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Strompreisbasiertes Laden: Berücksichtigung zeitliche Unterschiede beim Netzentgeld
Verfasst: Fr Nov 22, 2024 6:25 pm
von Boenne1971
Moin zusammen,
aufgrund des §14a wird es demnächst möglich sein zeitabhängige Netzentgelte zu nutzen.
Dazu wird man zusätzlich zum Modul 1 Modul 3 "buchen" können.
Ich habe dazu gerade folgende Internetseite gefunden, auf der die unterschiedlichen Preisstrukturen dargestellt werden:
https://www.ffe.de/veroeffentlichungen/ ... %C2%A714a/
Ich möchte nun gerne einen neuen Feature Request anfragen, bei dem man für seinen Netztreiber die entsprechenden Zeiträume und Preise
der Netzentgelte hinterlegen kann. Wenn ich das richtig sehe müsste man dieses Feauture in Einklag bringen mit den dynamischen Strompreisen
die natürlich eine andere zeitliche Struktur (täglich und stündlich unterschiedlich) mit sich bringen.
Wenn man einen dynamischen Strompreis kombiniert mit dynamischen Netzentgelten ergibt sich natürlich eine andere neue Preisfunktion für den aktuellen Tag. Im Gegensatz zu den dynamischen STrompreisen sind die dyn. Netgzentgelte aber längerfristig gültig und bringen typischerweise 3 Preiszonen mit sich. Gering Tarig, Normaltarif und Hochtarif.
Spannend ist dabei, dass bei meinem Netzanbieter der Hochpreis von 11:00 bis 15:00 Uhr liegt und der Niedrigtarif von 21:45-08:45.
(GT: 6Cent, NT: 10C, HT: 21C) Das ist aber bei jedem Netzbetreiber unterschiedlich (siehe Internetseite oben)
Das neue Feature sollte dann alleine und kombiniert mit dynamischen Strom-Preisen arbeiten können und daraus eine gemeinsamen Preisfunktion bilden, die bei dem Ladeverhalten berücksichtigt wird.
Beste Grüße
Jörg
Re: Strompreisbasiertes Laden: Berücksichtigung zeitliche Unterschiede beim Netzentgeld
Verfasst: Mo Dez 16, 2024 8:04 am
von Ilchi
Bin ich da zu naiv, als dass ich davon ausgehe, als dass das mein Stromanbieter automatisch sendet? Ich bin bei Tibber, in der OpenWB ist mein kWh-Preis über meinen Key hinterlegt. Wenn ich nun Modul 3 bei meinem Netzbetreiber beantrage und erhalte, dann wird das ja meinem Zähler hinterlegt, und ich gehe davon aus, dass das Tibber somit sieht und berücksichtigt.
Oder denke ich da falsch?
Re: Strompreisbasiertes Laden: Berücksichtigung zeitliche Unterschiede beim Netzentgeld
Verfasst: Mo Dez 16, 2024 8:42 am
von Gero
Das smartmeter ist nur dafür da, den Strombezug in viertelstunden-Häppchen zu messen. Damit wird die Rechnung geschrieben. Die Regelung geht auf den Börsenstrompreis oder wenn der Anbieter eine API hat, auf den da publizierten gültigen Preis. Deshalb sind awattar, tibber etc auch namentlich auswählbar.
energy-Charts veröffentlicht nur die Börsenstrompreise. Die sind ja kein Stromverkäufer.
Wer das algorithmisch allgemeingültig halten möchte, lässt zusätzlich zum Börsenstrompreis noch ein paar Preisfaktoren parmetrisieren. Das wird aber nicht reichen, um die Phantasie des Strommarketings vollständig abzubilden. Denn die Leistung eines Stromverkäufers ist ja die möglichst unübersichtliche Gestaltung des Preises, in der Form, so dass er möglichst so aussieht, als ob er der billigste wäre. (ja, sie müssen auch noch Strom kaufen und dafür ihren Bedarf möglichst genau prognostizieren. Dass da aber kein Fokus drauf liegt, sieht man an dem aggressiven Kundenabwerbeverhalten der Stromhändler.)
Re: Strompreisbasiertes Laden: Berücksichtigung zeitliche Unterschiede beim Netzentgeld
Verfasst: Mo Dez 16, 2024 9:15 am
von ID4U
Hier geht es um die zeitvariablen Netzentgelte. Diese sind für das preisbasierte Laden sehr wichtig. Es sollte daher (zusätzlich zu den dynamischen Strompreisen wie Tibber etc.) noch die Möglichkeit geben die zeitvariablen Netzentgelte zu hinterlegen. Ansonsten wird das preisbasierte Laden unbrauchbar.
Die zeitvariablen Netzengelte bestehen bei allen Netzbetreibern aus drei Stufen (Niederlast, Standard, Hochlast) welche zu unterschiedlichen Stunden eines Tages gültig sind. Beispiel meines Netzbetreibers:
- netzengelte.jpg (13.94 KiB) 275 mal betrachtet
Re: Strompreisbasiertes Laden: Berücksichtigung zeitliche Unterschiede beim Netzentgeld
Verfasst: Mo Dez 16, 2024 9:34 am
von Gero
Ups, da bin ich doch glatt im Thread verrutscht:
https://forum.openwb.de/viewtopic.php?t=9492
Und ich würde auch davon ausgehen, dass diese Preisteile in der API von tibber etc mit enthalten sind.
