Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB

ID4U
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Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB

Beitrag von ID4U »

aiole hat geschrieben: Di Feb 06, 2024 5:22 pm Wenn die Komplettabschaltung benötigt wird, könnte die auch unter dem Steuerverhalten b) ergänzt werden.
Da würde ich mich gemäß Deinem Vorschlag eng an die §14a Konventionen anlehnen: ;)

§14a alt -> Abschaltung
§14a neu -> Dimmung über Direktansteuerung
§14a neu -> Dimmung über EMS

Das sind die Betriebszenarien die der Benutzer und/oder zumindest der Anlagenerrichter kennen muss. Mehr gibt es eigentlich gar nicht. Diese gehen zudem auch aus den Unterlagen hervor die beim Netzbetreiber eingereicht wurden. Ich musste das jedenfalls bei Anmeldung meiner SteuVE entsprechend auswählen (Direktansteuerung oder EMS).

Wobei eine Dimmung natürlich auch eine Abschaltung sein kann. Nämlich dann wenn die SteuVE zwar abschaltbar, aber nicht dimmbar ist. Vorgabe ist ja immer nur eine Maximalleistung. Und damit wären auch 0kW ok ;)

Edit: Die richtige Aufteilung wäre eigentlich folgende:

uVE mit IBN bis 1.1.2024 - Abschaltung
SteuVE mit IBN ab 1.1.2024 - Dimmung über Direktansteuerung
SteuVE mit IBN ab 1.1.2024 - Dimmung über EMS

uVE = unterbrechbare Verbrauchseinrichtung
SteuVE = steuerbare Verbrauchseinrichtung

Ich habe es mal im Eingangposting ergänzt.

Ergänzend sei noch angemerkt das man auch mit alten uVE oder bisher nicht nach §14a angemeldeten Anlagen freiwillig ins neue Modell wechseln kann.
Zuletzt geändert von ID4U am Di Feb 06, 2024 7:33 pm, insgesamt 4-mal geändert.
derNeueDet
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Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB

Beitrag von derNeueDet »

ID4U hat geschrieben: Di Feb 06, 2024 5:07 pm Sorry, aber das ist der falsche Thread für eine solche Diskussion. Hier geht es um die konkrete Umsetzung der bisher bekannten Regeln. Diese legen das übrigens ganz klar in den Verantwortungsbereich des Betreibers.
Ok, ich halte mich raus. Aber aus dem anderen Thread kannst du schon ablesen, wie die Netzbetreiber das sehen
3. Damit die Umsetzung auch von uns abgenommen wird muss eine Elektrofirma für die korrekte und VDE konforme Umsetzung unterschreiben. Dafür ist das Inbetriebsetzungsprotokoll von uns zwingend notwendig.
Welcher Elektriker unterschreibt dir eine korrekte Umsetzung wenn er eine Manipulation nicht vermeiden kann?

VG
Det
10kWp PV mit SMA Tripower 10000TL-10 (PE11 mit SDM72V2); 2,4kWp mit Solis 2.5 G6 (EE11 mit SDM120). OpenWB Standard+. EVU EM540 an einem Raspi mit Venus OS. BEV Mercedes EQA 300 (06/2024)
ID4U
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Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB

Beitrag von ID4U »

Bitte damit in dem anderen Thread (viewtopic.php?p=101896#p101896) weitermachen oder neuen Thread dafür eröffnen. Danke!
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Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB

Beitrag von ID4U »

aiole hat geschrieben: Di Feb 06, 2024 2:24 pm Steuerverhalten
a) Direktansteuerung von steuVE (Abschaltung oder Dimmvorgabe je steuVE möglich !ohne PV-Nutzung!)
Einstellung für jeden einzelnen openWB-Ladepunkt mit HW gemäß Punkt 2:
- Abschaltung oder Dimmvorgabe je Ladepunkt (Abschaltung / 4.2kW bei 11kW LP / 0.4 x xxkW LP)
Bei Direktansteuerung macht eine Auswahlmöglichkeit zwischen Abschaltung oder Dimmen meinem Verständnis nach eigentlich keinen Sinn. Denn ein Abschalten führt ja nur bei Steuerung via EMS zu einer höheren netzwirksamen Maximalleistung. Man gewinnt durch das Abschalten also nichts ;)
ID4U
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Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB

Beitrag von ID4U »

Ich habe das Eingangsposting noch einmal etwas überarbeitet. Eigentlich müsste man damit nun die meisten Szenarien abdecken können. Und es ist hoffentlich trotzdem noch halbwegs selbsterklärend und nicht allzu verwirrend.

