationsüberwachung, Prüfung nach VDE 4100; VDE 0100, Prüfung Funktion, Inbetriebnahme Wallbox) und selbstverständlich auch die Rechnung für die Wallbox (kann auch in der Inst.- Rechnung enthalten sein).
VG
Eine E-Fachfirma MUSS dort gelistet sein, sonst darf es KEINE Änderungen, Erweiterungen oder Neuerrichtungen an/von elektrischen Anlagen durchzuführen. Das darf niemand der NICHT im Installateursverzeichnis des lokalen Netzbetreibers eingetragen ist. (Man kommt da aber problemlos rein sofern man in einem Installateursverzeichnis eines anderes Netzbetreibers steht).
Lediglich für Instandhaltungsarbeiten muss man da nicht drin stehen (Aber immernoch Elektrofachkraft, oder eine entsprechend elektrotechnisch unterwiesene Person sein).