ID4U hat geschrieben: ↑Di Feb 06, 2024 9:59 am
( ) Dimmung über Direktansteuerung (SteuVE mit IBN ab 1.1.2024)
Ein aktives Steuersignal führt zur Reduzierung (Dimmung) der Ladeleistung pro Ladepunkt auf
- max. 4,2kW bei Ladepunkten mit bis zu 11kW Netzanschlussleistung
- max. 40% der Netzanschlussleistung bei Ladepunkten über 11kW Netzanschlussleistung
PV-Überschuss und/oder Speicherentladung finden keine Berücksichtigung.
Konfiguration: Ignorieren einzelner Ladepunkte falls diese keine SteuVE sind (nur bei Bestand möglich)
Achtung:
Die 40% Ausnahmeregelung gilt nur für (Groß-)Wärmepumpen und Klimaanlagen.
Ladepunkte sind auch über 11kW auf 4,2kW zu begrenzen, siehe 4.5.4:
Für den Anwendungsbereich der direkt angesteuerten Wärmepumpen und Klimaanlagen oberhalb von 11 kW Netzanschlussleistung gilt aufgrund der oben ausgeführten Gründe die Sonderregel der Ermittlung der Mindestleistung in prozentualer Abhängigkeit von der Netzanschlussleistung.
...
ID4U hat geschrieben: ↑Di Feb 06, 2024 9:59 am
( ) Dimmung über EMS (SteuVE mit IBN ab 1.1.2024)
Ein aktives Steuersignal führt zur Reduzierung (Dimmung) des gesamten netzwirksamen
Leistungsbezugs der Ladepunkte auf
- max. 7,56kW bei insgesamt zwei Ladepunkten
- max. 10,5kW bei insgesamt drei Ladepunkten
- max. 13,65kW bei insgesamt vier Ladepunkten
PV-Überschuss und/oder Speicherentladung werden ggf. zusätzlich zum Laden verwendet.
Konfiguration: Ignorieren einzelner Ladepunkte falls diese keine SteuVE sind (nur bei Bestand möglich)
Konfiguration: Aufteilungsverhältnis der Gesamtleistung falls keine gleichmäßige Aufteilung gewünscht ist
...
Ich vermute mal, dass es für die EMSe bestimmt noch technische Regelungen geben wird und nicht einfach jeder bauen darf, was er will.
(Auch wenn das nett wäre)
Mindestens wird bestimmt eine manipulationsfreie Protokollierung der Dimmvorgänge im EMS vorgeschrieben werden.
Das haben sie in dem Dokument ja bereits angedeutet, siehe 7.2 (Dokumentation der Leistungsreduzierung):
...
Denkbar ist auch eine Protokollierung im EMS,
sofern diese die zeitliche Übereinstimmung zwischen Steuerbefehl und dessen Umsetzung in der
Anlage des Betreibers hinreichend erkennen lassen.
...
P. S. : Ich würde aktuell lieber noch bei der Komplettabschaltung bleiben, allein schon, weil die Bundesnetzagentur keinen Taschenrechner bedienen kann:
Die Spannung darf laut Norm im Bereich von 207V - 253V liegen. Im ungünstigsten Fall wären das 4,5 kW.
Bei mir liegt die Spannung meist um 240V, das wären auch schon 4,3 kW. Damit würde ich bei Minimalladung die Vorgaben nicht erfüllen.
Ich brauche also definitiv ein EMS, wenn ich weiter laden möchte, meine Wärmepumpe darf dann gerade nicht laufen...