So, ich habe mich mal noch ein bisschen eingelesen und die technische Anbindung ist folgendermaßen vorgesehen. Die Netzbetreiber müssen sich hieran halten, dafür gab es ja im Vorfeld die "Umfrage". Der Beschluss und die Anlage aus denen das hervorgeht:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Bes ... onFile&v=1
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Bes ... onFile&v=1
Ich fasse hier mal die relevanten Infos nach meinem Verständnis zusammen:
Solange von den Messstellenbetreibern noch keine Schnittstellenbeschreibung existiert, wird davon ausgegangen, dass die Ansteuerung mittels potentialfreier Relaiskontakte oder vorgeschalteter Schütze erfolgen wird. (Siehe 4.6.2)
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die bisherige Praxis der kompletten Abschaltung nicht mehr zulässig ist.
Es gibt 2 Arten, wie die Ansteuerung der Verbrauchseinrichtungen erfolgen kann. (Siehe 4.4)
Der Betreiber (wir) hat die Wahlfreiheit, welche zum Einsatz kommen soll. Ein späterer Wechsel ist auf Antrag möglich.
1. Direkte Ansteuerung der Verbrauchseinheit(en).
Bei der direkten Ansteuerung der Verbrauchseinrichtung wird diese unmittelbar auf die Mindestleistung reduziert (4,2kW entspricht ~6A pro Phase).
Hierbei ist keine Berücksichtigung von Erzeugungsanlagen vorgesehen, es muss daher nichts weiter beachtet werden.
Wenn dies durch den RSE-Eingang in der openWB ausgelöst werden kann, sind wir für diese Arten der Anbindung gerüstet.
Da freuen wir uns über eine kurzfristige Umsetzung.
2. Ansteuerung mittels eines Energie-Management-Systems(EMS).
Bei der Ansteuerung mittels eines EMS wird es etwas komplexer:
Zunächst muss die Mindestleistung für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ermittelt werden.
Ab der 2. Verbrauchseinrichtung wird eine Reduzierung der 4,2kW pro Verbrauchseinheit durch einen sog. Gleichzeitigkeitsfaktor vorgenommen, dieser ist bundeseinheitlich definiert und aus der Anlage 1 unter 4.5.2 ersichtlich.
Bei 2 Verbrauchseinrichtungen beträgt dieser z.B. 0,8. Daraus resultiert eine Mindestleistung von 7,56kW. {4,2KW + (2-1) * 0,8 * 4,2kW}
Das EMS muss nun den netzwirksamen Bezug nur der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen auf diesen Wert reduzieren, wenn das Signal zum Dimmen erfolgt.
Hierbei kann die Erzeugungsanlage und ggf. Speichervorrichtungen berücksichtigt werden, was bei der direkten Ansteuerung nicht vorgesehen ist.
Wenn nun unsere openWB auch direkt als EMS zum Einsatz kommen kann, (Die Messwerte sollten ja vorliegen) ist es daher etwas komplexer als die jetzige Umsetzung im Lastmanagement. Es muss nur der Bezug der Verbrauchseinrichtungen berücksichtigt werden und nicht der komplette EVU-Punkt.
Häufig ist ja neben den Ladepunkten auch noch eine Wärmepumpe im Einsatz, die dann von der openWB gesteuert werden muss. Es können auch noch weitere Geräte wie Klimaanlagen o.ä. dazu kommen.
D.h. die openWB müsste quasi auch ausgehende RSE-Kontakte für andere Geräte bieten.
Wenn man den 1. RSE je nach Konfiguration entweder über die bisherige Umsetzung (Vollständige Abschaltung), die neue direkte Steuerung (Reduzierung der Leistung auf max. 4,2kW) oder als Eingangskontakt, wenn wir ein EMS sind, nutzen könnte und
die anderen 3 Kontakte als ausgehende Kontakte für weitere Geräte genutzt werden könnten, wären wir schonmal sehr weit.