Aber das hier bestätigt ja meine Annahme, dass die e3dc-Implementierung unvollständig ist. Die haben auch keine zeitabhängige Paramterierung. Reicht halt für den Prospekt...
Re: Strompreisbasiertes Laden: Berücksichtigung zeitliche Unterschiede beim Netzentgeld
Verfasst: Mo Dez 16, 2024 9:46 am
von ID4U
Gero hat geschrieben: ↑Mo Dez 16, 2024 9:34 am
Und ich würde auch davon ausgehen, dass diese Preisteile in der API von tibber etc mit enthalten sind.
Nein, da gehe ich nicht von aus. Denn das ist alleinige Sache des Netzbetreibers. Der rechnet die Netzentgelte in einer Summe am Ende des Monats/Jahres mit Tibber ab. Tibber bekommt von den Zeiten und den dann geltenen Netzentgelten also überhaupt nichts mit.
Re: Strompreisbasiertes Laden: Berücksichtigung zeitliche Unterschiede beim Netzentgeld
Verfasst: Mo Dez 16, 2024 12:37 pm
von Gero
Hmm, sollte das wirklich so kompliziert werden? Wenn ich von meinem Stromverkäufer eine Rechnung bekomme, dann stehen da auch die Netzentgelte drauf, der macht ja sozusagen Inkasso für den VNB. Ob pauschal 14a-reduziert oder nicht, bekommt der Stromverkäufer vom MSB mitgeteilt. Da der MSB ja auch die Zählerdaten mitschickt, müssten die zeitvariablen Netzentgelte dem MSB ja auch bekannt sein. Und der Stromverkäufer sollte sie auch vorab kennen, das ist ja der Zirkus mit dem reduzierten Netzentgelt nach 14a, wo man den VNB/MSB dazu bekommen muss, das Anrecht auf das reduzierte Netzentgelt auch dem Stromverkäufer mitzuteilen. Und an dieser Stelle würde ich davon ausgehen, dass er zeitvariable Netzentgelte ebenso kennt / bekannt gegeben bekommt und das in seiner API auch mit einrechnen kann.
Wer, wenn nicht der Stromverkäufer, würde denn die zeitvariablen Netzentgelte dem Stromkunden in Rechnung stellen? Oder denke ich da zu simpel?
Re: Strompreisbasiertes Laden: Berücksichtigung zeitliche Unterschiede beim Netzentgeld
Verfasst: Mo Dez 16, 2024 12:50 pm
von ID4U
Gero hat geschrieben: ↑Mo Dez 16, 2024 12:37 pm
Hmm, sollte das wirklich so kompliziert werden?
Für den Stromlieferant ist das der einfachste Weg
Gero hat geschrieben: ↑Mo Dez 16, 2024 12:37 pm
Wer, wenn nicht der Stromverkäufer, würde denn die zeitvariablen Netzentgelte dem Stromkunden in Rechnung stellen?
Der Stromlieferant muß die (reduzierten) Netzentgelte nur auf der Abrechnung ausweisen. Die Zeiten/Tarifstufen teilt er dem Lieferanten vermutlich nicht mit. Auch wäre es für den Stromlieferanten extrem aufwändig dies alles in das eigene System einzupflegen. Dazu ist er meines Wissens auch nicht verpflichtet. Er ist lediglich zur (transparenten) Ausweisung der an den Netzbetreiber entrichteten Netzentgelte verpflichtet. Und freiwillig mehr Arbeit machen als er muss wird er wohl nicht.
Und selbst wenn Tibber das macht und in seine API einbaut (was zu begrüßen wäre) - es fehlen dann immer noch alle anderen
Re: Strompreisbasiertes Laden: Berücksichtigung zeitliche Unterschiede beim Netzentgeld
Verfasst: Mo Dez 16, 2024 1:05 pm
von Montair
Gero hat geschrieben: ↑Mo Dez 16, 2024 9:34 am
Aber das hier bestätigt ja meine Annahme, dass die e3dc-Implementierung unvollständig ist. Die haben auch keine zeitabhängige Paramterierung. Reicht halt für den Prospekt...
Das kommt mit dem nächsten Update bis spätestens 31.3. lt. Dr. Piepenbrink. Davor gibt es Modul 3 eh noch nicht.
Re: Strompreisbasiertes Laden: Berücksichtigung zeitliche Unterschiede beim Netzentgeld
Verfasst: Mo Dez 16, 2024 4:01 pm
von Gero
ID4U hat geschrieben: ↑Mo Dez 16, 2024 12:50 pm
Der Stromlieferant muß die (reduzierten) Netzentgelte nur auf der Abrechnung ausweisen. <...> Er ist lediglich zur (transparenten) Ausweisung der an den Netzbetreiber entrichteten Netzentgelte verpflichtet. Und freiwillig mehr Arbeit machen als er muss wird er wohl nicht.
Naja, wenn er es schon auf der Rechnung ausweist, dann hat er die Daten ja schon in seinem System. Er wird die Rechnung ja nicht mit der Hand stellen.
Und wenn die Netzentgelte nun nur auf der Rechnung ausgewiesen und nicht berechnet werden, wie kommt der VNB denn nun an sein Geld?