Nächster Schritt wäre dann die Integration von SteuVE die keine Ladepunkte sind. Also WP, Klima, Speicher ... :shock:
ID4U
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Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB

Beitrag von ID4U »

aiole hat geschrieben: Di Feb 06, 2024 2:24 pm Schöner wäre, wenn die HW gemäß Punkt 3 auch noch für die Direktsteuerung nutzbar gemacht werden könnte (Outputs nutzen). Ich vermute jedoch, dass sich die meisten Leute für die intelligente Var. entscheiden, weil nur diese die Nutzung des PV-Überschusses bietet.
Ich könnte mir vorstellen das man die Outputs des IO-LAN-Moduls später auch im Zusammenhang mit der EMS-Steuerung nutzen kann. Denn über die Outputs können ja (Fremd-)Geräte in der Leistung reduziert werden was dann wiederrum den Ladepunkten zu Gute kommen kann. Das sind dann allerdings Dinge die lediglich "nice-to-have" wären und wohl erstmal keine hohe Priorität haben ;)
ChristophR
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Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB

Beitrag von ChristophR »

ID4U hat geschrieben: Di Feb 06, 2024 9:59 am ( ) Dimmung über Direktansteuerung (SteuVE mit IBN ab 1.1.2024)

Ein aktives Steuersignal führt zur Reduzierung (Dimmung) der Ladeleistung pro Ladepunkt auf

- max. 4,2kW bei Ladepunkten mit bis zu 11kW Netzanschlussleistung
- max. 40% der Netzanschlussleistung bei Ladepunkten über 11kW Netzanschlussleistung

PV-Überschuss und/oder Speicherentladung finden keine Berücksichtigung.

Konfiguration: Ignorieren einzelner Ladepunkte falls diese keine SteuVE sind (nur bei Bestand möglich)
Achtung:
Die 40% Ausnahmeregelung gilt nur für (Groß-)Wärmepumpen und Klimaanlagen.
Ladepunkte sind auch über 11kW auf 4,2kW zu begrenzen, siehe 4.5.4:
Für den Anwendungsbereich der direkt angesteuerten Wärmepumpen und Klimaanlagen oberhalb von 11 kW Netzanschlussleistung gilt aufgrund der oben ausgeführten Gründe die Sonderregel der Ermittlung der Mindestleistung in prozentualer Abhängigkeit von der Netzanschlussleistung.
...
ID4U hat geschrieben: Di Feb 06, 2024 9:59 am ( ) Dimmung über EMS (SteuVE mit IBN ab 1.1.2024)

Ein aktives Steuersignal führt zur Reduzierung (Dimmung) des gesamten netzwirksamen
Leistungsbezugs der Ladepunkte auf

- max. 7,56kW bei insgesamt zwei Ladepunkten
- max. 10,5kW bei insgesamt drei Ladepunkten
- max. 13,65kW bei insgesamt vier Ladepunkten

PV-Überschuss und/oder Speicherentladung werden ggf. zusätzlich zum Laden verwendet.

Konfiguration: Ignorieren einzelner Ladepunkte falls diese keine SteuVE sind (nur bei Bestand möglich)
Konfiguration: Aufteilungsverhältnis der Gesamtleistung falls keine gleichmäßige Aufteilung gewünscht ist
...
Ich vermute mal, dass es für die EMSe bestimmt noch technische Regelungen geben wird und nicht einfach jeder bauen darf, was er will.
(Auch wenn das nett wäre)
Mindestens wird bestimmt eine manipulationsfreie Protokollierung der Dimmvorgänge im EMS vorgeschrieben werden.
Das haben sie in dem Dokument ja bereits angedeutet, siehe 7.2 (Dokumentation der Leistungsreduzierung):
...
Denkbar ist auch eine Protokollierung im EMS,
sofern diese die zeitliche Übereinstimmung zwischen Steuerbefehl und dessen Umsetzung in der
Anlage des Betreibers hinreichend erkennen lassen.
...
P. S. : Ich würde aktuell lieber noch bei der Komplettabschaltung bleiben, allein schon, weil die Bundesnetzagentur keinen Taschenrechner bedienen kann:
Die Spannung darf laut Norm im Bereich von 207V - 253V liegen. Im ungünstigsten Fall wären das 4,5 kW.
Bei mir liegt die Spannung meist um 240V, das wären auch schon 4,3 kW. Damit würde ich bei Minimalladung die Vorgaben nicht erfüllen.
Ich brauche also definitiv ein EMS, wenn ich weiter laden möchte, meine Wärmepumpe darf dann gerade nicht laufen...
openWB Series 2 Standard+, SW-Version 2
SolarEdge SE10K-RWS, BYD LVS 8, 16,8 kWp.
CUPRA Born
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Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB

Beitrag von ID4U »

ChristophR hat geschrieben: Di Feb 06, 2024 10:55 pm Die 40% Ausnahmeregelung gilt nur für (Groß-)Wärmepumpen und Klimaanlagen. Ladepunkte sind auch über 11kW auf 4,2kW zu begrenzen ...
Danke, stimmt! Ich habe es korrigiert.
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Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB

Beitrag von ID4U »

ChristophR hat geschrieben: Di Feb 06, 2024 10:55 pm Mindestens wird bestimmt eine manipulationsfreie Protokollierung der Dimmvorgänge im EMS vorgeschrieben werden.
Das haben sie in dem Dokument ja bereits angedeutet, siehe 7.2 (Dokumentation der Leistungsreduzierung):
Ich verweise dazu mal auf diesen Thread/Beitrag: viewtopic.php?p=101896#p101896
ID4U
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Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB

Beitrag von ID4U »

ChristophR hat geschrieben: Di Feb 06, 2024 10:55 pm Ich würde aktuell lieber noch bei der Komplettabschaltung bleiben ...
Die gibt es ja schon. Und soll auch bleiben da für Bestandsanalgen (uVE) erforderlich.

Seit dem 1.1.2024 ist für neue Anlagen (bzw. nach freiwilligem Wechsel in die neue Regelung) nun aber auch Dimmung erlaubt. Also sollte man dies in Zukunft auch (zusätzlich) nutzen können.
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